Archiv der Kategorie: Recht

Neuer Vorschlag zur Harzt-4-Regelung eingereicht

Einen neuen Vorschlag zur Regelung der Miekostenzuschüsse für Hartz-4- Empfänger, wurde jetzt von einer Arbeitsgruppe verschiedener Bundesministerien eingereicht. Demnach sollten zukünftig die Kommunen selber, über diesbezügliche Zuschüsse entscheiden dürfen. Die Berechnung könnte aufgrund einheitlicher Kriterien erfolgen, welche aber auch die unterschiedlichen Kosten an Miete, Strom und Wasser der einzelnen Regionen berücksichtigt. Der Deutsche Städtetag hält diesen Vorschlag zwar für diskussionswürdig, warnt aber davor, damit das soziale Streitthema Hartz-4 auf die Gemeinden abzuwälzen.

Bisher ist dies allerdings nur ein Entwurf, der noch mit den einzelnen Bundesländern abgesprochen werden muss.

Steuererleichterung bei Umweltschäden

Besonders in Bayern, Mittelfranken und Schwaben, haben in der vergangenen Woche Unwetter großen Schaden angerichtet. Der bayrische Finanzminister Georg Fahrenschon, hat schnell reagiert und einen Maßnahmenkatalog heraus gegeben, der mithilfe steuerlicher Erleichterung die Geschädigten ein wenig entlasten soll. Dazu gehört zum Beispiel die mögliche Stundung der zu zahlenden Steuern, verminderte Steuervorauszahlungen und Vollstreckungsmaßnahmen die vorübergehend ausgesetzt werden. Auch Sonderabschreibungen für die Kosten der Schadensbeseitigung sind darin vorgesehen.

Zu beachten ist hierbei für die Betroffenen, dass sie die Anträge zur Stundung oder Verminderung der Vorsteuer bis zum 30. November dieses Jahres eingereicht haben müssen. Bei Unwetterbedingter Zerstörung von Gewerbebetrieben, oder der Verringerung von Einnahmen aus der Land-und Forstwirtschaft, greifen die Sonderregelungen zur Abschreibung, um den Wiederaufbau zu unterstützen. Als außergewöhnliche Belastung wird aber auch die Abschreibung von Kosten akzeptiert, die Privatpersonen bei der notwendigen Neuanschaffung von Hausrat und Kleidung entstehen.

Vordruck für vermögenswirksame Leistungen selber erstellen

Ohne ein ordentliches Maß an Bürokratie, funktioniert in Deutschland nichts. Das trifft natürlich besonders für alle finanziellen Angelegenheiten zu. Doch wer im Alter nicht auf Trocken-Brot herum kauen möchte, muss sich durch alle, mehr oder weniger nötigen Formulare kämpfen. Vergangene Woche hat das Bundesfinanzministerium das Muster für die Bescheinigung, der in diesem Jahr angelegten vermögenswirksamen Leistungen veröffentlicht. Der Vordruck kann auch auf dem PC selber erstellt werden, muss aber den vorgegebenen Richtlinien genügen.

Als da wären:

  • keine Hintergrundfarben
  • keine Erläuterungstexte oder „Kammboxen“ in den Datenfeldern
  • keine Schriftarten, die die Lesbarkeit verringern
  • keinerlei zusätzliche Inhalte oder Erklärungsversuche
  • Schriftgröße 12p, außer der Platz reicht nicht aus

Handschriftlich unterzeichnen, muss man die maschinell erstellten Bescheinigungen nicht mehr.

Handy: Privatgespräche am Arbeitsplatz können verboten werden

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Nutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit verboten werden darf. Nach Auffassung des Gerichts muss bei diesem Verbot nicht einmal die Zustimmung vom Betriebsrat abgewartet werden. (Az.: 6 TaBV 33/09).

Mal ganz ehrlich, jeder telefoniert mal kurz mit der Familie oder mit Freunden um etwas zu vereinbaren, aber eine mehrmalige Unterbrechung ist für Arbeitgeber sicherlich nicht im Sinne. In manchen Branchen ist dies sogar gar nicht angebracht, wie in dem Fall des Altenpflegeheims, für den das Gericht entschied. Hier könnten längere Telefonate die Patienten stören. Man sollte als Arbeitnehmer immer abwägen, wie wichtig ein Gespräch ist, um nicht ein Verbot der privaten Handynutzung zu riskieren.

ALDI Süd backt angeblich keine frischen Brötchen

Nahezu jeder Supermarkt verkauft in seinen Filialen frisch zubereitete Brötchen zu günstigen Preisen – jedenfalls im Gegensatz zum Bäcker von nebenan. Dass diesen Trend nun auch die Discounter entdeckt haben, liegt auf der Hand. ALDI Süd beispielsweise rüstet seine 1770 Filialen in Deutschland bereits nach und nach mit Backautomaten aus. Ein Knopfdruck reicht und man erhält einige Minuten später ein angeblich frisch gebackenes Brötchen für fünfzehn Cent.

Das ist eine irreführende Werbung. So urteilt jedenfalls Deutschlands Bäckerhandwerk, die Aldi nun verklagten. Der Vorwurf besagt, dass das verkaufte Brot nicht die vorgeschriebenen Mengen an Mehl und Getreide beinhaltet und dass die Brötchen lediglich erwärmt oder gebräunt werden.

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission schreibt beispielsweise für Roggenmischbrot einen Anteil an Roggenmehl von 50 bis 90 Prozent vor. Aldi Süd verkauft ihr Brot mit einem Anteil von nur 34 Prozent.

Das endgültige Urteil steht noch aus, jedoch ist damit zu rechnen, dass Aldi seine Produkte dementsprechend ändern muss.