Heizkosten: Mieter in der Pflicht

Die Heizkostenverordnung legt unter anderem fest, das Vermieter ihre vermieteten Wohnungen mit angemessenen Heizkostenmessgeräten ausstatten müssen. Das bedeutet allerdings auch, das der Mieter verpflichtet ist, dafür eventuell notwendige Umbauten in seiner Wohnung zu dulden. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof aufgrund einer Klage, weil ein Mieter Handwerkern den Zutritt zur Wohnung verwehrt hatte. Diese wollten ein Gerät einbauen, dass die vom Fallrohr der Heizung abgegebene Wärme mißt.

Außerdem sollte eine Umprogrammierung dafür sorgen, dass die verbrauchte Wärme zukünftig per Funk abgelesen werden kann. Nun kann man darüber geteilter Meinung sein, mit welchen Mitteln die Energiekonzerne versuchen, noch ein paar Euro mehr aus den Verbrauchern zu quetschen. Auch der Gedanke, dass der Energieverbrauch zukünftig jederzeit per Funk, also unbemerkt, festgestellt werden kann, ist nicht angenehm.

Aber zumindest auf diesem Weg der Zutrittsverweigerung, ist es nicht möglich, dagegen anzugehen.