Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich das Renteneintrittsalter für alle Geburtsjahrgänge ab 1947. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. So können beispielsweise Personen die 1950 geboren wurden, mit 65 Jahren, plus vier Monaten in Rente gehen. Ab Jahrgang 1958 beginnt die Rente mit 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre. Die meisten Versicherten können die Regelaltersrente beanspruchen, wenn sie eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren nachweisen können. Geblieben ist ebenfalls die Möglichkeit mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, wenn der Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. Dafür wird allerdings pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent berechnet. Hauptsächlich für Frauen gilt, dass dazu auch die Kindererziehungsjahre gerechnet werden. Die bisherige „Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit“ und die „Altersrente für Frauen“ entfallen und gelten nur noch für die Geburtsjahrgänge bis Dezember 1951.
Sonderzahlungen vorteilhaft in Altersvorsorge investieren
Die jetzt anstehenden Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, oder noch zu zahlende Überstunden, können gut in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Je nach Höhe der offenen Sonderzahlungen können so bis zu 2.640 Euro eingespart werden. Der Arbeitnehmer spart bis zu vier Prozent im Jahr die Steuer, wenn das Geld in eine Altersvorsorge investiert wird. Arbeitgeber wiederum müssen in dem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Summe mehr zahlen. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein prozentualer Teil des Arbeitslohnes in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Alternativ muss das Finanzamt auch Anerkennen, wenn die so vereinbarte Vorsorgeleistung in eine Lebensversicherung, oder in eine Absicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eingezahlt wird. Ist eine solche Vereinbarung vorhanden, werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, oder angesparte Überstunden, als Entgeldumwandlung vom Finanzamt anerkannt.
Fahrerschutz-Versicherung: Nicht nur für Vielfahrer interessant
Obwohl es Fahrerschutz-Versicherungen schon länger gibt, sind sie doch noch weitestgehend unbekannt. Diese greifen, wenn Fahrer zu Schaden kommen, ihre Schadensersatzansprüche jedoch beim Verursacher nicht geltend machen können. Dafür kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht, oder nur begrenzt auf. Das wird unter Umständen sehr teuer für den Geschädigten, wenn durch einen Unfall ein Verdienstausfall, oder gar eine Hinterbliebenenvorsorge nötig wird. Diese Lücke im Versicherungsschutz kann durch eine zusätzliche Fahrerschutz-Versicherung geschlossen werden. Diese tritt für alle anfallenden Personenschäden wie Arbeitsunfähigkeit, Schmerzensgeld und eventuell notwendige Pflegemaßnahmen ein. Wer viel mit dem Fahrzeug unterwegs ist sollte sich deshalb genau über die durch seine Haftpflichtversicherung abgedeckten Leistungen informieren und diese gegebenenfalls durch eine Fahrerschutz-Versicherung ergänzen.
Wüstenrot ist besorgt um Image
Die Leitung der Bausparkasse „Wüstenrot“ muss derzeit die oft ausschweifenden Reisen ihrer Versicherungsvertreter prüfen. Untersucht wird vor allem eine über 200.000 Euro teure Reise nach Brasilien, die für die besten freien Handelsvertreter organisiert worden war. Dabei sollen die Teilnehmer im Frühjahr letzten Jahres auch in einem Puff gewesen sein und dies auf die Firmenrechnung gesetzt haben. Aus Imagegründen entschloss sich das Unternehmen die Firmeneigene Revision einzuschalten und das „Vorkommnis“ prüfen zu lassen. „Wir unterstützen, organisieren und finanzieren keine Aktivitäten, die gegen unseren Verhaltenskodex verstoßen. Eindeutige Ausschweifungen im Rahmen einer Dienstreise verstoßen selbstverständlich gegen unsere Verhaltensrichtlinien.“, erklärte Wüstenrot-Chef Bernd Hertweck, nachdem Berichte darüber bekannt geworden waren. Das sich derartige Informationen schlecht auf das Geschäft auswirken können, hatte auch die Hamburg-Mannheimer merken müssen, nachdem bekannt geworden war, dass zu offiziellen Unternehmensfeiern auch Prostituierte bestellt worden waren.
Versicherer rechtfertigen Riester-Rente
Die stark umstrittene Riester-Rente wurde jetzt von der Versicherungsbranche als sehr „rentabel“ für die private Altersvorsorge verteidigt. Besonders für Familien und Geringverdiener sei dies eine gute Möglichkeit der Vorsorge, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin erklärte. Aber auch Singles mit einem durchschnittlichen Einkommen würden, trotz aller Kritik, noch immer von der Riester-Vorsorge profitieren. Die aktuellen Beschwerden über den zu geringen Gewinn bei dieser staatlich unterstützten Anlageform, bezeichnete der Verband als „zum Teil auch politisch motivierte Anti-Riester-Kampagne“. Dabei hatte erst vor rund zwei Wochen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine umfangreiche Analyse der Riester-Rente veröffentlicht, deren Bilanz so schlecht war, dass das DIW die Riester-Vorsorge grundsätzlich in Frage stellte und eine umfangreiche Reform der Riester-Sparanlagen forderte. Der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft wies die Kritik zurück und erklärte, dass bei der Gewinn-Berechnung dieser Anlageform auch die „wichtige rentabilitätssteigernde Wirkung der Riester-Zulagen“ berücksichtigt werden müsse, wie beispielsweise die Steuerersparnis für die eingezahlten Beträge. Dies jedoch ist eine vom Staat gezahlte Förderung, deren Gewinn nicht durch niedrigere Auszahlungen durch die Versicherungen geschmälert werden darf. Dies jedoch geschieht durch alle Versicherungsgesellschaften, so dass der staatliche Zuschuss letztlich nicht den sparwilligen Bürgern, sondern den Versicherungskonzernen zugute kommt – was nicht dem Sinn dieses Zuschusses entspricht und letztlich eine zusätzliche Belastung für den Steuerzahler, zugunsten der Versicherungskonzerne darstellt.