Das Bundeskabinett hat einer Anhebung der Beitragsbemessungsgrenzen zugestimmt, wodurch eine höhere Belastungen für Arbeitnehmer und Angestellte entsteht, die im Monat mehr als 3937,50 Euro verdienen. Demnach steigt die Beitragsbemessungsgrenze der Kranken- und Pflegeversicherung in ganz Deutschland auf 4050 Euro. Die Grenze für die Rentenversicherung wird in Ostdeutschland auf 5000 Euro und in Westdeutschland auf 5950 erhöht. Bis zu diesem Arbeitsentgeld müssen Arbeitnehmer Beiträge in die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bezahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist von der Einkommensentwicklung abhängig und wird jährlich angepasst. Stichtag für die Erhöhung ist der 1. Januar 2014. Das Bundessozialministerium versicherte jedoch, dass sich für die meisten Versicherten nicht viel ändern wird, da sie ohnehin weniger als die aktuelle Beitragsbemessungsgrenze verdienen. Für alle Besserverdienenden zieht die Erhöhung jedoch erhebliche Einkommenseinbußen nach sich.