Der Bundestag hat jetzt für die Reform des Lebensversicherungssystems gestimmt. Diese soll die finanzielle Stabilität der Versicherungsunternehmen absichern und der staatlichen Versicherungsaufsicht höhere Befugnisse einräumen. Kritiker beanstanden, dass dies größtenteils zu Lasten der Kunden geschieht. Als notwendig gilt die Reform, wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase. Dadurch, so argumentieren die Versicherungskonzerne, stellen die bisher staatlich geforderten Garantiezinsen für Lebensversicherungen eine zu hohe finanzielle Belastung für die Unternehmen dar. Die Regierungskoalition folgte der Begründung und senkte den geforderten Garantiezins für Lebensversicherungen ab 2015, von derzeit 1,75 auf 1,25 Prozent. Weitere Einschnitte erwartet die Bestandskunden bei den „Bewertungsreserven“. Dieser fällt bei vorzeitiger Kündigung einer Lebensversicherung an und stellt sicher, dass Versicherungsnehmer mindestens die Hälfte der Gewinne ausgezahlt bekommen, die durch Kursanstiege beim Kauf von Wertpapieren mit den Beiträgen der Kunden gewonnen wurden. Zukünftig sind Versicherer nicht mehr prinzipiell dazu verpflichtet. Gekürzt werden kann die Gewinnbeteiligung beispielsweise, wenn die Versicherungsunternehmen durch deren Auszahlung Gefahr laufen, ihren finanziellen Verpflichtungen gegenüber anderen Versicherungsnehmern nicht mehr nachkommen zu können. Zum Ausgleich müssen dafür die Versicherungsnehmer stärker an den mit ihren Einlagen erwirtschafteten Risikoüberschüssen beteiligt werden. Die Ausschüttungsquote erhöht sich von 75 auf 90 Prozent. Verzichtet wurde dagegen auf die ebenfalls geplante Offenlegung von Vermittlungsprovisionen.