Erben haben das Recht, einen so genannten Erbfallkostenpauschbetrag steuerlich geltend zu machen. Der Pauschbetrag liegt derzeit bei 10.300 Euro pro Erbfall und kann zum Beispiel die Kosten für Bestattung, Grabpflege oder ähnliches decken. Der Betrag erhöhte sich nicht, wenn das Erbe unter mehreren Berechtigten aufgeteilt wird. In diesem Fall muss der Pauschbetrag zu gleichen Teilen aufgeteilt werden. Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH, Urteil vom 24.2.2010, Az. II R 31/08) wurde entschieden, dass dieser Betrag auch bei zwei oder mehreren Erben nicht für jeden Erben eingetragen werden kann. Die Richter begründeten dies mit der Tatsache, dass sich die Kosten eines Begräbnisses nicht vervielfältigen können, wenn mehrere Erben existieren. Sollte der Erbfallkostenpauschbetrag die Kosten nicht decken können, kann man noch außergewöhnliche Belastungen ansetzen.
Hoffnung für Geschädigtes Gewebe
Pluripotente Stammzellen sind Zellen, die noch nicht auf die Entwicklung zu einem bestimmten Zelltyp festgelegt sind. Sie entwickeln sich also, je nach Stimulation, zu verschiedenen Gewebetypen. So können Sie beispielsweise nach einem Schlaganfall oder einer Rückenmarksverletzung eingesetzt werden, um die Neubildung teilweise zerstörten Gewebes zu beschleunigen. Positiv ist dabei auch, dass diese iPS-Zellen (induzierte pluripotente Stammzellen) aus ganz normalen Zellen gewonnen werden. Allerdings muss man vorab prüfen, dass die Zellen nicht zur Krebsbildung neigen.
Dafür dürfen nach derzeitigem Wissenstand, die behandelten Vorläufer von Nervenzellen bei einer Probeinjektion in das Gehirn immunkranker Mäuse, keine Tumore bilden.
Forschern gelang es jetzt, mit Hilfe dieser geprüften Zellen, bei verletzten Mäusen das Wachstum von Rückenmarksnerven anzuregen. Die iPS-Zellen wurden neun Tage nach dem Entstehen der Rückenmarksverletzung transplantiert. Die Ergebnisse waren sehr erfolgversprechend. Die gelähmten Glieder der Tiere wiesen nach der Behandlung, eine erhöhte Beweglichkeit auf. Durchgeführt und publiziert wurden diese Versuche von
Hideyuki Okano von der Keio University in Tokio und seine Kollegen. Bevor die Ergebnisse aber in der Humanmedizin angewendet werden können, sind erst einmal Transplantationsstudien an Affen notwendig.
Heizkosten: Mieter in der Pflicht
Die Heizkostenverordnung legt unter anderem fest, das Vermieter ihre vermieteten Wohnungen mit angemessenen Heizkostenmessgeräten ausstatten müssen. Das bedeutet allerdings auch, das der Mieter verpflichtet ist, dafür eventuell notwendige Umbauten in seiner Wohnung zu dulden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof aufgrund einer Klage, weil ein Mieter Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verwehrt hatte. Diese wollten ein Gerät einbauen, dass die vom Fallrohr der Heizung abgegebene Wärme mißt.
Außerdem sollte eine Umprogrammierung dafür sorgen, dass die verbrauchte Wärme zukünftig per Funk abgelesen werden kann. Nun kann man darüber geteilter Meinung sein, mit welchen Mitteln die Energiekonzerne versuchen, noch ein paar Euro mehr aus den Verbrauchern zu quetschen. Auch der Gedanke, dass der Energieverbrauch zukünftig jederzeit per Funk, also unbemerkt, festgestellt werden kann, ist nicht angenehm.
Aber zumindest auf diesem Weg der Zutrittsverweigerung, ist es nicht möglich, dagegen anzugehen.
BDEW fordert transparentere Wasserpreise
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat zusammen mit mehreren Unternehmen einen Leitfaden erarbeitet. In diesem wurde eine Kundenbilanz erarbeitet, worin die Versorger erstmals die strukturellen, regional sehr unterschiedlich ausgeprägten Faktoren transparent darstellen können und somit auch die jeweiligen Kosten ersichtlicher sind.
Zu den unterschiedlichen Faktoren zählen unter anderem,
- die Wasserherkunft,
- die Rohwasserqualität,
- die Bodenbeschaffenheit
- sowie die Siedlungsdichte.
Der für Wasser und Abwasser zuständige BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand sagte am Dienstag in Berlin: „Mithilfe der Kundenbilanz könnten Verbraucher ersehen, wie hoch die durchschnittlichen Ausgaben je Einwohner in einem Versorgungsgebiet seien, welche Steuern und Abgaben das Unternehmen erbringe“. Ferner werde deutlich, welche Faktoren die Wasserpreise weiter beeinflussten. Der Kölner Versorger RheinEnergie hat als erstes deutsches Versorgungsunternehmen so eine Kundenbilanz ins Internet gestellt. Dies wird aber sicherlich nicht der einzige bleiben, da die Kundenbilanz auch für die Versorger von Vorteil sein wird und die Versorger den Nachforschungen der Kartellbehörde aus dem Weg gehen möchte, denn nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs Anfang Februar wurde die Rechtsposition der Kartellbehörden bei der Bekämpfung überhöhter Wasserpreise gestärkt. Öffentliche Wasserversorger seien der „verschärften kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht“ unterworfen, hatten die Richter festgestellt. Dieses Urteil kritisierte der BDEW zunächst, doch es gab den Anreiz zur Erarbeitung des Leitfadens, der für viele schon lange überfällig war.
Künstliche Lunge auf Mikrochip
Als Voraussetzung für die Erzeugung von Energie, ist Sauerstoff für uns Menschen die Grundlage des Lebens. 20.000 mal pro Tag, bewegt sich unsere Lunge und versorgt unsere Zellen mit dem für die Verbrennung unserer Nahrung unersetzlichen Element.
Deshalb hat der Erhalt unserer Atmungsorgane eine so herausragende Bedeutung. Da aber nicht nur Sauerstoff, sondern auch schädliche Umweltgifte auf dem Weg über die Lunge in unseren Körper gelangen, ist es für die Medizin enorm wichtig, den Transport durch die Lungenbläschen in den Körper zu verstehen. Jetzt ist es Wissenschaftlern der Harvard Universität gelungen, auf einem Mikrochip mit echten Lungenzellen und künstlichen Mikrokanälen das Verhalten der Lungenbläschen zu simulieren. Damit können die Vorgänge in der Lunge nachgestellt und untersucht werden. Auch die Atembewegungen lassen sich auf der Membran, auf der sich die Anordnung befindet, nachstellen. Die Nanopartikel aus der Luft werden von den Lungenzellen über die Mikrokanäle verteilt, was einer Abgabe der Stoffe an den Blutkreislauf des Menschen entspricht. So können genaue Messungen über die Art der weitergeleiteten Stoffe und ihre jeweilige Menge vorgenommen werden. Als Ersatzlunge kann man diese kleine Struktur zwar nicht nutzen, aber das Verständnis über die Vorgänge unserer Atmung, ist der erste Schritt auf dem Weg zu einem funktionierendem Ersatzorgan.