Monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich

Wer kennt es nicht das Gefühl überarbeitet zu sein und einfach eine Pause zu brauchen ohne dabei den Job direkt zu verlieren. Eine Arbeitnehmerin klagte über eine psychische Erkrankung und hatte den Arbeitgeber darum gebeten ihr Arbeitsverhältnis auf Teilzeit zu ändern. In diesem konkreten Fall hatte die Dame den Wunsch einen Monat zu arbeiten und den darauffolgenden Monat nicht arbeiten zu müssen. Der Arbeitgeber stimmte der Reduzierung der Arbeitszeit um 50% zu, allerdings mit der Auflage, dass die Dame die Hälfte der Woche arbeiten muss und die andere Hälfte dann frei wäre. Dies missfiel der Dame und Sie klagte gegen den Arbeitgeber. In dem Verfahren kam das Landesarbeitsgericht Köln zu dem Urteil das ein monatlicher Wechsel der Arbeitszeiten nicht möglich sei, schließlich werde die Dame nach Wochenarbeitsstunden entlohnt und dies sei bei der Teilzeitanfrage zu berücksichtigen.