Sonderzahlungen vorteilhaft in Altersvorsorge investieren

Die jetzt anstehenden Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, oder noch zu zahlende Überstunden, können gut in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Je nach Höhe der offenen Sonderzahlungen können so bis zu 2.640 Euro eingespart werden. Der Arbeitnehmer spart bis zu vier Prozent im Jahr die Steuer, wenn das Geld in eine Altersvorsorge investiert wird. Arbeitgeber wiederum müssen in dem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Summe mehr zahlen. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein prozentualer Teil des Arbeitslohnes in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Alternativ muss das Finanzamt auch Anerkennen, wenn die so vereinbarte Vorsorgeleistung in eine Lebensversicherung, oder in eine Absicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eingezahlt wird. Ist eine solche Vereinbarung vorhanden, werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, oder angesparte Überstunden, als Entgeldumwandlung vom Finanzamt anerkannt.