Automatikgetriebe ist keine außergewöhnliche Belastung

Auch für einen Schwerbehinderten, ist der Einbau eines Automatikgetriebes in ein Fahrzeug nicht als außergewöhnliche Belastung absetzbar. So urteilte das Finanzgericht, im Fall einer schwerbehinderten Frau, die für den Einbau eines Automatikgetriebes in ihr Neufahrzeug eine zusätzliche Kilometerpauschale beantragt hatte, um die Kosten dafür abschreiben zu können. Mit der Begründung, dass der Einbau keine besondere Ausstattung für Behinderte sei, lehnte das Gericht den Antrag ab. Erschwerend kam hinzu, dass durch das neue Getriebe der Wert des Fahrzeuges steigen und es im Falle eines Wiederverkaufes einen höheren Preis erzielen würde.