Krankenkasse: Neue Beitragssätze kommen

Der Bundestag hat die Reformvorlage der Regierung, zur Änderung der Kassenbeiträge, bestätigt. So gelten ab Beginn 2015 für alle gesetzlich Versicherten neue Beitragssätze. Damit können die Kassen in Zukunft Einkommensabhängige Zusatzbeiträge verlangen. Betroffen sind davon nur die Versicherten. Der Arbeitgeberanteil wird durch die Zusatzbeiträge nicht belastet, sondern kann sogar sinken. Der Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) verteidigte die Mehrbelastung für die Versicherten damit, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen „zukunftsfest“ gemacht werden müssten. „Unsere Gesellschaft wird älter, dadurch werden auch die Ausgaben für die Gesundheitsversorgung langfristig steigen.“ Durch die Möglichkeit, verschiedene Therapieoptionen an Zusatzverträge zu knüpfen, solle die Qualität der Leistungen gewährt werden. Experten wiesen allerdings nach, dass nach einer kurzen Entlastung der Versicherten, die Zusatzbeiträge rasant steigen und damit der Grundstein für eine rechtlich abgesicherte Zweiklassenmedizin gelegt wird. Die Kritiker der Reform bemängeln zudem, dass durch die Festschreibung des Arbeitgeberanteils die erwarteten steigenden Kosten allein auf die Arbeitnehmer abgewälzt werden, was einen herben Einschnitt in den Sozialstaat darstellt. Besonders angesichts der größeren Differenz zwischen Arm und Reich ist dies ein „eklatanter Bruch mit dem Solidarprinzip“, so Annelie Buntenbach, vom DGB-Vorstand.