Handy: Privatgespräche am Arbeitsplatz können verboten werden

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz hat entschieden, dass ein Arbeitgeber die Nutzung eines privaten Handys während der Arbeitszeit verboten werden darf. Nach Auffassung des Gerichts muss bei diesem Verbot nicht einmal die Zustimmung vom Betriebsrat abgewartet werden. (Az.: 6 TaBV 33/09).

Mal ganz ehrlich, jeder telefoniert mal kurz mit der Familie oder mit Freunden um etwas zu vereinbaren, aber eine mehrmalige Unterbrechung ist für Arbeitgeber sicherlich nicht im Sinne. In manchen Branchen ist dies sogar gar nicht angebracht, wie in dem Fall des Altenpflegeheims, für den das Gericht entschied. Hier könnten längere Telefonate die Patienten stören. Man sollte als Arbeitnehmer immer abwägen, wie wichtig ein Gespräch ist, um nicht ein Verbot der privaten Handynutzung zu riskieren.

Rente: Immer noch kein vereinigtes Deutschland

In dieser Legislaturperiode sollte zwischen Ost- und Westdeutschland eine Rentenanpassung erfolgen. Doch nach zwei Jahrzehnten ist dies in den Augen der Schwarz-Gelben Regierung immer noch „sehr komplex“. Eine gerechte Lösung erfordere „Sorgfalt und Sensibilität“ und sei „kurzfristig auch nicht zu erwarten„, heißt es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Bundestagsfraktion.

Bei dem Vergleich der Gehälter dürfte es auch die Kritiker überzeugen, die sich unverständlich sehen, dass eine Rentenanpassung wirklich nicht sehr einfach ist. Im Jahr 2009 erhalten die Angestellten und Arbeiter in den alten Bundesländern rund ein fünftel mehr, als in den neuen Bundesländern. Während Westdeutschland mit 103 Prozent über dem gesamtdeutschen Schnitt landete, kam der Osten lediglich auf einen Wert von 82 Prozent. In Zahlen gesehen liegt der Unterschied bei gut 5.800 Euro im Jahr. (Bruttojahresdurchschnittsgehalt West: 28.500 Euro, Ost: 22.700 Euro) Selbst zwischen dem ärmsten westdeutschen und dem reichsten ostdeutschen Bundesland gibt es Unterschiede. In Schleswig-Holstein liegt der Durchschnitt bei 25.300 Euro im Jahr und in Sachsen sind es rund 22.800 Euro.

Um eine Rentenanpassung vorzunehmen sollte somit erst eine Lohn- und Gehaltsanpassung erfolgen. Nach einem anfänglich schnellen Aufholprozess bei den Löhnen im Osten hat sich dieser seit Mitte der 90er Jahre deutlich verlangsamt. Der Linken-Bundestagsabgeordnete Matthias Birkwald fordert daher die Bundesregierung auf, die Verbesserung der Einkommen im Osten mit Hilfe von flächendeckenden gesetzlichen Mindeslöhnen zu fördern. Die Bundesregierung hat hier auf jeden Fall noch eine Menge Arbeit vor sich, denn auch die Mieten und Lebensmittel sind in den neuen Bundesländern zum Teil deutlich günstiger, als in Westdeutschland. Doch was in über 20 Jahren falsch lief, kann nicht über Nacht in die richtigen Bahnen gelenkt werden, sondern benötigt schon, wie die Regierung sich rechtfertigt, etwas Zeit, um nicht wieder ungerecht gegenüber Ost oder West zu sein.

ALDI Süd backt angeblich keine frischen Brötchen

Nahezu jeder Supermarkt verkauft in seinen Filialen frisch zubereitete Brötchen zu günstigen Preisen – jedenfalls im Gegensatz zum Bäcker von nebenan. Dass diesen Trend nun auch die Discounter entdeckt haben, liegt auf der Hand. ALDI Süd beispielsweise rüstet seine 1770 Filialen in Deutschland bereits nach und nach mit Backautomaten aus. Ein Knopfdruck reicht und man erhält einige Minuten später ein angeblich frisch gebackenes Brötchen für fünfzehn Cent.

Das ist eine irreführende Werbung. So urteilt jedenfalls Deutschlands Bäckerhandwerk, die Aldi nun verklagten. Der Vorwurf besagt, dass das verkaufte Brot nicht die vorgeschriebenen Mengen an Mehl und Getreide beinhaltet und dass die Brötchen lediglich erwärmt oder gebräunt werden.

Die Deutsche Lebensmittelbuchkommission schreibt beispielsweise für Roggenmischbrot einen Anteil an Roggenmehl von 50 bis 90 Prozent vor. Aldi Süd verkauft ihr Brot mit einem Anteil von nur 34 Prozent.

Das endgültige Urteil steht noch aus, jedoch ist damit zu rechnen, dass Aldi seine Produkte dementsprechend ändern muss.

Immun gegen Grippeviren?

Grippeviren, sind es alle. Und eine Impfung gegen sie, ist auch fast immer möglich. Trotzdem gelingt es den Grippeviren jedes Jahr aufs Neue, Epidemien auszulösen. Die Ursache liegt in den sich ständig ändernden Hüllen. Dadurch sind unsere Abwehrkräfte nicht in der Lage, die Viren wieder zu erkennen und müssen bei jedem neuen Virenbefall erst neue Antikörper herstellen.

Jetzt ist amerikanischen Wissenschaftlern eine kleine Revolution gelungen. Sie haben es geschafft, verschiedene Tiere gegen mehrere Grippeviren zu immunisieren, in dem sie ihnen erst eine Virus-DNA und anschließend eine ganz normale Grippeimpfung injezierten. Daraufhin wurden Antikörper produziert, die auf die Bestandteile des Virus spezialisiert waren, die alle Grippeviren gemeinsam haben. Nicht nur Mäuse, auch Frettchen und Affen wurden mit der neuen Therapie behandelt. Alle entwickelten dadurch Abwehrkräfte gegen verschiedene Grippeviren. Wenn das Ergebnis bei Menschen genauso gut ausfällt, und unsere Gene unterscheiden sich viel weniger von denen der Affen, als uns manchmal lieb sein kann, dann könnte es in Zukunft völlig ausreichend sein, sich zwei oder dreimal im Leben gegen Grippe impfen zu lassen, um gegen sie immun zu werden. Das ist vor allem deshalb so positiv, weil vor allem sehr junge, alte, oder kranke Menschen oft schwer unter einer Impfung leiden, obwohl gerade sie eine solche am nötigsten haben. Lediglich die Hersteller der berühmten „Tempos“, werden darauf vielleicht etwas verschnupft reagieren.

Bezeichnung Fleisch nur, wenn auch Fleisch drin ist

Das Verwaltungsgericht in Berlin hat nun ein Urteil gesprochen, in dem es um die Bezeichnung „Putenbrust-Fleischspieß“ der Produkte von zwei Fleischproduzenten aus Baden-Württemberg und Niedersachsen ging. Das Veterinäramt nahm es als Verbrauchertäuschung auf, dass die „Fleischspieße“ nicht, wie vom Verbraucher angenommen, aus stückigem Fleisch bestünden.

Die Fabrikanten klagten vergeblich gegen drei Berliner Bezirksämter. Das Verwaltungsgericht bestätigte im Urteil mit den Aktenzeichen VG 14 A 133.07, VG 14 K 3.10 und VG 14 K 4.10 die Irreführung. Produkte mit der Bezeichnung „Fleisch“ müssten aus gewachsenem Fleisch bestehen, die Klage wurde abgewiesen.

Das Produkt der Hersteller war zerkleinertes Brustfleisch von Puten, welches die Stärke einer Briefmarke besaß und mit Gewürzen und Zusatzstoffen vermischt wurde und danach auf einem Holzspieß mit Marinade „verfeinert“ wurde.

Das Gesetz schreibt jedoch genau vor, wie die Lebensmittel hergestellt werden müssen. Aus den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuches geht hervor, dass Geflügelfleischspieße mindestens zu zwei Dritteln aus Geflügelfleisch bestehen müssen.