Wenn der Nachbar nachts zu laut schnarcht, dann kann der Mieter die Wohnung nicht fristlos kündigen, das entschied nun das Amtsgericht in Bonn. Ebenfalls kann kein Schadensersatz gefordert werden.
In dem aktuellen Fall verlangte ein Ehepaar Schadensersatz in Höhe von 8.500,- Euro. Begründung: Die Vermieterin habe das Ehepaar arglistig getäuscht, da diese den „Schnarcher“ verschwiegen hat. Das Ehepaar suchte nach einer ruhigen Wohnung und hat dieses auch der Vermieterin mitgeteilt. Nach vier schlaflosen Monaten kündigte das Paar den Mietvertrag fristlos und zog aus.
Die Richter in Bonn urteilten jedoch, dass diese Kündigung nicht rechtens sei, da sich die „ruhige Wohnung“ auf die Lage des Hauses bezog und nicht auf mögliche laute Nachbarn. Ein Sachverständiger bestätigte dem Ehepaar, dass die tiefen Frequenzen eines „Schnarchers“ bei Holzböden besonders gut zu hören sind, was die Richter jedoch nicht als Grund aufnahmen. Weiterhin kann der Vermieter nicht für Geräusche von Nachbarn zur Verantwortung gezogen werden.
Das Ehepaar muss die ausstehenden drei Monatsmieten, sowie Kosten des Umzugs und Maklergebühren selbst tragen.
[AG Bonn, Urteil vom 25.03.2010, Az 6 C 598/08]