Archiv der Kategorie: Steuer

Computer ist keine Grundausstattung für Haushaltsführung

Eine Hartz-IV-Empfängerin aus Minden hatte die Übernahme der Kosten für die Erstaustattung eines PCs einklagen wollen. Dies wies das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalens nun zurück.

Ein Computer gehöre nicht zu einer geordneten Haushaltsführung, wichtige Informationen könne man auch über Radio und Fernsehen erhalten, so das LSG NRW. Weiter heisst es, dass nicht die Tatsache entscheidet, dass die Mehrheit der Haushalte einen Computer besitzt. Einen Haushalt könne man auch problemlos ohne PC führen.

Das Sozialgericht Detmold versagte der Klägerin die Kostenübernahme des Prozesses, da die Erfolgsaussichten als zu gering eingestuft werden.

Entlastungsbetrag entfällt, sobald ein weiteres Kind volljährig ist

Sobald ein volljähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, für dieses kein Kindergeldanspruch mehr besteht, entfällt für ein weiteres minderjähriges Kind der sogenannte Enlastungsbetrag. Den Entlastungsbetrag bekommen alle Alleinerziehenden, die Ihr Kind selbst versorgen und für die Kindergeldanspruch oder ein Kinderfreibetrag besteht. Grund dieser Entscheidung ist, da der Enlastungsbetrag nur „echt“ Alleinerziehenden gewährt werden sollte, was allerdings bei zwei Volljährigen nicht mehr gegeben ist. Selbst wenn der zweite Volljährige nicht gesetzlicher Vertreter, sondern nur der Bruder/die Schwester ist.

Riester Wohn Altersvorsorge stärker denn je

Besonders die staatliche Riester Wohn Altersvorsorge erlebte einen starken Zulauf, im vergangenen Jahr sind doppelt so viele Riesterverträge abgeschlossen worden wie bisher. Es gab 175.000 Abschlüsse laut Statistik des Bundessozialministeriums bei öffentlichen und privaten Anbietern wurden gar 338.000 Verträge geschlossen. Die Differenz beruht darauf das Bausparkassen nur Verträge weiterleiten bei denen bereits ein Fünftel der Abschlussgebühr gezahlt wurde. Damit steigt die Riester Wohn auf Rang zwei der Riester Produkte. Aktuell geht der Trend auch in Richtung Eigenheim und damit einer fassbaren Altersvorsorge, die niedrigen Immobilienpreise momentan sind ebenfalls sehr förderlich.

Steuereinnahmen gehen zurück

Langsam aber sicher zieht die Wirtschaft wieder an, jedoch beklagt Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble rückgängige Steuereinnahmen. Im Vergleich zum Krisenjahr 2009 werden derzeit 3,7 Prozent weniger Steuern eingenommen. Im ersten Quartal diesen Jahres ist sogar ein Rückgang von 4,8 Prozent zu verzeichnen, dass bedeutet es fehlen 5,6 Milliarden Euro an Steuereinnahmen. Bisher macht das Konjunkturpaket welches zu Mehreinnahmen führen sollte genau das Gegenteil.

Geldgeschenke über 50 Euro gelten als Einkommen bei Hartz IV

Erhält ein Empfänger des Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, Geldgeschenke, die den Betrag von 50,- Euro überschreiten, so muss er dieses als Einkommen anmelden – das entschied das sächsische Landessozialgericht am 08. April.

Im vorliegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder gegen einen Beschluss der ARGE. Die Großmutter hatte den Kindern zu Weihnachten und zum Geburtstag je 100,- bzw. 135,- Euro überwiesen. Hier entschied das Gericht, dass die Beträge über 50,- Euro als Einkommen angerechnet werden müssten.

Nur einmalige Geldgeschenke mit spezieller Zweckbestimmung, wie beispielsweise bei einer Kommunion, bilden eine Ausnahme. Diese lag im geschilderten Fall nicht vor, somit wurde die Klage abgewiesen.

[Sächsisches LSG, Urteil vom 08.04.2010, Az L 2 AS 248/09]