Wenn ein Schaden entsprechend versichert ist, hat jeder Versicherte auch das Recht auf die vereinbarte Entschädigung. Viele Versicherte sind sich allerdings nur unzureichend darüber im klaren, welche Pflichten eine solcher Versicherungsvertrag auch ihnen auferlegt. Mit der regelmäßigen Beitragszahlung, die sicher nicht vernachlässigt werden darf, ist es in der Regel jedoch nicht getan. Die genauen Pflichten des Versicherungsnehmers sind im Versicherungsvertragsgesetz geregelt. Wer diese nicht einhält, kann unter Umständen genau dann seinen Versicherungsschutz verlieren, wenn er ihn braucht. Zu den Pflichten gehört schon bei Vertragsabschluss die wahrheitsgemäße Beantwortung aller Vertragsfragen. Werden im Nachhinein Falschaussagen bekannt, kann die Versicherung auch dann noch vom Vertrag zurück treten, wenn der Versicherte Jahrelang die Beiträge gezahlt hat und zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung ein Schadensfall besteht. Die meisten Versicherungsunternehmen prüfen die Angaben der Kunden erst dann, wenn ein Ersatzanspruch vorliegt. Dadurch wiegen sich Versicherte oft lange Zeit in falscher Sicherheit. Um Verluste zu vermeiden sind wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss deshalb unumgänglich. Aber auch wenn bereits ein Schadensfall eingetreten ist, hat der Versicherte Pflichten. Dazu gehört, dass er alles ihm Zumutbare versuchen muss, um den Schaden so klein wie möglich zu halten. Geht beispielsweise ein Fenster kaputt, sollte es zumindest mit einer Pappe oder Folie provisorisch repariert werden, um Folgeschäden durch eindringenden Regen zu verhindern. Der Versicherte ist verpflichtet, den Schaden anschließend so schnell wie möglich der Versicherung zu melden. Hierbei sind Fristen zu beachten, die abhängig vom Schadensfall, unterschiedlich ausfallen. Ob dies mündlich oder schriftlich erfolgt ist zwar egal, fordert die Versicherung allerdings einen schriftlichen Bericht, muss dieser vollständig vorgelegt werden. Die Versicherung hat auch das Recht, sich notfalls vor Ort ein genaues Bild vom Hergang des Schadens zu machen. Ist dies aufgrund der Umstände nicht möglich, müssen auf Verlangen Fotos, oder eine genaue Beschreibung des Schadenortes und des Vorgangs geliefert werden. Ist durch einen Unfall die Gesundheit betroffen, sollte schnellstmöglich ein Arzt hinzugezogen und die Versicherung informiert werden. Bei Schäden die anderen zugefügt worden gilt die Sonderregel, dass der Versicherte kein Schuldbekenntnis abgeben oder gar unterschreiben darf, bevor die Versicherung zugestimmt hat. Dies geschieht um die Abwehr unberechtigter Forderungen nicht zu behindern.
Geforderten Unisex-Tarife kommen im Dezember
Die von der Regierung geforderten Unisex-Tarife, sollen ab dem 21. Dezember eingeführt werden. Bisher zahlten Männer zum Beispiel bei Risikolebensversicherungen mehr, als Frauen, da – rein statistisch – Männer früher sterben und somit die Versicherung bei Männern häufiger ausgezahlt werden muss. Frauen wiederum haben höhere Beiträge bei Renten- Berufsunfähigkeit- und Pflegezusatzversicherungen. In allen betroffenen Bereichen müssen sich die Versicherten jetzt auf eine Erhöhung – oder seltener – eine Senkung der Beitragshöhe einstellen. Die Einführung der Unisex-Tarife für Versicherungen wurde mit der diesbezüglichen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs fällig. Er argumentierte, dass unterschiedlich hohe Beiträge eine Form der Diskriminierung des jeweils anderen Geschlechts sind und damit nicht zulässig. Wie das Magazin „Finanztest“ allerdings schon ermittelte, planen die Versicherungskonzerne bei der Aufhebung dieser Ungleichbehandlung noch Kapital heraus zu schlagen. „Die Preise gehen deutlich nach oben, dort, wo es billiger werden muss, aber nur mäßig nach unten.“ Dies ergaben Stichproben bei den größten Versicherern.
Bundesrat sperrt sich gegen Senkung der Rentenbeiträge
Die von der Regierungskoalition geplante Senkung der Rentenbeiträge droht im Bundesrat zu scheitern. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU), sagte in einem Interview, dass es in der Frage der Ablehnung der Beitragssenkung einen „engen Schulterschluss“ der fünf großen Länderkoalitionen gäbe. Auch die SPD hatte sich bereits gegen eine Senkung des Rentenbeitrags ausgesprochen. Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles erklärte, „Die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags wollen wir im Bundesrat verhindern, dabei haben wir auch CDU-Sozialminister an unserer Seite.“ Zwar ist eine Beitragssenkung nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, doch wenn die Länderkammer bei einem Einspruch eine Zweidrittelmehrheit erzielt, könnte dieser durch den Bundestag nur mit einer ebenso großen Anzahl an Stimmen zurück gewiesen werden, was bei der aktuellen Sitzverteilung nicht zu erwarten ist. In Anbetracht der sich abzeichnenden demografischen Probleme hat sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen die Beitragssenkung ausgesprochen und diese als „grotesk“ und „vergiftetes Wahlkampfgeschenk“ kritisiert. Trotzdem hofft Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass sie die Beitragssenkung durchsetzen kann. Am 29. August soll das veränderte Gesetz im Kabinett eingereicht werden. Dann würde der Beitragssatz von den bisherigen 19,6 Prozent, auf 19,0 Prozent sinken.
Zoll warnt vor gesundheitsschädlichen Schmuggelzigaretten
Die Zollbehörde warnt vor Schmuggelzigaretten. Nicht nur das deren Kauf strafbar ist, auch beinhalten sie viele gesundheitsgefährdende Fremdstoffe. Das Kriminalzollamt München gab jetzt bekannt, dass die Qualität der in den vergangenen Jahren beschlagnahmten Zigaretten stark nachgelassen hat. Im deren Tabak fanden sich unter anderem Kautschukpartikel aus alten geschredderten Autoreifen, CDs, oder anderen Kunststoffteilen. Auch Nylonfäden, Metallsplitter, sowie Mäuse- und Rattenkot, bis hin zu Fellresten der Nager, werden immer häufiger gefunden. „Die Raucher verbrennen den Müll über die eigene Lunge“, warnt ein Sprecher der Zollbehörde in einem aktuellen Interview. Die meisten Zigaretten-Fälschungen kommen derzeit aus Russland und China. Die Zahl der beschlagnahmten Zigaretten lag im vergangenen Jahr bei 200 Millionen. Damit stieg die Zahl im Vergleich mit dem Vorjahr um rund 20 Prozent.
Macht uns das Internetzeitalter dumm?
Fünfundsiebzig Prozent aller Deutschen sind durchschnittlich mindestens 2 Stunden täglich online – zu Hause, aber auch unterwegs mit dem Smartphone oder iPad. Der Hirnforscher Prof. Dr. Manfred Spitzer warnt vor den Folgen, die das regelmäßige surfen mit sich bringt. Prof. Spitzer: „Unser Gehirn arbeitet wie ein Muskel – wenn es nicht gebraucht wird, baut es ab.“ Eine Untersuchung der Columbia Universität zeigte zum Beispiel, dass Studenten sich immer weniger selbst merken, nur noch wo sie die Informationen finden. Telefonnummern und Adressen werden auf dem Handy gespeichert und an wichtige Termine wie Geburtstage, erinnern uns Facebook und andere soziale Online-Netzwerke. Prof. Spitzer: „Wir lagern Gedächtnisprozesse an elektronische Geräte aus. Damit finden sie aber auch im Gehirn nicht mehr statt.“ Auch die Fähigkeiten sich räumlich zu orientieren nimmt in gleichem Maße ab, wie die Nutzung von GPS zunimmt. Wer nicht mehr regelmäßig bei Fahrten Straßenkarten lesen und verstehen muss, dessen Gehirn „verlernt“ die Fähigkeit allmählich. Durch das schnelle wechseln der Webseiten beim surfen, oft begleitet von mehreren Medien, wie Musik und Film, die gleichzeitig laufen, sinkt die Fähigkeit uns auf eine Sache zu konzentrieren. Allein in Deutschland sind nach Ansicht des Suchtbeauftragten der Regierung rund 250.000 Menschen zwischen 14 und 24 Jahren Online-süchtig. Bei weiteren 1,4 Millionen Menschen ist das Nutzungsverhalten zumindest „problematisch“. Schlecht sind die Änderungen des digitalen Zeitalters trotzdem nicht und ganz sicher sind sie nicht umkehrbar. Aber wann und wie gerade Kinder in Kontakt mit den neuen Medien gebracht werden, sollte zur Vermeidung von Langzeitschäden gut durchdacht werden.