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Debatte um Zuschussrente

Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat in einem Schreiben an die Junge Gruppe der Unionsfraktion vor den Gefahren der Altersarmut gewarnt. In Modellrechnungen zeigte sie auf, dass für alle Angestellten, die heute weniger als 2500 Euro Brutto verdienen, nur die Mindestrente gezahlt werden wird. Damit beträfe die Altersarmut zukünftig auch „ganz normale fleißige Menschen aus der Mitte unserer Gesellschaft“, so von der Leyen. Demnach erhalten Angestellte mit einem Verdienst von 2500 Euro Brutto, die 35 Jahre gearbeitet haben, ab 2030 nur noch die Mindestrente in Höhe von 688 Euro. Das würde bedeuten, dass viele heute Vollzeit arbeitende Menschen mit dem Beginn ihrer Rente auch Sozialleistungen beantragen müssten. Das gestiegene Risiko für Altersarmut liegt an der letzten Rentenreform, nach der das Rentenniveau von aktuell 51 Prozent des durchschnittlichen Nettolohns bis 2030 auf 43 Prozent sinken soll. Um Härtefälle zu vermeiden wurde im Bundesarbeitsministerium das derzeit debattierte Konzept für eine Zuschussrente erarbeitet.

Mit dem Schreiben reagierte die Ministerin auf die von Abgeordneten der CDU angebrachte Kritik an ihren Plänen für die Zuschussrente. Diese hatten die Pläne als „Ausweitung von Sozialleistungen“, auf Kosten der nächsten Generation kritisiert.

Bundesrat sperrt sich gegen Senkung der Rentenbeiträge

Die von der Regierungskoalition geplante Senkung der Rentenbeiträge droht im Bundesrat zu scheitern. Der saarländische Sozialminister Andreas Storm (CDU), sagte in einem Interview, dass es in der Frage der Ablehnung der Beitragssenkung einen „engen Schulterschluss“ der fünf großen Länderkoalitionen gäbe. Auch die SPD hatte sich bereits gegen eine Senkung des Rentenbeitrags ausgesprochen. Die Generalsekretärin der SPD, Andrea Nahles erklärte, „Die Absenkung des Rentenversicherungsbeitrags wollen wir im Bundesrat verhindern, dabei haben wir auch CDU-Sozialminister an unserer Seite.“ Zwar ist eine Beitragssenkung nicht von der Zustimmung des Bundesrates abhängig, doch wenn die Länderkammer bei einem Einspruch eine Zweidrittelmehrheit erzielt, könnte dieser durch den Bundestag nur mit einer ebenso großen Anzahl an Stimmen zurück gewiesen werden, was bei der aktuellen Sitzverteilung nicht zu erwarten ist. In Anbetracht der sich abzeichnenden demografischen Probleme hat sich auch der Deutsche Gewerkschaftsbund gegen die Beitragssenkung ausgesprochen und diese als „grotesk“ und „vergiftetes Wahlkampfgeschenk“ kritisiert. Trotzdem hofft Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU), dass sie die Beitragssenkung durchsetzen kann. Am 29. August soll das veränderte Gesetz im Kabinett eingereicht werden. Dann würde der Beitragssatz von den bisherigen 19,6 Prozent, auf 19,0 Prozent sinken.

Senkung des Rentenbeitrags geplant

Ab dem kommenden Jahr, sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch eine Senkung des Rentenbeitrags stärker entlastet werden. Dies hat die Regierung beschlossen und jetzt öffentlich bekannt gegeben. Demnach sinkt der Rentenversicherungsbeitrag 2013 von aktuell 19,6, auf 19,0 Prozent. Begründet wurde die Änderung des Beitragssatzes mit einer derzeit „sehr positiven Finanzentwicklung“. Wie das Bundesarbeitsministerium in einem vorgelegten Referentenentwurf mitteilte, können ab 2013 die dadurch wegfallenden Einnahmen, in Höhe von ca. 7,2 Milliarden Euro, durch diese „positive Finanzentwicklung“ abgefangen werden. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) erklärte bei der Bekanntgabe der Pläne in Berlin: „Jedes Zehntel weniger Beitragssatzpunkt bedeutet rund eine Milliarde Euro Entlastung für Beschäftigte und Arbeitgeber“. Dadurch würden, so von der Leyen, die Arbeitsplätze in Deutschland gesichert und in Folge dessen auch das Auskommen der heutigen Rentner gestützt. Durch diese Senkung des Beitragssatzes will die Bundesregierung zudem einen Beitrag zur Planungssicherheit schaffen, dem „angesichts der durch die Eurokrise verursachten Unsicherheitsfaktoren“, eine große Bedeutung zukommt, wie im Gesetzentwurf weiter argumentiert wird.

DRV hält weitere Rentenbeitragskürzungen für möglich

Nach Schätzung des Deutschen Rentenversicherungsbundes (DRV), könnten die Rentenbeiträge zum Beginn des neuen Jahres von derzeit 19,6 auf 19,0 Prozent gesenkt werden, wie der Vorstandsvorsitzende der DRV-Vertreterversammlung, Alexander Gunkel, in Bamberg erläuterte. Bereits im Januar diesen Jahres waren die Beträge um 0,3 Prozent gesenkt worden, da 2011 ein Einnahmeüberschuss von 4,8 Milliarden Euro vorlag. Aktuelle Prognosen zeigen, dass auch in diesem Jahr ein ähnlich hoher Überschuss zu erwarten ist. Damit steigt die Nachhaltigkeitsrücklage auf rund 28,8 Milliarden Euro. Das entspricht in etwa 1,66 Monatsrücklagen. Laut deutschem Gesetz müssen die Beiträge gesenkt werden, sobald die Höhe der Rücklage über 1,5 Monatseinlagen liegt. Die ohnehin für Januar geplante Senkung auf 19,2 Prozent, könnte und müsste deshalb um weitere 0,2 Prozentpunkte verringert werden. Auch die geplante Zuschusskürzung des Bundes sei, so Gunkel, bereits bei den Berechnungen berücksichtigt worden. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Pläne einer erneuten Kürzung und warnte davor, den Staatshaushalt durch zusätzliche Beitragskürzungen weiter zu belasten. Statt dessen solle die Regierung eine sogenannte Demografie-Reserve einrichten, um auch die Rente der nächsten Generation abzusichern. Dafür müsste vorab die 1,5-Prozent-Begrenzung der Nachhaltigkeitsrücklage gestrichen werden.

Zuschussrente: Hohe Hürden für Rentenaufstockung

Die sogenannte Zuschussrente, mit der geplant ist die Altersarmut zu bekämpfen, soll mit einer Übergangszeit von zehn Jahren eingeführt werden. Geringverdiener, die aufgrund niedriger Löhne auch weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollen mit dem geplanten Zuschuss ihre Rente auf 850 Euro aufstocken können. Die Hürden dafür sind jedoch groß und nur die wenigsten, von Altersarmut betroffenen, werden davon profitieren. So ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung, dass mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Von diesen 40 Jahren müssen mindestens 30 Arbeitsjahre gewesen sein; Ausbildungszeit, Arbeitslosenzeit, frühere Selbständigkeit und Wehr- sowie Zivildienst fallen also raus. Nach der zehnjährigen Übergangszeit sollen dann sogar 45 Jahre Einzahlung und davon 35 Arbeitsjahre gelten. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Eigenvorsorge. Ab 2019 muss für fünf Jahre die Zahlung in eine Zusatzrente nachgewiesen werden. Später mehr. Die daraus resultierende zusätzliche Beitragszahlung soll bei der Berechnung der Aufstockung nicht mit einkalkuliert werden. Wer sich für seinen Lebensabend lieber nicht auf den Staat verlassen möchte, sollte beizeiten verschiedene Renten- und Vermögensaufbauende Sparanlagen vergleichen und die für sich passende abschließen.