Im Mammut-Prozess von Kleinanlegern gegen die Telekom, konnte das Unternehmen einen Teilsieg erringen. Das zuständige Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte nach Prüfung der Fakten und Aussagen, dass die Telekom bei den Anlegerprospekten für den umstrittenen Börsengang im Jahr 2000, keine Fehler begangen habe. Damit wies das Gericht die Massenklage von 17.000 Kleinanlegern ab, die der Telekom vorwerfen, potentielle Anleger nicht in ausreichendem Maße informiert zu haben. Die Anleger hatten wegen des Kaufs von Voicestream durch die Telekom, hohe Verluste hinnehmen müssen. Bis heute belastet Voicetream, mit dem die Telekom den US-amerikanischen Markt erobern wollte, die Bilanzen des Unternehmens, was sich negativ auf den Aktienkurs auswirkt. Beim Börsengang im Jahr 2000 waren die Aktien für bis zu 63,50 Euro an Privatanleger verkauft worden. Inzwischen liegt der Preis der Telekomaktie bei durchschnittlich 8,80 Euro. Der Vertreter der 17.000 Kläger hat bereits angekündigt, beim Bundesgerichtshof gegen das Urteil Beschwerde einzulegen. Der zuständige Anwalt Andreas Tilp gab sich zuversichtlich, dass der BGH das aktuell Urteil wieder kippen werde. Tilp: „Wir sind überzeugt davon, dass es der BGH im Sinne der Anleger richten wird.“
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Krankenkassen klagen über höhere Ausgaben
Die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Krankenkassen sind gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen. Im ersten Quartal dieses Jahres mussten die Kassen rund viereinhalb Prozent mehr Geld für Arzneimittel ausgeben, als 2011. „Wenn das so weitergeht, landen wir bis zum Jahresende allein für Medikamente bei Mehrausgaben von über einer Milliarde Euro“, beklagte Florian Land, der Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung. Den höchsten Kostenzuwachs verursachten dabei die Menschen im Bereich des Nordrhein mit einer Steigerung um 9,3 Prozent, gefolgt von Hamburg mit 7 und Berlin mit 6,7 Prozent. Nicht nur die Kosten für Arzneimittel, auch die Honorare für Ärzte steigen kontinuierlich. Damit begründen die Kassen ihre Pläne, die zur Zeit erwirtschafteten Überschüsse des letzten Jahres zurück zu halten. Ungeachtet der Klagen über wachsende Kosten bekräftigte der Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr seine Forderung, dass die Überschüsse in Form von Beitragssenkungen an die Versicherten zurück gegeben werden sollten. Bahr: „Wir prüfen nun, wie wir die Krankenkassen stärker unter Druck setzen können, dass sie das Geld, das sie nicht zur Versorgung der Versicherten brauchen, an ihre Mitglieder zurückgeben“. Alternativ wird auch über die Möglichkeit einer Abschaffung der Praxisgebühren debattiert, wogegen sich die Krankenkassen jedoch ebenfalls bisher erfolgreich wehrten.
Die perfekte Geldanlage für Kinder
Wer seinen Kindern beim Start ins Leben helfen will, der sollte beizeiten anfangen, zum Beispiel für ihre Ausbildung Geld zurück zu legen. Viele Eltern greifen deshalb gern auf spezielle Geldanlagen für Kinder zurück, die mittlerweile von den meisten Banken und Kreditinstituten angeboten werden. Allerdings sind diese qualitativ recht unterschiedlich. Ein Vergleich verschiedener Geldanlagen für Kinder durch die Stiftung ÖKO-TEST ergab, dass bei einer monatlichen Einzahlung von 150 Euro über 18 Jahre, je nach Anbieter, Gewinnunterschiede von mehr als 13.000 Euro heraus kamen. Wenn man wirklich eines dieser auf Kinder zugeschnittenen Anlageprodukte will, sollte man deshalb genau vergleichen, welche Bank die besten Konditionen anbietet, statt sich einfach auf die Empfehlung der Hausbank zu verlassen. Noch extremer sind die Gewinnunterschiede bei Sparverträgen, die mit einer Lebensversicherung gekoppelt sind. Diese sollen, im Fall des Todes der Eltern, die Kinder finanziell absichern. Allerdings lohnen sich solche Angebote wirklich nur als Risikoschutz. Für den Vermögensaufbau eignen sie sich nicht, da hohe Abschlusskosten und Vermittlungsprovisionen die Rendite dermaßen verringern, dass die Höhe der Auszahlungssumme oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge ausgleicht.
Höhere Pauschalsteuer für Schwarzkonten
Deutsches Geld auf Schweizer Konten soll nun doch höher besteuert werden, als ursprünglich geplant. Demnach wurde ein Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen zwischen der Bundesregierung und der Schweizer Eidgenossenschaft vereinbart. Dieses sieht eine pauschale Steuer von 21 bis 41 Prozent auf alle, nicht beim deutschen Finanzamt gemeldeten Guthaben deutscher Sparer vor. Auch Erbschaften sollen zukünftig in das Steuerabkommen aufgenommen werden. Bisher war eine Pauschalsteuer in Höhe zwischen 19 und 34 Prozent geplant. Diese wird auch für das laufende Jahr, im Januar 2013 einmalig fällig. Ab 2014 soll dann die neue und höhere Pauschalabgabe gelten. Allein die geringere Steuer von 2013 bringt der Staatskasse rund 10 Milliarden Euro zusätzlich ein. Das Ergänzungsprotokoll war von der deutschen Opposition gefordert und ausgearbeitet worden und ist inzwischen unterschrieben und rechtsgültig.
Kurios: Sparbuch immer noch beliebt
Das die deutschen Sparer noch immer vorzugsweise in sicheren und eher wenig gewinnbringenden Anlagen ihr Geld investieren, zeigt sich auch dieses Jahr in der Fondsbranche. Diese konnte sich in den vergangenen Jahren über einen massiven Zuwachs der Anlagesummen freuen. So liegen derzeit 7,8 Milliarden Euro in Spezialfonds für institutionelle Anleger, wie der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) mitteilte. „Angesichts der Umschuldung Griechenlands und der niedrigen Zinsen europäischer Staatsanleihen schätzen viele Anleger Unternehmensanleihen attraktiver ein als Staatsanleihen“, erläutert der Hauptgeschäftsführer des BVI, Thomas Richter, den Zuwachs. In sogenannten Publikumsfonds für Privatanleger dagegen, wurden bisher nur rund 0,7 Milliarden Euro investiert. Hier sind es hauptsächlich Fonds mit Unternehmensanteilen, die bevorzugt werden, während die Summe der Anlagen in Rentenfonds erheblich gesunken ist. Privatanleger sollten sich vielleicht vergegenwärtigen, dass große Unternehmen nicht in Anlagen investieren würden, wenn diese ihnen keine Gewinne versprechen. Mit ein bis zwei Prozent Zinsen, die zum Beispiel auf Sparbücher gezahlt werden, kann noch nicht einmal die Inflation ausgeglichen, geschweige denn ein Gewinn erzielt werden. Es lohnt sich also auch bei kleineren Summen, seine Anlagestrategie zu überdenken.