Die SPD hält die neue Gesundheitsreform der Schwarz-Gelben Regierung ohnehin für unsozial, doch nun kommen die Sozialdemokraten nach einem Gutachten zu dem Schluss, dass die Reform gegen das Grundgesetz verstößt. Dem Tagesspiegel vorliegenden Gutachten von Juraprofessor Ingwer Ebsen von der Universität Frankfurt am Main kommt zu dem Ergebnis, dass die Reform möglicherweise an einem zentralen Punkt gegen das Grundgesetz verstößt. Der von Gesundheitsminister Philipp Rösler für Geringverdiener geplante Sozialausgleich berge ein „hohes verfassungsrechtliches Risiko“ und stelle das Leitprinzip der Krankenversicherung auf den Kopf, heißt es von dem Experten. Ebsen geht in seinem 12-Seitigen Gutachten besonders auf die Ungleichbehandlung ein. Für die Berechnung des Sozialausgleichs moniert der Experte werden nicht alle beitragspflichten Einnahmen zu Grunde gelegt, sondern nur das Hauptarbeitsentgelt oder die gesetzliche Rente. Zur Ungleichbehandlung führt die SPD mit Karl Lauterbach ein konkretes Beispiel an: Rentner A, der über eine kleine gesetzliche Rente verfügt, erhält den Sozialausgleich. Nicht berücksichtigt wird, dass er nur kurz als Angestellter gearbeitet hat, bevor er eine Beamtenlaufbahn eingeschlagen hat, aus der er inzwischen eine hohe Pension bezieht. Rentner B, der zwar eine höhere gesetzliche Rente überwiesen bekommt als A, aber insgesamt über weniger Einkünfte verfügt, erhält hingegen keinen oder nur weniger Sozialausgleich. Union und FDP hatten sich vor der Sommerpause auf Grundzüge geeinigt und dies führte zu dem Beschluss, dass künftig alle Kostensteigerungen im Gesundheitswesen den Versicherten aufgebürdet werden. Übersteigt der Zusatzbeitrag zwei Prozent des Bruttoeinkommens, soll der Versicherte einen Sozialausgleich erhalten. Um die Zustimmung des Bundesrates zu vermeiden ist der bisherige Ausgleich über das Steuersystem, um das gesamte Einkommen der Krankenkassenmitglieder zu berücksichtigen, umgewandelt worden in den Ausgleich entweder über den Arbeitgeber oder den Rentenversicherungsträger. Ob die neue Gesundheitsreform nach der endgültigen Schlussfassung immer noch gegen das Gesetz verstößt ist allerdings in dem Gutachten dennoch unklar. Die Erläuterungen von Ebsen sind, wie er selber sagt nur vorläufig, aber es gehe ihm vielmehr darum, auf der Grundlage der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und im wesentlichen unstrittiger Verfassungsdogmatik eine Risikoanalyse zu erstellen.
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Riester-und Rürup-Rente oft unterschätzt
Noch ist die Riester/Rürup-Rente nicht wirklich bei den Bürgern angekommen. Die Unsicherheit über den tatsächlichen Nutzen ist in der Bevölkerung noch immer sehr hoch. Das Misstrauen gegen die Regierung lässt die Menschen die Förderung dieser Altersvorsorge eher als Trick sehen, ihnen das Geld aus der Tasche zu ziehen. Dabei übersehen die Meisten allerdings das Wichtigste: eine zusätzliche Altersvorsorge ist absolut unverzichtbar – für Jeden. Die Förderung der Riesterrente ist als Anreiz gedacht, da sich schon lange abzeichnet, dass der Staat der Zukunft keine ausreichende Unterstützung der Rentner mehr wird finanzieren können. Wer das heute nicht einsieht, wird in zwanzig oder dreißig Jahren von einem absoluten Minimum leben müssen. Deshalb ist es sinnvoll, offene Fragen und Befürchtungen, etwa über die Versteuerung der privaten Rentenversicherung, schnell zu klären und sich das jeweils passendste Modell auszusuchen.
Die Riester-Förderung ist für alle Bürger, Arbeitnehmer, Beamte und Selbständige gedacht. Besonders interessant ist sie für Familien mit Kindern, da für jedes Kind eine Zulage gezahlt wird. Bei Selbständigen ist es die Rürup-Rente, die vom Staat steuerlich gefördert wird. Auch eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann steuersparend abgeschlossen werden. Die jeweiligen Zulagen für die Rentenversicherung müssen, am einfachsten mit einem so genannten Dauerzulagenantrag, beantragt werden. Der ändert sich nur, wenn sich das Einkommen oder die Zahl der unterhaltspflichtigen Kinder ändert. Zusätzlich können die eigenen Beiträge als Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden. Die _Rentenauszahlung_, wird dann aber voll versteuert.
Pauschbetrag gilt für jeden Erbfall und nicht für das Erbe allgemein
Erben haben das Recht, einen so genannten Erbfallkostenpauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Der Pauschbetrag liegt derzeit bei 10.300 Euro pro Erbfall und kann zum Beispiel die Kosten für Bestattung, Grabpflege oder ähnliches decken. Der Betrag erhöhte sich nicht, wenn das Erbe unter mehreren Berechtigten aufgeteilt wird. In diesem Fall muss der Pauschbetrag zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 24.2.2010, Az. II R 31/08) wurde entschieden, dass dieser Betrag auch bei zwei oder mehreren Erben nicht für jeden Erben eingetragen werden kann. Die Richter begründeten dies mit der Tatsache, dass sich die Kosten eines Begräbnisses nicht vervielfältigen können, wenn mehrere Erben existieren. Sollte der Erbfallkostenpauschbetrag die Kosten nicht decken können, kann man noch außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
Die Ampel-Kennzeichnung kommt
Es ist ein langer Kampf gegen die Lebensmittellobby, die gerade in Deutschland immer wieder das Einknicken von Politikern hervorbrachte. Die Lebensmittelschützer von Foodwatch versuchen seit Jahren die Ampel-Kennzeichnung in Deutschland einzuführen, immer wieder gab es Rückschläge, da die zuständigen Politiker nicht gegen die großen Lebensmittelkonzerne ankamen. Nun will das EU-Parlament am heutigen Mittwoch die Entscheidung über eine klare und deutliche Kennzeichnung von Lebensmitteln entscheiden.
Der Grund einer derartigen Reform in der Lebensmittelindustrie liegt auf der Hand – Fettleibigkeit und Krankheiten, die auf dem zu hohen Verzehr von Kohlenhydraten basieren nehmen in der ganzen westlichen Welt zu. Die Verbraucher können oftmals nicht einsehen, welcher „Fett-Falle“ sie auf dem Leib gegangen sind. Das Prinzip ist einfach und bekannt, bei Grün gehen und bei Rot stehen bleiben. So lernen es bereits Kinder beim Überqueren der Ampel. Verbraucher werden zukünftig, sofern das Gesetz durchgesetzt wird, in der gleichen Art vor dem Kühlregal im Supermarkt stehen. Auf einen Blick ist dann zu erkennen, wie viel Fett und Zucker ein Produkt enthält und ob der Verzehr sorglos erfolgen kann (grün) oder ob der Verzicht die bessere Alternative sei (rot).
Gesetzesänderungen bedürfen einem großen Zeitaufwand bis zur Umsetzung, so auch in diesem Fall. Bis die Ampel-Kennzeichung auf den Produkten im Supermarkt zu sehen ist, müssen noch viele Anträge durch das Parlament gehen – heißt für uns – Abwarten und (zuckerfreien) Tee trinken!
Autismus ist frühzeitig erkennbar
Wenn sich die aktuellen Studien bestätigen lassen, kann Autismus bei Kindern in Zukunft frühzeitig, durch einen einfachen Urintest festgestellt werden. Autismus ist eine schwere, angeborene Krankheit, durch die die Wahrnehmung und Informationsverarbeitung des Gehirns gestört wird. Obwohl viele der Erkrankten normal intelligent sind, haben sie Schwierigkeiten, die Informationsflut der wir ständig ausgesetzt sind richtig zu erfassen und zu verarbeiten. Das führt zu einer großen Beeinträchtigung der Kommunikation und damit des Sozialverhaltens.
Jetzt haben Forscher herausgefunden, dass bei allen untersuchten betroffenen Kindern, chemische Gemeinsamkeiten im Urin nachweisbar sind. Urinproben von 110 Kinder im Alter von drei bis neun Jahren wurden untersucht und verglichen. 67 von ihnen, litten entweder selbst unter Autismus, oder hatten einen Bruder oder eine Schwester mit Autismus. 34 Kinder waren weder selbst krank, noch familiär betroffen. In den Proben der autistischen Kinder wurde ein erhöhter Taurin-Wert und eine ähnliche Zusammensetzung von Stoffwechselprodukten gefunden, die weder in der gesunden Vergleichsgruppe, noch bei dem jeweis gesundem Geschwisterkind vorhanden war. In wie weit der veränderte Stoffwechsel im Zusammenhang mit der Krankheit steht, konnten die Wissenschaftler bisher noch nicht fest stellen. Sie vermuten aber, dass es neben genetischen, auch soziologische Ursachen gibt. Zeigen aber weitere, umfangreichere Studien die selben Ergebnisse, kann in Zukunft frühzeitig Autismus diagnostiziert werden. Je früher mit der Verhaltenstherapie begonnen wird, um so erfolgreicher ist sie auch, da der durch die Krankheit bedingte Stress, auch als Verstärker der Krankheit wirkt.