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SPD will Verringerung des Renteneintrittsalters durchsetzen

SPD-Parteichef Sigmar Gabriel fordert weiterhin, im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mit der Union, die Rücknahme der Erhöhung des Renteneintrittalters, auf 67. In einer Rede zum Gewerkschaftstag erklärte er; „Nach 45 Versicherungsjahren muss jemand abschlagsfrei mit 63 in Rente gehen können.“ Vor allem Berufstätige, die schwere und gesundheitsgefährdende Arbeiten ausführen, hätten ein Recht darauf, nach einer angemessenen Zahl an Berufsjahren, den wohlverdienten Ruhestand genießen zu können. CDU/CSU lehnen jedoch die Herabsetzung des Renteneintrittsalters ab, da sie darin eine zu große Belastung der nächsten Generation sehen. Vorrangig der Wirtschaftsflügel der Union weigert sich, diesbezügliche Möglichkeiten einzuräumen und zu erörtern. Neben den Forderungen der Rente mit 63 verlangt die SPD auch einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn. Dazu gehöre unter anderem, so Gabriel, die Zeitarbeitsverträge und unangemessen schlechte Werksverträge neu zu regeln. Ohne eine Einigung in diesem Bereich, sieht die SPD keine Möglichkeit, einer großen Koalition.

Keine Senkung der Rentenbeiträge erwartet

Trotz der aktuell großen Rücklagen, in der Rentenkasse, bleibt eine Senkung der Beitragshöhe für 2014 umstritten. Theoretisch lässt der derzeitige Stand der Rücklagen zwar eine vorübergehende Beitragssenkung von 18,9 auf 18,3 Prozent zu, doch Rentenexperten von CDU und SPD erklärten, dass es wegen der nötigen Finanzierung für die geplanten zusätzlichen Leistungen, 2014 keine Beitragssenkung geben soll. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung wird die Nachhaltigkeitsrücklage bis zum Ende des Jahres auf 31 Milliarden Euro angewachsen sein. Das entspricht der Höhe von 1,75 Monatsausgaben. Gesetzlich festgelegt ist allerdings, dass Rücklagen nur bis zu einer Höhe von 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung steigen dürfen. Ob die geplante Leistungsausweitung ausreichend ist, um eine Senkung der Beitragshöhe zu unterlassen, wird aktuell von einer Koalitionsarbeitsgruppe ‚Arbeit und Soziales‘ beraten. Bis Ende des laufenden Monats muss die Entscheidung darüber gefallen sein, da dann der Beitragssatz für das kommende Jahr angekündigt werden muss. Rentenexpertin der SPD, Elke Ferner und der CDU, Peter Weiß, erklärten, dass eine eventuelle Große Koalition vermutlich zusätzliche Rentenleistungen beschließen werden, weshalb es sinnlos ist, vor dem Abschluss der Koalitionsverhandlungen die Beiträge zu senken.

Die Betriebsrente bleibt attraktiv

Die derzeit beste gesetzlich geregelte Sicherung vor Altersarmut, bieten Betriebsrenten. Diese werden aus Beiträgen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und staatlicher Förderung finanziert und sind deshalb meist lohnender, als die gesetzliche Rentenversicherung. Auch wenn nur vergleichsweise wenig Arbeitnehmer die Betriebsrente zur Altersvorsorge nutzen, hat grundsätzlich jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch darauf. Wenn dies nicht von Seiten des Arbeitgeber angeboten wird, sollten Arbeitnehmer sich selbständig darüber informieren und einen entsprechenden Vertrag in der Firma einreichen. Oftmals kennen sich gerade die Chefs kleinerer Unternehmen damit nicht aus, kümmern sich aber, wenn sie daraufhin angesprochen werden. Viele Unternehmer geben sogar noch freiwillig etwas dazu, um die Bindung der Mitarbeiter an ihre Firma zu stärken. Es lohnt sich auf jeden Fall, die am jeweiligen Verdienst orientierten Beiträge und die daraus resultierenden Rentenzahlungen ausrechnen zu lassen, auch wenn noch keine Angebote durch die Firma vorliegen.

Beitragsbemessungsgrenze massiv erhöht

Das Bundeskabinett hat einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt, wodurch eine höhere Belastungen für Arbeitnehmer und Angestellte entsteht, die im Monat mehr als 3937,50 Euro verdienen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung in ganz Deutschland auf 4050 Euro. Die Grenze für die Rentenversicherung wird in Ostdeutschland auf 5000 Euro und in Westdeutschland auf 5950 erhöht. Bis zu diesem Arbeitsentgeld müssen Arbeitnehmer Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Einkommensentwicklung abhängig und wird jährlich angepasst. Stichtag für die Erhöhung ist der 1. Januar 2014. Das Bundessozialministerium versicherte jedoch, dass sich für die meisten Versicherten nicht viel ändern wird, da sie ohnehin weniger als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für alle Besserverdienenden zieht die Erhöhung jedoch erhebliche Einkommenseinbußen nach sich.

Rentenlücke größer als erwartet

Entgegen aller Beteuerungen der Regierung, kann sich keiner mehr auf die staatliche Rente verlassen. Das ist das Ergebnis einer aktuellen Untersuchung des Forschungszentrum der Universität Freiburg. In einer umfangreichen Studie wurde der Zustand der Altersvorsoge für die verschiedenen Einkommensklassen, aufgeschlüsselt nach Alter, Geschlecht und Region, miteinander verglichen. Die Untersuchung ergab, dass allen Rentenversicherten eine durchschnittliche Summe von 806 Euro monatlich, gemessen an der heutigen Kaufkraft, fehlen wird. Auch mit Riester- und andere Zusatzrenten und unter Einbeziehung der geringeren Steuersätze für Rentner, reicht die zu erwartende Rente nicht für den Lebensunterhalt aus. Besonders hart werden ostdeutsche Rentner von der Rentenlücke betroffen sein. Sie haben die geringste Rente zu erwarten. Schon in der Vergangenheit hatten Rentner nur rund 50 Prozent ihres letzten Bruttoeinkommens zur Verfügung. Verschärft wird das Problem in Zukunft, weil die heute jüngeren Arbeitnehmer nicht mehr wie früher, auf eine lückenlose Berufslaufbahn hoffen dürfen und jede Phase der Arbeitslosigkeit auch einen Ausfall der Rentenbeiträge nach sich zieht. Die jetzt bis 34-Jährigen werden voraussichtlich nur noch eine Rente in Höhe von 38,4 Prozent ihres letzten Bruttogehaltes erhalten. Zwar können Anleger in die Riester-Rente, trotz der kritisierten überhöhten Gebühren und niedriger Renditen, mit einer höheren Rentenzahlung rechnen, doch wirklich sicher sind nur diejenigen, die zusätzlich Vermögen aufgebaut haben. „Das Geld- und Immobilienvermögen ist sehr ungleich verteilt“, stellten die Wissenschaftler der Universität Freiburg fest. Sie erreichen durchschnittlich 77,4 Prozent ihres letzten Bruttogehaltes.