Ab 2012 höheres Renteneintrittsalter

Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich das Renteneintrittsalter für alle Geburtsjahrgänge ab 1947. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. So können beispielsweise Personen die 1950 geboren wurden, mit 65 Jahren, plus vier Monaten in Rente gehen. Ab Jahrgang 1958 beginnt die Rente mit 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre. Die meisten Versicherten können die Regelaltersrente beanspruchen, wenn sie eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren nachweisen können. Geblieben ist ebenfalls die Möglichkeit mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, wenn der Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. Dafür wird allerdings pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent berechnet. Hauptsächlich für Frauen gilt, dass dazu auch die Kindererziehungsjahre gerechnet werden. Die bisherige „Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit“ und die „Altersrente für Frauen“ entfallen und gelten nur noch für die Geburtsjahrgänge bis Dezember 1951.