Wegen schnarchendem Nachbarn darf nicht gekündigt werden

Wenn der Nachbar nachts zu laut schnarcht, dann kann der Mieter die Wohnung nicht fristlos kündigen, das entschied nun das Amtsgericht in Bonn. Ebenfalls kann kein Schadensersatz gefordert werden.

In dem aktuellen Fall verlangte ein Ehepaar Schadensersatz in Höhe von 8.500,- Euro. Begründung: Die Vermieterin habe das Ehepaar arglistig getäuscht, da diese den „Schnarcher“ verschwiegen hat. Das Ehepaar suchte nach einer ruhigen Wohnung und hat dieses auch der Vermieterin mitgeteilt. Nach vier schlaflosen Monaten kündigte das Paar den Mietvertrag fristlos und zog aus.

Die Richter in Bonn urteilten jedoch, dass diese Kündigung nicht rechtens sei, da sich die „ruhige Wohnung“ auf die Lage des Hauses bezog und nicht auf mögliche laute Nachbarn. Ein Sachverständiger bestätigte dem Ehepaar, dass die tiefen Frequenzen eines „Schnarchers“ bei Holzböden besonders gut zu hören sind, was die Richter jedoch nicht als Grund aufnahmen. Weiterhin kann der Vermieter nicht für Geräusche von Nachbarn zur Verantwortung gezogen werden.

Das Ehepaar muss die ausstehenden drei Monatsmieten, sowie Kosten des Umzugs und Maklergebühren selbst tragen.

[AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010, Az 6 C 598/08]

Technikerkrankenkasse mit neuem Hausarztmodell

Die Techniker Krankenkasse machte zuletzt schon keine guten Schlagzeilen bei der Errichtung von neuen Ärztezentren um neue Kunden zu gewinnen. Nun startet die TK ein neues Hausarztmodell. Hierbei kann der Versicherungsnehmer einen Hausarztvertrag wählen, dass bedeutet das er bei Krankheit zuerst seinen Hausarzt aufsuchen muss. Der Hausarzt erhält eine Quartalszahlung von 76euro pro Patient. Gemäß dem Fall das der Patient in einem Quartal nicht erscheint so erhält der Hausarzt immerhin noch 30euro. Der Vorteil für den Patienten soll darin bestehen das man bevorzugt behandelt wird und zum Beispiel auch eine zugesicherte Wartezeit von 30 Minuten vorgesehen wird. Das Projekt ist umstritten die meisten Krankenkassen befürchten zu hohe Kosten für die anfallenden Fixkosten die der Hausarzt erhält. Seit gut einem Jahr sind die gesetzlichen Krankenkassen dazu verpflichtet ihren Kunden Hausarztverträge anzubieten, derzeit nutzen das Modell knapp 3 Millionen Versicherte.

Monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich

Wer kennt es nicht das Gefühl überarbeitet zu sein und einfach eine Pause zu brauchen ohne dabei den Job direkt zu verlieren. Eine Arbeitnehmerin klagte über eine psychische Erkrankung und hatte den Arbeitgeber darum gebeten ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit zu ändern. In diesem konkreten Fall hatte die Dame den Wunsch einen Monat zu arbeiten und den darauffolgenden Monat nicht arbeiten zu müssen. Der Arbeitgeber stimmte der Reduzierung der Arbeitszeit um 50% zu, allerdings mit der Auflage, dass die Dame die Hälfte der Woche arbeiten muss und die andere Hälfte dann frei wäre. Dies missfiel der Dame und Sie klagte gegen den Arbeitgeber. In dem Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Köln zu dem Urteil das ein monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich sei, schließlich werde die Dame nach Wochenarbeitsstunden entlohnt und dies sei bei der Teilzeitanfrage zu berücksichtigen.

Neue Regelung zur Kurzarbeit

Neue Regelung für KurzarbeitSeit dem 19.07.2009 sind weitere Vergünstigungen für Arbeitgeber in Kraft getreten.

Um Kurzarbeit weiterhin als Alternative zur Entlassung attraktiv zu gestalten, entfällt nun rückwirkend zum 01.07.2009 die Pflicht Qualifizierungsmaßnahmen in der Zeit des Arbeitsausfalles durchzuführen, um ab dem siebten Monat der Kurzarbeit, als Arbeitgeber den Sozialversicherungsanteil einzusparen.

Auf diese und ähnliche Weisen sollen die Folgen der Krise so lange wie irgend möglich eingedämmt werden. So wurde in den letzten Monaten immer wieder über die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verhandelt und letztendlich einigte man sich auf 24 Monate.

Das bezogene Kurzarbeitergeld bleibt trotz Diskussion weiterhin steuerfrei, ist in der Steuererklärung jedoch unbedingt zu erwähnen, da es dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Es wird bei der Berechnung des Steuersatzes der Einkommenssteuer berücksichtigt und erhöht auf diese Weise indirekt die Steuern. Ehepaare, bei denen ein Partner das Kurzarbeitergeld erhält, der andere jedoch normal weiterarbeitet und unter Umständen noch gut verdient, müssen deshalb oft auf hohe Steuernachzahlungen vorbereitet sein.

Tipp: Prüfen sie ob eine Trennung der Steuererklärungen sinnvoll erscheint, so wirkt sich das Kurzarbeitergeld nicht auf den Steuersatz des Normalverdienenden aus.

Telefon: Kündigungsrecht bei Umzug

Ein Entscheidung vom Amtsgerichts Ulm für den Kunden. Demnach besteht nach einem Umzug die Möglichkeit der Kündigung von Telefon und DSL. Aber nur wenn der Betreiber kein Telefon und DSL bei der neuen Wohnung bereitstellen kann.

Extra Klauseln im Vertrag sind somit unwirksam. (AG Ulm, Az. 2 C 211/08)