GKV: Einkommensprüfung für Familienversicherung

Aktuell prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen, ob die kostenfreie Familienversicherung noch von den Kassen übernommen werden muss. Dafür wird das Einkommen der angemeldeten Kinder auch bei Minderjährigkeit überprüft. So gibt es alle drei Jahre eine entsprechende Prüfung bei Kindern unter 15 Jahren und ab diesem Alter eine jährliche Kontrolle der möglichen Einnahmen. Eltern sollten wissen, dass die kostenlose Familienversicherung für Kinder oder Ehepartner nur gewährt wird, so lange deren monatlichen Einkünfte 2011 365 Euro nicht überschreiten. Ab 2012 liegt die Einkommensgrenze bei 375 Euro. Als Ausnahme werden lediglich 400,- Euro-Jobs zugelassen. In dem Fall dürfen die Betroffenen auch bis 400,- Euro verdienen. Auch eine kurzfristige Überschreitung der monatlichen Einkünfte, jedoch maximal für zwei Monate, wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert. Beachtet werden muss, dass ebenfalls Geldgeschenke an Kinder, zum Beispiel in Form von Aktien oder Bundesschatzbriefen, als Einkommen berechnet werden. Dafür anfallende Zinsen werden allerdings, auch wenn sie nur einmal im Jahr anfallen und deren Summe die Einkommensobergrenze überschreitet, rechnerisch auf das gesamte laufende Jahr verteilt. Für volljährige Kinder gilt als Obergrenze das vollendete 23. Lebensjahr. Bis dahin können sie bei den Eltern mitversichert werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Ausbildung befinden, oder arbeitslos sind. Für Studenten und Schüler gilt, das sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung verbleiben können. Auch hier gibt es eine Sonderregelung für Zivil- oder Wehrdienstleistende, die im Anschluss an ihre Dienstzeit studieren. Für sie verlängert sich die Zeit, in der sie familienversichert sein können, um die Dauer ihres Wehr- oder Zivildienstes.