Archiv der Kategorie: Recht

Bessere Kontrollen bei Anlagenberatungen geplant

Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner plant, den Kundenschutz im Bankwesen zu verstärken. Aigner: „Gesetze helfen nur dann, wenn jemand kontrolliert, ob sie eingehalten werden.“ Vorausgegangen war eine Untersuchung der Stiftung Warentest die Anlagenberatungen verschiedener Banken geprüft und ausgewertet hat. Diese ergab, dass die geprüften Großbanken die gesetzlich vorgeschriebenen Standards noch immer nicht einhalten. Deshalb will Ministerin Aigner jetzt die Banken stärker kontrollieren. Dafür sollen auch verdeckte Ermittler eingesetzt werden. Die Proben durch die Stiftung Warentest reichen als Kontrolle leider nicht aus. Aigner: „Dort besteht allerdings das Problem, dass die Informanten nicht genannt werden dürfen und die Ergebnisse deshalb von den Banken oft infrage gestellt werden“. Deshalb sollen zukünftig Mitarbeiter des Ministerium die Anlagenberatungen der Banken testen.

Insolvenzmasse von Lehman-Brother bleibt in Deutschland

Die Klage des britischen Brokerhaus Lehman International Europe auf eine Rückerstattung von 800 Millionen Euro, die Teil der Insolvenzmasse der Tochtergesellschaft, die Lehman Brother-Bank sind, wurde abgewiesen. Damit bleibt das Geld in Frankfurt und kann wie geplant zur Entschädigung der geprellten Großanleger genutzt werden. Die Mutterfirma hatte nach dem Zusammenbruch der Lehman Brother-Bank behauptet, die vorhandenen Einlagen wären nicht Besitz der Bank, sondern von dieser nur verwaltet worden. Daran zweifelte die Vorsitzende Richterin jedoch. Im Herbst 2008 hatte die Pleite der Lehman-Brother-Bank eine internationale Wirtschaftskrise ausgelöst, da infolge des Zusammenbruchs der Bank etliche institutionelle Anleger ihr dort investiertes Geld verloren. Auch circa 50.000 private Anleger, die wertlose Inhaberschuldverschreibungen erworben hatten, verloren ihre Einlagen. Sie haben aber auch im Zuge der Insolvenzabwicklung keine Chance auf eine Erstattung, da erst institutionelle Anleger entschädigt werden und die Konkursmasse nicht ausreichend ist.

Üble Trickserien mit Stiftung Warentest Logo

Verbraucher vertrauen beim Einkauf seit Jahren der Meinung der Stiftung-Warentest. Ein mit „Sehr gut“ getestetes Produkt verkauft sich um einiges besser als ein nebenstehendes ohne Urteil. Das sich dieses einige Firmen mit illegalen Mitteln erschleichen fand jetzt Spiegel Online heraus. Im Detail beschreibt Spiegel Online die Webseite PillenVZ, die bereits abgemahnt wurde. Jedoch hat diese Seite ihren Sitz in Panama und ist alles andere als bereit auf die Abmahnung zu reagieren.

Es geht dabei um ein Stiftung-Warentest Testlogo, welches mit der Aufschrift „Sehr gut“ das angebliche Testurteil für Viagra verkaufende Apotheken verdeutlicht. Richtig ist jedoch, dass die Stiftung-Warentest niemals Apotheken dahingegen getestet hat. Fraglich auf der Seite sind auch angebliche Kunden-Rezensionen, wie die von Stefan aus Mannheim, der sein Liebesleben dank PillenVZ „wieder entspannt genießen“ kann. Die Frage ist hierbei doch, ob auf einen derartigen Anbieter tatsächlich noch jemand herein fällt?!

Senkung der Versicherungspflichtgrenze – Ab 50.000 EUR in die PKV

Seit die Hürden vor drei Jahren von der damaligen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt angehoben wurden, ist es wesentlich schwerer in eine private Krankenversicherung zu wechseln. FDP-Gesundheitsminister Rössler will dies jetzt wieder rückgängig machen. Für 2011 hat er eine Erhöhung der gesetzlichen Krankenkassen angekündigt. Gleichzeitig soll die Versicherungspflichtgrenze herab gesetzt werden. So soll beispielsweise, wer schon beim Eintritt ins Berufsleben mehr als 49.950 Euro verdient, auch sofort eine private Krankenversicherung abschließen dürfen. Die PKV wird es freuen, sind es doch gerade die Jungen, die sich von einer Versicherung am leichtesten zu einem Wechsel überreden lassen. Für die gesetzliche Krankenkasse bedeutet das aber, dass zukünftig nur noch Einkommensschwache in ihr versichert sein werden und diese, die durch den Wegfall der Besserverdiener immer höher steigenden, Beitragssätze zu zahlen haben.

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft gleichwertig mit Ehe

Wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in ihrem Beschluss in den Aktenzeichen 1 BvR 611/07 und 1 BvR 2464/07 vom 21.07.2010 regelte, ist die Benachteiligung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften gegenüber Eheleuten bei der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer verfassungswidrig.

Der Gesetzgeber ist nun verpflichtet, bis Ende des laufenden Jahres eine Neuregelung zu treffen. Nach dem Urteil der Richter seien bisher homosexuelle Partnerschaften bei der Erbschafts- und Schenkungssteuer sehr viel höher belastet worden als Ehepaare. Ehepaare wurden in Steuerklasse I geführt mit einem Steuersatz von 7 bis 30 Prozent, Lebenspartnerschaften fielen hingegen in Steuerklasse III mit bis zu 50 Prozent Abzügen. Weiterhin lag der Steuerfreibetrag bei Eheleuten bei 307.000 Euro bzw. 256.000 Euro, bei Lebenspartnern lediglich bei 5.200 Euro.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bringt einen weiteren Fortschritt in der Loyalität gegenüber homosexuellen Paaren. Wenn eine derartige Lebensgemeinschaft vom Gesetz erlaubt ist, dann darf auch bei der Steuer kein Unterschied gemacht werden.