Telefon: Kündigungsrecht bei Umzug

Ein Entscheidung vom Amtsgerichts Ulm für den Kunden. Demnach besteht nach einem Umzug die Möglichkeit der Kündigung von Telefon und DSL. Aber nur wenn der Betreiber kein Telefon und DSL bei der neuen Wohnung bereitstellen kann.

Extra Klauseln im Vertrag sind somit unwirksam. (AG Ulm, Az. 2 C 211/08)

2 Gedanken zu „Telefon: Kündigungsrecht bei Umzug

  1. Barnkoth

    Hallo, sind seit September 08 in Schweiz umgezogen und auch in Deutschland abgemeldet, haben Handy+Telefon+Internet gekündigt, nun verlangen diese von uns, die Grundgebühren bis vertragende, ist das rechtens ?

  2. Autor Beitragsautor

    Was steht denn in ihrem Vertrag? Bei manchen gibt es ein Sonderkündigungsrecht, bei manchen eben nicht. Aber im Vertrag sollte es eigentlich genau aufgeschlüsselt sein.

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