Erstes Patientenrechtegesetz verabschiedet

Der Bundestag hat jetzt das heftig umstrittene Patientenrechtegesetz verabschiedet. Darin sollen die Rechte der Patienten gesetzlich geregelt und so auch für die Versicherten deutlicher werden. Dadurch verbessert sich ihre Chance, im Falle von Behandlungsfehlern auf Schadensersatz zu klagen. Die Opposition kritisiert jedoch die Unzulänglichkeit des Gesetzes. So liegt die Beweislast nur bei groben Behandlungsfehlern beim behandelnden Arzt, während „einfache“ Behandlungsfehler durch den Patienten nachgewiesen werden müssen. Geregelt wurde auch die Aufklärungspflicht des Arztes über die Risiken und mögliche Alternativen zu den jeweils angewandten Therapien. Zudem erhalten Patienten das Recht, bei ihrer Krankenkasse Einsicht in ihre Patientenakte verlangen zu können. Entscheidungen über zusätzliche Leistungen, wie beispielsweise Kuren, müssen zukünftig von den Kassen schneller getroffen werden, als bisher. „Die Neuregelungen sorgen für mehr Transparenz, von der alle Patienten profitieren“, erläuterte die Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), bei der Bekanntgabe der Parlamentsentscheidung in Berlin. Die Opposition beklagte, dass die Patientenrechte mit dem neuen Gesetz zwar gesetzlich verankert würden, die Patienten jedoch nicht mehr Rechte erhielten, als zuvor. Die Grünen hatten außerdem die Einrichtung eines Härtefallfonds für geschädigte Patienten gefordert, was im Patientenrechtegesetz ebenfalls nicht berücksichtigt worden ist. Auch der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) mahnte eine Nachbearbeitung des Gesetzes an. Patienten sollten unter anderem besser gegen risikoreiche Arzneimittel geschützt werden.

Pflege von Angehörigen kostet durchschnittlich 31.000 Euro

Wie die Barmer in ihrem Pflegereport 2012 bekannt gab, müssen Menschen in Deutschland für einen Pflegefall durchschnittlich 31.000 Euro aufbringen. Die Untersuchung der Pflegesituation ergab auch, dass Frauen mit ca. 45.000 Euro mehr als doppelt so viel ausgeben müssen, als Männern, die nur rund 21.000 Euro für die Pflege von Angehörigen selbst bezahlen. Die Gesamtkosten von Pflegebedürftigen ist ebenfalls sehr unterschiedlich. So kostet die Pflege für Männer rund 42.000 Euro und für Frauen 84.000 Euro, woran sich die Pflegeversicherung mit durchschnittlich 33.000 Euro beteiligt. Allerdings fallen so hohe Kosten nicht bei allen Pflegebedürftigen an. 28 Prozent von ihnen benötigen weniger als 5000 Euro und weitere 20 Prozent, zwischen 5000 und 15.000 Euro. Barmer-GEK-Vorstandschef Rolf-Ulrich Schlenker erklärt anhand der Zahlen, dass die „Pflegeversicherung immer eine Teilkaskoversicherung war, ist und bleiben wird“. Umso wichtiger sei es, dass rechtzeitig finanziell für einen möglichen Pflegefall vorgesorgt wird. Denn auch wenn bei finanzieller Bedürftigkeit ein Teil der Kosten von der Sozialhilfe übernommen wird, reicht dies jedoch bei rund 50 Prozent der Fälle nicht aus. Die Bundesregierung versucht deshalb, mehr Anreize für die private Alters- und Pflegevorsorge zu schaffen. Bisher zahlt der Staat nur 60 Euro im Jahr dazu, wenn eine private Pflege-Tagegeldversicherung.

Abschaffung der Praxisgebühr bis 2013

Wohl mit einhelliger Zustimmung aller Versicherter, beschloss jetzt der Bundestag die Abschaffung der ungeliebten Praxisgebühr. Diese wurde 2004 eingeführt und verpflichtete dazu, bei Arztbesuchen einmal pro Quartal 10 Euro zu bezahlen. Von Beginn an, hatte die Praxisgebühr für viel Ärger und Diskussionen gesorgt. Wie sich in den vergangenen Jahren zeigte, war auch ihre Umsetzung problematisch. Das Ziel, dass damit erreicht werden sollte, nämlich die Zahl der Arztbesuche zu reduzieren, wurde verfehlt. So lohnte sich der enorme bürokratische Aufwand nicht. Das Parlament beschloss deshalb einstimmig, sie ab dem 1. Januar 2013 wieder zu streichen. Jens Spahn, der Gesundheitspolitiker der CDU ist einer der wenigen, die sie vermissen werden. Er erklärte, das seine Fraktion die Praxisgebühr lieber beibehalten hätte. Sie beugten sich aber dem Beschluss der Mehrheit. „Wir tragen ihn schweren Herzens, aber guten Gewissens mit“, so Spahn. Die meisten Menschen werden das Aus für die Praxisgebühr aber eher als gute Nachricht betrachten.

Gesundheitsminister hofft auf höhere Bereitschaft zur Organspende

Trotz der Gesetzesänderung zur Organspende-Befragung, stagniert die Bereitschaft der Organspende in Deutschland. Angesichts der geringen Zahl von Spenderorganen, hat der Bundesgesundheitsminister, Daniel Bahr (FDP), die Krankenkassen dazu aufgefordert, ihre Mitglieder möglichst bald zum Thema Organspende zu kontaktieren und sie mit Informationsmaterial zu versorgen. Dazu sind die Kassen seit dem 1. November ohnehin verpflichtet. Mit der sogenannten Entscheidungslösung sollen alle Versicherten dazu gezwungen sein, sich inhaltlich mit dem Problem von Organspenden auseinander zu setzen. Neben Infomaterial erhalten die Versicherten dann auch ein Organspendeausweis, der im Falle der Organspendenbereitschaft nur noch ausgefüllt werden muss. Der Gesundheitsminister ist zuversichtlich, „dass wir in den nächsten Monaten und Jahren die Organspendebereitschaft verbessern können“. Bisher mussten potentielle Organspender von sich aus aktiv werden und sich als Spender registrieren lassen. Durch das Anschreiben aller Versicherten hofft das Gesundheitsministerium, auch bisher unentschlossene Menschen von der Richtigkeit einer Organspende nach dem Tod überzeugen zu können.

Rabatte für Parteimitglieder?

Die CDU steht aktuell unter Beschuss, wegen Vergünstigungen bei der Versicherung ihrer Mitglieder. So erhalten alle rund 500.000 CDU-Mitglieder bei der privaten Krankenversicherung AXA einen Rabatt. Außerdem kann die AXA keinen Antrag auf Krankenversicherung ablehnen, wenn der Antragsteller Mitglied der CDU ist, unabhängig von seinem Gesundheitszustand. Diese seltenen Vergünstigungen kommen durch einen Gruppenvertrag zustande, den die CDU mit der Versicherungsgesellschaft geschlossen hat. Außerdem sind Petra Roth, die ehemalige CDU-Oberbürgermeisterin von Frankfurt (Main) und der frühere Finanzexperte der CDU, Friedrich Merz, Mitglied des Aufsichtsrats im AXA-Konzern. Die CDU protestierte gegen den Vorwurf des versteckten Sponsorings und erklärte, dass mit dem Versicherungsschutz „keine parteipolitischen Interessen“ verfolgt würden. Auch die FDP hat mit einer privaten Krankenversicherung, der DKV, einen Gruppenvertrag vereinbart, der ihren Mitgliedern fünf Prozent Rabatt sichert.