Archiv der Kategorie: Recht

Klagen der Aktionäre gegen Conergy

Die Klagen der Aktionäre gegen das Solarunternehmen Conergy werden, so entschied das Hamburger Landgericht, in einem Musterprozess gebündelt. Grund der 17 Klagen ist der Vorwurf der Bilanzfälschung, um die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Unternehmens zu beschönigen. Bei der Klage geht es um Schadensersatzforderungen von insgesamt 3 Millionen Euro. In den vergangenen zweieinhalb Jahren ist der Kurs des Unternehmens um 95 Prozent eingebrochen. Ob allerdins die Kläger, falls sie eine bewusste Täuschung und Bilanzfälschung nachweisen können, jemals an ihr Geld kommen, ist noch nicht raus. Immer noch kämpft Conergy um schwarze Zahlen. Geplante Kredite zur weiteren Finanzierung der Firma scheiterten bisher an den Bedenken der Banken. Erschwerend kommt hinzu das, unabhängig von der Sammelklage, auch die Staatsanwaltschaft von Hamburg Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstand und den amtierenden Geschäftsführer aufgenommen hat.

Kindergeld während der Ausbildung

Auch während einer nur einige Wochen dauernden Ausbildung, besteht ein Anspruch auf Kindergeld. Der Staat fördert Kinder entweder mit Freibeträgen, oder mit Kindergeld. Kommen wegen fehlenden Einnahmen keine Freibeträge in Frage, ist auch ein volljähriges Kind, dass sich noch in der Ausbildung befindet Kindergeld-bezugsberechtigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange diese Ausbildung dauert und ob es sich um eine klassische Lehre oder ein Studium handelt. In einem solchen Fall musste jetzt ein Gericht in Köln entscheiden. Einer Auszubildenden, die einen mehrwöchigen Kurs zur Vorbereitung auf eine Arbeit als Flugbegleiterin absolvierte, sollte das Kindergeld gestrichen werden. Das Gericht befand jedoch dass entscheidend ist, ob in der Zeit ein Arbeitsentgelt bezogen wurde oder nicht. Da bei einem solchen Kurs die Kursgebühr sogar zurückgezahlt werden muss, wenn sich der Absolvent nicht im Anschluss für eine Tätigkeit in der Firma entscheidet, wurde die Streichung des Kindergeldes als unzulässig abgewiesen.

Kein Kindergeld wegen Erbschaft?

Wie jetzt in einem Gerichtsurteil in Niedersachsen bestätigt wurde, zählen Schenkungen von den Eltern und damit auch Erbschaften nicht zu den Bezügen. Geklagt hatte ein Familienvater, dem das Kindergeld für seine zwei Söhne wegen des Erbteils der verstorbenen Mutter gestrichen werden sollte. Die Familienkasse verweigerte das Geld, da durch die Erbschaft das „Einkommen“ der Kinder den Grenzbetrag überschritten hätte. Das Gericht entschied aber, dass die Erbschaft als als Bezug i.S.d. § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG anzusehen und deshalb nicht als normales Einkommen zu berechnen sei.

Rückschlag für Lebensmittelindustrie bei Klebefleisch

Das Europaparlament hat am Mittwoch das Enzym Thrombin als Zusatz in Lebensmitteln untersagt. Bislang wurden damit Fleischreste, etwas von Knochen abgeschabtes Abfallfleisch, zusammengeklebt und beispielsweise als Schinken verkauft.

Das Parlament urteilte, es sei ein irreführendes Produkt, welches nicht dem Nutzen der Verbraucher dient. Das in Form gebrachte Fleisch ist nicht gesundheitsgefährdend, jedoch „unappetitlich“ und „eine klare Täuschung“, so die sozialdemokratische Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt.

Das Urteil fiel denkbar knapp aus, bestehen doch gerade in der Lebensmittelindustrie, wie von Frontal21 kürzlich aufgeklärt, große Interessenszüge der Lebensmittel-Lobby. 369 Ja-Stimmen waren nötig, 370 wurden erreicht.

Matthias Wolfschmidt von den Lebensmittelrettern Foodwatch befürchtete, dass „andere Substanzen diese Praxis weiter ermöglichen“ und forderte Verbraucherministerin Ilse Aigner auf, sich für ein generelles Verbot von Imitaten bei Lebensmitteln einzusetzen.

Staatsanwaltschaft ermittelt gegen LIDL

Anfang des Jahres musste der Discounter LIDL einen Harzer Käse aus dem Sortiment nehmen und einen Rückruf des Produktes starten. Der Käse enthielt Listerien-Bakterien. Die Staatsanwaltschaft Heilbronn teilte mit, dass sie ein Verfahren gegen LIDL wegen des verseuchten Käses eingeleitet hat. Es besteht der Verdacht des Verstoßes gegen das Lebensmittelgesetz.

Die benötigten Unterlagen zum Fall hat der zweitgrößte Discounter Deutschlands den Behörden, nach eigenen Angaben zufolge, bereits vollständig übergeben. Die anaeroben, stäbchenförmigen Bakterien können beim Menschen Infektionskrankheiten auslösen und tödlich wirken. In Deutschland gab es durch die Verseuchung des Käses zwei Todesfälle.