Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Greenpeace entdeckt Gen-Schokoriegel von Nestlé

Der Verkauf von Waren, die gentechnisch veränderte Inhaltsstoffe beinhalten, ist in Europa nur erlaubt, wenn diese auch gekennzeichnet sind. Jeder Missbrauch ist strafbar. In einer Untersuchung von Greenpeace kam nun heraus, dass in Schokoriegeln von Nestlé, die aus den USA importiert wurden, Substanzen aus gentechnisch veränderten Pflanzen enthalten sind.

Die Laboruntersuchungen ergaben, dass sich in den Riegeln Gen-Soja befindet, so erklärt Greenpeace in einer Pressemitteilung vom Mittwoch. In einem Schokoriegel mit dem Namen „Butterfinger“ seien zudem sechs unterschiedliche Gen-Maissorten gefunden worden. Die Schokoriegel sind unter anderem in Kaufhäusern und Tankstellen zu bekommen.

Greenpeace erklärt weiter, dass in den Vereinigten Staaten über 90 Prozent des angebauten Sojas und 85 Prozent des Maises genmanipuliert sei und es deshalb nicht verwunderlich sei, dass die importierten Schokoriegel mit Gen-Mais beziehungsweise Gen-Soja bestückt wurden. Die Umweltschutzorganisation forderte den Handel auf, die Schokoriegel nicht weiter zu verkaufen.

Im Blickpunkt: Die Rentenbesteuerung

Rentner, die bis Ende Mai eine Steuererklärung abgeben müssen, sind oftmals ratlos was dabei zu beachten ist. Ob und wie viel Steuer ein Rentner zahlen muss hängt davon ab, in welchem Jahr er in Rente gegangen ist, ob zusätzliche Einnahmen vorliegen und auch, welcher Art die bezogene Rente ist.

Bis 2040 die komplette gesetzliche Rente steuerpflichtig ist, ist die Steuerlast vom Alter des Rentners abhängig. Die Steuerlast wird stufenweise pro Jahr um 2% erhöht. Alle, die bis oder vor 2005 in Rente gegangen sind, müssen 50% ihrer Rente versteuern, wer 2006 in Rente ging versteuert 52% usw. 2040 soll dann eine Besteuerung von 100% erreicht werden. Der Steuerfreibetrag liegt bei Alleinstehenden bei 1361 Euro pro Monat und bei Ehepaaren bei 2722 Euro monatlich. Wer dieses Jahr in Rente geht, hat 40% seiner Bruttorente Steuerfrei. Daran ändert sich auch während der gesamten Rentenbezugszeit nichts. Allerdings ändert sich an der nicht zu versteuernden Summe nichts, wenn durch eine Rentenerhöhung mehr zu versteuerndes Einkommen entsteht. Eine Rentenerhöhung bedeutet also immer auch eine Steuererhöhung für Rentner.

Rückschlag für Lebensmittelindustrie bei Klebefleisch

Das Europaparlament hat am Mittwoch das Enzym Thrombin als Zusatz in Lebensmitteln untersagt. Bislang wurden damit Fleischreste, etwas von Knochen abgeschabtes Abfallfleisch, zusammengeklebt und beispielsweise als Schinken verkauft.

Das Parlament urteilte, es sei ein irreführendes Produkt, welches nicht dem Nutzen der Verbraucher dient. Das in Form gebrachte Fleisch ist nicht gesundheitsgefährdend, jedoch „unappetitlich“ und „eine klare Täuschung“, so die sozialdemokratische Europaabgeordnete Dagmar Roth-Behrendt.

Das Urteil fiel denkbar knapp aus, bestehen doch gerade in der Lebensmittelindustrie, wie von Frontal21 kürzlich aufgeklärt, große Interessenszüge der Lebensmittel-Lobby. 369 Ja-Stimmen waren nötig, 370 wurden erreicht.

Matthias Wolfschmidt von den Lebensmittelrettern Foodwatch befürchtete, dass „andere Substanzen diese Praxis weiter ermöglichen“ und forderte Verbraucherministerin Ilse Aigner auf, sich für ein generelles Verbot von Imitaten bei Lebensmitteln einzusetzen.

Test: Pizza-Bringdienste fallen durch

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat sich dem Thema der Pizza-Lieferanten angenommen und die Qualität der Bringdienste und Pizzen getestet. Das Ergebnis fiel eher ernüchternd aus.

Die Verbraucherschützer gaben an, dass von 60 Lieferungen 43 davon mit einem schlechten Ergebnis ausfielen. Im April testete die VZ NRW in Dortmund, Düsseldorf und Bonn bei Bringdiensten, Pizza-Ketten und Restaurants.

Es wurden bei dem Test einige Voraussetzungen aufgestellt, die Tester gaben den Pizza-Diensten eine dreiviertel Stunde Zeit zur Lieferung einer Pizza und Pizzabrötchen mit Kräuterbutter zu einer genau festgelegten Uhrzeit. Hinzu kommt, dass die empfohlene Mindesttemperatur von 65 Grad Celsius bei 40 Prozent der Dienste nicht eingehalten wurde.

Auch die gelieferte Kräuterbutter zu den Pizzabrötchen war in vielen Fällen keine Butter, sondern Margarine oder ein Mix aus beiden.

Die längste Wartezeit lag bei einer Stunde, fast jede vierte Pizza wurde nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geliefert. Die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW: Besteller sollten mit dem Bringdienst einen festen Termin vereinbaren. Wird dieser nicht eingehalten, wird die Ware nicht angenommen.

Sicherlich muss man dieses Ergebnis etwas differenzierter sehen, denn in Großstädten fällt die Auftragslage der Pizzerien wahrscheinlich größer aus, als in kleineren Städten. Verbraucher sollten sich den Ort des Pizza-Service genau ansehen und den Anfahrtsweg möglichst gering halten, dann werden Lieferzeiten und Temperatur der Pizzen möglicherweise eher eingehalten.

Richtig oder Falsch? Eine Geburt ist kein Hinderungsgrund für verspätete Klageerhebung

Nach einem Gerichtsurteil eines Einzelrichters (FG Baden-Württemberg, Urteil des Einzelrichters vom 17.3.2010, Az. 2 K 3539/09) gewährte man einer Frau nicht die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand. Das Argument, dass sie wegen der Geburt eines weiteren Kindes gehindert war, die Klage rechtzeitig zu erheben, ließ das Gericht nicht gelten. Der Richter meinte, nachdem die Klageerhebung bis spätestens 13.08.2009 zu erheben war und die Geburt schon am 08.08.2009 erfolgte, liegt keine Hinderung vor. Eine Geburt ist schließlich keine Krankheit sondern ein Ereignis. Auch die schriftliche Bestätigung der Hebamme, dass die Mutter aus medizinischen Gründen eine Woche Bettruhe verschrieben bekommen habe, wurde nicht anerkannt. Das Schreiben der Hebamme endete mit der Frage: „Sollten wir in einem Land, welches dringend Nachwuchs braucht, in derartigen Situationen nicht mal beide Augen zudrücken?“ Sollten wir das wirklich? Wäre eine Klageerhebung nur auf zwei Wochen befristet, wäre eine Geburt sicherlich ein Argument für eine verspätete Abgabe, da „Frau“ sich kurz vor Geburt und kurz nach Geburt wirklich oft nicht gut fühlt. Schließlich muss man sich auch auf das neue Leben einstellen. Die Frist liegt allerdings bei einem Monat. Sollte nur eine Versäumnis gewährt werden, wenn man einen Aufenthalt im Krankenhaus hatte? Dies wäre wirklich ein entscheidender Grund. Vielleicht auch wenn die werdende Mutter sehr geschwächt gewesen war und vom Arzt ruhig gestellt worden ist. Aber aus Erfahrung weiß man, dass Hebammen immer zu Schonung neigen, deshalb wahrscheinlich auch die Entscheidung des Richters. Ein anderer Richter kann wieder anders urteilen. Doch wie hätten Sie entschieden?