Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Nutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit verboten werden darf. Nach Auffassung des Gerichts muss bei diesem Verbot nicht einmal die Zustimmung vom Betriebsrat abgewartet werden. (Az.: 6 TaBV 33/09).
Mal ganz ehrlich, jeder telefoniert mal kurz mit der Familie oder mit Freunden um etwas zu vereinbaren, aber eine mehrmalige Unterbrechung ist für Arbeitgeber sicherlich nicht im Sinne. In manchen Branchen ist dies sogar gar nicht angebracht, wie in dem Fall des Altenpflegeheims, für den das Gericht entschied. Hier könnten längere Telefonate die Patienten stören. Man sollte als Arbeitnehmer immer abwägen, wie wichtig ein Gespräch ist, um nicht ein Verbot der privaten Handynutzung zu riskieren.