Gesetzlich garantierte Kinderbetreuung auf der Kippe

Um bis 2013 die dann gesetzlich garantierte Kinderbetreuung von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr sicherstellen zu können, müssen die Kommunen noch wesentlich mehr Geld und Arbeit investieren, als dies bisher geschehen ist. Die Landesregierung Hessens geht dabei derzeit mit gutem Beispiel voran. So organisierte das hessische Sozialministerium eine kürzlich eröffnete Wanderausstellung zum Thema Kinderbetreuung durch Tagesmütter, die Interessierten potentiellen Bewerbern die Arbeit als Kinderbetreuer schmackhaft machen soll. Außerdem wurde jetzt bekannt gegeben, dass Hessen eine weitere Finanzspritze in Höhe von 30.6 Millionen Euro für den Ausbau von Krippenplätzen bereit stellt. Während viele Kommunalpolitiker von der Bundesregierung fordern das Gesetz vor seinem Inkrafttreten abzumildern, da sonst eine Klagewelle wegen Nicht-Einhaltung gegen die Kommunen befürchtet wird, gibt sich Stefan Grüttner (CDU), der Sozialminister Hessens sicher, dass es ihm gelingen wird, bis zum August 2013 die vorgeschriebene Zahl an Betreuungsplätzen bereitstellen zu können. Das Gesetz schreibt vor, dass für 35 Prozent aller Kinder ab dem ersten Lebensjahr, ein Betreuungsplatz vorhanden sein muss. In Hessen sind das circa 52.300 Plätze. Nach Angaben des Sozialministers, fehlen zur Erreichung dieses Ziels lediglich noch 5000 Plätze. Diese sollen mit einem weiteren Ausbau von Kinderkrippen und zusätzlichen finanziellen Anreizen für Tagespflegeeltern bis zum Ende des Jahres zur Verfügung stehen. Die dafür bewilligten 30,6 Millionen Euro reichen jedoch, nach Meinung des hessischen Städtetages, dafür nicht aus. „Das ist zu wenig. Wir schätzen, dass ein dreistelliger Millionenbetrag gebraucht wird“, kritisiert der Städetags-Direktor, Stephan Giesler. Auch er fordert einen um fünf Jahre verschobenen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Giesler: „Die Kommunen brauchen eine Gnadenfrist“. Diesen haben sie jedoch bereits und noch immer liegen dreistellige Millionenbeträge der Bundesregierung bereit, die von den Kommunen abgerufen werden müssen. Die Gelder werden jedoch erst freigegeben, wenn in Eigenleistung die Pläne für den Ausbau der Kinderbetreuung vorgelegt wird. Daran hapert es noch immer in vielen Gemeinden, da sich deren Verantwortliche Politiker zu viel Zeit dafür gelassen haben – Zeit, die immer knapper wird, je näher der Termin für das Inkrafttreten des Gesetzes zur Kinderbetreuung rückt.