Entlastungsbetrag entfällt, sobald ein weiteres Kind volljährig ist

Sobald ein volljähriges Kind in Ihrem Haushalt lebt, für dieses kein Kindergeldanspruch mehr besteht, entfällt für ein weiteres minderjähriges Kind der sogenannte Enlastungsbetrag. Den Entlastungsbetrag bekommen alle Alleinerziehenden, die Ihr Kind selbst versorgen und für die Kindergeldanspruch oder ein Kinderfreibetrag besteht. Grund dieser Entscheidung ist, da der Enlastungsbetrag nur „echt“ Alleinerziehenden gewährt werden sollte, was allerdings bei zwei Volljährigen nicht mehr gegeben ist. Selbst wenn der zweite Volljährige nicht gesetzlicher Vertreter, sondern nur der Bruder/die Schwester ist.