Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Industriewurst verringert Lebenserwartung

Wer sich jeden Tag Fleisch oder Wurst gönnt, der verkürzt damit seine Lebenserwartung erheblich. Das ist das Ergebnis einer Studie US-amerikanischer Ärzte, die kürzlich im Fachmagazin „Archives of International Medicine“ veröffentlicht wurde. Dafür verglichen die Wissenschaftler die Krankenanfälligkeit von 38.000 Männern und 83.000 Frauen über einen Zeitraum von 22 Jahren und befragten die Probanden regelmäßig über ihre Essgewohnheiten. Um bis zu 12 Prozent höher ist demnach für Menschen mit einem täglichen Fleischverzehr die Wahrscheinlichkeit, an Krebs oder Herz-Kreislauf-Problemen zu erkranken und zu sterben. Erschreckenderweise erhöhte sich die Gefahr sogar auf 20 Prozent, wenn die regelmäßig gegessene Fleischmenge aus industriell verarbeiteten Produkten, wie Aufschnitt und Würstchen stammte. Dies liegt vermutlich an dem fast immer eingesetzten Nitritpökelsalz, durch welches Fleisch und Wurst seine rote Farbe behält und für längere Zeit, in Plastik eingeschweißt, haltbar ist. Was weniger bekannt ist; Nitrit verringert zwar erheblich die Gefahr von Schimmelbildung und ist auch in kleinen Mengen nicht gesundheitsschädlich, allerdings gilt das nur, so lange es nicht heiß wird. Wird mit Nitritpökelsalz behandelte Wurst stark erhitzt, wie dies beispielsweise beim backen, braten und frittieren geschieht, dann bilden sich aus dem Nitrit immens krebsfördernde Nitrosamine. Lebensmittelchemiker, die eher Befürworter von Nitritzugaben bei Wurst und Fleisch sind, da diese schwere Lebensmittelvergiftungen durch Verwesungsgifte verhindern, warnen davor, diese zu stark zu erhitzen. Das jedoch wird öffentlich kaum kommuniziert, da es konsumschädigend wäre, würde bekannt, dass weder Speck, noch Schinken, Salami oder Würstchen die Nitrit enthalten, gebraten werden dürfen. Staatlich in Auftrag gegebene Analysen der Schädlichkeit von Nitritpökelsalz beschränkten sich bisher auf dessen mögliche Gesundheitsgefahr bei kaltem Verzehr.

Das Ergebnis der US-Studie wird hoffentlich dazu führen, dass offener mit dem Thema umgegangen und Verbraucher besser darüber informiert werden, welche Lebensmittel sich für bestimmte Zubereitungsarten eignen, oder nicht. Aber auch ein positives Fazit konnten die Wissenschaftler nach Auswertung der Studie ziehen. Demnach erhöht bereits auch jede kleinere Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten die Lebensdauer der Menschen. Wer regelmäßig anstelle roten Fleisches Fisch, Geflügel, Hülsenfrüchte, Nüsse und Getreideprodukte isst, kann sein Erkrankungs- und Sterberisiko um bis zu 19 Prozent senken.

Lebensmittel: Kinderprodukte schneiden schlecht ab

In einem umfangreichen Report stellte die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ das Ergebnis einer Analyse von rund 1500 Kinderprodukten vor. Darin wird festgestellt, dass trotz gegenteiliger Behauptung und Werbung, der Großteil der angebotenen speziellen Lebensmittel für Kinder, diese nicht nur keinen positiven Effekt haben, sondern das sie durch die Förderung von Fehlernährung, Übergewicht und Krankheiten verursachen. Mehr als 73 Prozent aller Kinderprodukte gehören zur Kategorie der Genussmittel und enthalten zu viel Fett und/oder Zucker. Selbst die als sehr gesund deklarierten sogenannten Frühstückscerealien enthalten so viel Zucker oder Süßstoff, dass sie als „getarnte Süßigkeiten“ gelten. Lediglich 12,4 Prozent der Kinderprodukte sind Lebensmittel wie verarbeitetes Obst und Gemüse, Säfte oder Saucen, die einen ihrem Sättigungswert angemessenen Nährstoffgehalt besitzen. „Die Industrie will Kinder so früh wie möglich auf ungesundes Junkfood programmieren“, warnte Anne Markwardt, Mitarbeiterin von Foodwatch. „Mit Obst und Gemüse lässt sich nur wenig Profit machen – mit Junkfood und Softdrinks schon mehr.“ So liegt der Gewinn beim Verkauf von Obst und Gemüse bei durchschnittlich unter fünf Prozent. Bei Süßwaren und Snacks streichen die Konzerne dagegen einen Gewinn von mindestens 15 Prozent ein. Dessen sollten sich alle Eltern stets bewusst sein, wenn Hersteller behaupten, sich für eine ausgewogene Ernährung der Kinder einzusetzen zu wollen. Die Verantwortung für die Ernährung der Kinder liegt allein bei den Eltern. Als Kinderprodukte deklarierte Waren beinhalten keine kindgerechten Nahrungsmittel. „Kinderprodukt“ ist Werbung. Mehr nicht.

Gesetzlich garantierte Kinderbetreuung auf der Kippe

Um bis 2013 die dann gesetzlich garantierte Kinderbetreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sicherstellen zu können, müssen die Kommunen noch wesentlich mehr Geld und Arbeit investieren, als dies bisher geschehen ist. Die Landesregierung Hessens geht dabei derzeit mit gutem Beispiel voran. So organisierte das hessische Sozialministerium eine kürzlich eröffnete Wanderausstellung zum Thema Kinderbetreuung durch Tagesmütter, die Interessierten potentiellen Bewerbern die Arbeit als Kinderbetreuer schmackhaft machen soll. Außerdem wurde jetzt bekannt gegeben, dass Hessen eine weitere Finanzspritze in Höhe von 30.6 Millionen Euro für den Ausbau von Krippenplätzen bereit stellt. Während viele Kommunalpolitiker von der Bundesregierung fordern das Gesetz vor seinem Inkrafttreten abzumildern, da sonst eine Klagewelle wegen Nicht-Einhaltung gegen die Kommunen befürchtet wird, gibt sich Stefan Grüttner (CDU), der Sozialminister Hessens sicher, dass es ihm gelingen wird, bis zum August 2013 die vorgeschriebene Zahl an Betreuungsplätzen bereitstellen zu können. Das Gesetz schreibt vor, dass für 35 Prozent aller Kinder ab dem ersten Lebensjahr, ein Betreuungsplatz vorhanden sein muss. In Hessen sind das circa 52.300 Plätze. Nach Angaben des Sozialministers, fehlen zur Erreichung dieses Ziels lediglich noch 5000 Plätze. Diese sollen mit einem weiteren Ausbau von Kinderkrippen und zusätzlichen finanziellen Anreizen für Tagespflegeeltern bis zum Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Die dafür bewilligten 30,6 Millionen Euro reichen jedoch, nach Meinung des hessischen Städtetages, dafür nicht aus. „Das ist zu wenig. Wir schätzen, dass ein dreistelliger Millionenbetrag gebraucht wird“, kritisiert der Städetags-Direktor, Stephan Giesler. Auch er fordert einen um fünf Jahre verschobenen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Giesler: „Die Kommunen brauchen eine Gnadenfrist“. Diesen haben sie jedoch bereits und noch immer liegen dreistellige Millionenbeträge der Bundesregierung bereit, die von den Kommunen abgerufen werden müssen. Die Gelder werden jedoch erst freigegeben, wenn in Eigenleistung die Pläne für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgelegt wird. Daran hapert es noch immer in vielen Gemeinden, da sich deren Verantwortliche Politiker zu viel Zeit dafür gelassen haben – Zeit, die immer knapper wird, je näher der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kinderbetreuung rückt.

Versicherung: Bezugsberechtigt nach Scheidung

Wie das Oberlandesgericht Koblenz jetzt in einem Urteil bestätigte, bleiben Ehepartner auch nach einer Scheidung bezugsberechtigt als Nutznießer einer Lebensversicherung, wenn der Versicherte es versäumt hat, den geschiedenen Partner als Begünstigten in der Versicherung zu streichen und durch den eventuell neuen Ehepartner zu ersetzen. Zwar fällt ein geschiedener Ehepartner als automatischer Erbe aus, doch eine vereinbarte Bezugsberechtigung von privaten Lebens- und Rentenversicherungen, bleibt davon unberührt. Im vorliegenden Fall hatte die Witwe eines Mannes geklagt, dessen Lebensversicherung an seine geschiedene Frau ausbezahlt worden war, da diese in der Police als Begünstigte für den Fall seines Todes eingetragen war. Anzunehmen, die Versicherungssumme sollte der ehemaligen Ehefrau zugesprochen werden, sei lebensfremd, argumentierte die Klägerin. Dies jedoch wiesen die Richter des Koblenzer Oberlandesgerichts als unbegründet ab. Eine Änderung über die Auszahlung der Todesfallleistung hätte vom Versicherten zu Lebzeiten schriftlich erfolgen müssen. Geschieht dies nicht ist davon auszugehen, dass die eingetragene Person bezugsberechtigt ist. Wichtig zu wissen bei einer zweiten Heirat ist auch, dass der Eintrag „Ehemann/Ehefrau“ in der Versicherungspolice nicht bedeutet, dass der aktuelle Ehepartner gemeint ist. Wird nicht der Name des Partners explizit genannt, gilt immer derjenige Partner als bezugsberechtigt, der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mit dem Versicherten verheiratet war.

GKV: Einkommensprüfung für Familienversicherung

Aktuell prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen, ob die kostenfreie Familienversicherung noch von den Kassen übernommen werden muss. Dafür wird das Einkommen der angemeldeten Kinder auch bei Minderjährigkeit überprüft. So gibt es alle drei Jahre eine entsprechende Prüfung bei Kindern unter 15 Jahren und ab diesem Alter eine jährliche Kontrolle der möglichen Einnahmen. Eltern sollten wissen, dass die kostenlose Familienversicherung für Kinder oder Ehepartner nur gewährt wird, so lange deren monatlichen Einkünfte 2011 365 Euro nicht überschreiten. Ab 2012 liegt die Einkommensgrenze bei 375 Euro. Als Ausnahme werden lediglich 400,- Euro-Jobs zugelassen. In dem Fall dürfen die Betroffenen auch bis 400,- Euro verdienen. Auch eine kurzfristige Überschreitung der monatlichen Einkünfte, jedoch maximal für zwei Monate, wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert. Beachtet werden muss, dass ebenfalls Geldgeschenke an Kinder, zum Beispiel in Form von Aktien oder Bundesschatzbriefen, als Einkommen berechnet werden. Dafür anfallende Zinsen werden allerdings, auch wenn sie nur einmal im Jahr anfallen und deren Summe die Einkommensobergrenze überschreitet, rechnerisch auf das gesamte laufende Jahr verteilt. Für volljährige Kinder gilt als Obergrenze das vollendete 23. Lebensjahr. Bis dahin können sie bei den Eltern mitversichert werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Ausbildung befinden, oder arbeitslos sind. Für Studenten und Schüler gilt, das sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung verbleiben können. Auch hier gibt es eine Sonderregelung für Zivil- oder Wehrdienstleistende, die im Anschluss an ihre Dienstzeit studieren. Für sie verlängert sich die Zeit, in der sie familienversichert sein können, um die Dauer ihres Wehr- oder Zivildienstes.