Archiv der Kategorie: Wissenswertes

Pocken: Soll die Forschung eingestellt werden?

Schon vor 34 Jahren wurde die Pockenerkrankung durch die Weltgesundheitsbehörde (WHO) für ausgestorben erklärt. Der letzte weltweit an Pocken erkrankte Mensch war der somalische Krankenhausangestellte, Ali Maow Maalin, im Jahr 1977. Trotzdem können Wissenschaftler nicht ausschließen, dass die Krankheit eines Tages wieder ausbricht. Deshalb werden aktuell in je einem Labor in Russland und den USA noch Pockenerreger aufbewahrt und erforscht. In dieser Woche muss die Weltgesundheitsorganisation entscheiden, ob die Gefahr der Lagerung von Pockenviren schwerer wiegt, als die Gefahr einer erneuten Pockenepidemie. Ein solcher Ausbruch wäre verheerend, da seit Jahrzehnten nicht mehr gegen Pocken geimpft wird und auch der Impfschutz der Älteren, ist nach so vielen Jahren nicht mehr wirksam. Vor der Impfung erkrankten rund 300 bis 500 Millionen Menschen an Pocken, von denen rund ein Drittel starb. Die Überlebenden bleiben durch die Pockennarben schwer entstellt. Eine medikamentöse Behandlung ist noch immer nur wenig erfolgreich, so dass allein die vorbeugende Impfung einen ausreichenden Schutz vor den Folgen einer Pockenerkrankung bietet. Auch wenn seit 37 Jahren keine Krankheitsfälle mehr bekannt wurden, bleibt die Gefahr für ein Wiederaufleben der Seuche bestehen. Vor allem die den Menschenpocken verwandten Kuh- und Affenpocken gelten als mögliche Gefahrenquelle. Kuhpocken sind zwar für Menschen nicht gefährlich, doch bei einer Mutation der Viren, könnte sich das schnell ändern. „Die Viren der Kuh- und Affenpocken sind genetisch zu über 95 Prozent mit dem Erreger der Menschenpocken identisch“, erläutert der Virologe Gerd Sutter, von der Ludwig-Maximilian-Uni München. Für uns gefährliche Mutationen sind deshalb nur eine Frage der Zeit. Aus diesem Grund raten Wissenschaftler davon ab, die letzten im Labor befindlichen Pockenviren zu zerstören und empfehlen, ihn statt dessen weiter zu erforschen.

Vierzig Prozent aller Eltern sind Raucher

In Deutschland sind vier von zehn Eltern Raucher. Das ermittelte eine Studie der Krankenversicherung DAK. Dabei gibt es gravierende regionale Unterschiede. Während im Süden Deutschlands, beispielsweise in Rheinland-Pfalz, die Quote bei 21 Prozent, oder in Bayern und Baden-Würtemberg bei 30 Prozent liegt, rauchen in Berlin mit 48 Prozent, fast die Hälfte aller Eltern. Dies bezeichneten die Experten der DAK als besorgniserregend, da durch Passivrauchen auch die Gesundheit der Kinder nachweislich gefährdet ist. Vergleiche der Krankendaten von Kindern mit rauchenden und nichtrauchenden Eltern zeigen, dass Kinder von Rauchern häufiger und schwerere Atemwegsinfekte bekommen und anfälliger für Asthmaerkrankungen sind. Weniger bekannt ist, dass ein Großteil der Schadstoffe über die Haut ausgeschieden wird und bei Berührung übertragen werden kann. Deshalb schadet das Rauchen der Eltern ihren Kindern auch dann, wenn nicht in Gegenwart der Kinder geraucht wird.

Die Versicherung verklagen – Es kann sich lohnen!

Bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsgesellschaften und ihren Kunden wird versucht, durch die Vermittlung mit Hilfe einer für alle Versicherungen zuständigen Schlichtungsstelle, Probleme ohne einen Gerichtsprozess beizulegen. Diese Maßnahme hat sich bewährt, doch zeigt sich in den letzten Jahren, das der Versicherungsombudsmann immer häufiger den unzufriedenen Kunden Recht gibt. Daraus ist zu schließen, dass die Versicherungsunternehmen wenig bis gar nicht bereit sind, von ihren, offensichtlich unrechtmäßigen, Verfahrensweisen abzurücken. Der dahinter stehende Gedanke ist, dass die meisten Kunden sich nicht die Mühe machen, gegen Unstimmigkeiten vorzugehen. 2013 stieg, im Vergleich mit dem Vorjahr, die Zahl der Fälle, die der offiziellen Beschwerdestelle der Assekuranz vorgetragen wurden, um 8,6 Prozent, auf 18.740. Vor allem im Bereich der Lebensversicherungen, wächst die Zahl der Beschwerden. So stieg deren Anzahl 2013 um über 13 Prozent, auf 4300 Fälle. Die größten Anstieg an Beschwerden gibt es allerdings bei Unfallversicherungen. Hier verzeichnete die Schlichtungsstelle ein Plus von 17,5 Prozent auf knapp 1000 Fälle. Das unzufriedene Kunden immer häufiger Recht bekommen zeigt, dass Versicherungen verstärkt unrechtmäßig die Ansprüche ihrer Kunden ablehnen. Bei Einwänden im Bereich Lebensversicherung, werden mittlerweile 34 Prozent, aller von einem Ombudsmann beurteilten Fälle, zugunsten der Versicherten entschieden. 2012 lag deren Anteil noch um 23 Prozent niedriger. Diese Entwicklung sollten sich Kunden bewusst machen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen, wenn die Entscheidung ansteht, sich gegen eine Regulierungsmaßnahme ihrer Versicherungsgesellschaft zu wehren. Verfahren vor der Beschwerdestelle der Assekuranz sind für Verbraucher kostenfrei. Das oberste Anliegen der Vermittler ist es, eine gütliche Einigung zu erzielen. Bei Fällen, in denen die Streitsumme 10.000 Euro nicht übersteigt, ist die Entscheidung des Ombudsmanns für die Versicherungsunternehmen verbindlich. Kunden dagegen können sich anschließend, ohne Einschränkung, für eine Klage vor Gericht entscheiden, wenn sie nicht zufrieden mit dem Ergebnis der Vermittlung sind.

Ruhestand im Ausland – Was ist zu beachten?

Vier von zehn Deutschen können sich vorstellen, ihren Ruhestand im Ausland zu verbringen. Derzeit wandern rund 13.000 deutsche Rentner, bei erreichen des Rentenalters aus. Die beliebtesten Ziele sind die USA, Spanien, Italien, die Türkei, Österreich, oder die Schweiz. Allerdings ist das mit wenig bekannten Hürden verbunden, die ins Geld gehen können. „Grundsätzlich erhalten Deutsche ihre Rente weltweit ohne irgendwelche Einschränkungen oder Abschläge“, erläutert Stefan Braatz vom Deutschen Rentenversicherungsbund. Beim Auswandern in einen Nicht-Europäischen Staat, können allerdings Erwerbsminderungsrenten gekürzt oder gestrichen werden. Auch mit privaten Renten, wie die Riesterrente, kann es Probleme außerhalb Europas, Probleme bei der Auszahlung geben. Innerhalb der EU, müssen allerdings alle staatlichen Förderungen ausgezahlt werden, wie der Europäische Gerichtshof bereits 2009 entschied. Außerhalb der EU hat der Staat allerding die Möglichkeit, die dem Rentensparvertrag gewährte staatliche Förderung zurück zu verlangen, was den Ertrag, beispielsweise der Riesterrente, nicht unerheblich schmälert. Auch die 2005 eingeführte Besteuerung der Bezüge von Rentnern, erfolgt unabhängig vom Auszug ins Ausland. Da der in Deutschland gültige Steuerfreibetrag, der von der Steuerlast abgezogen wird, im Ausland nicht gilt, müssen ausgewanderte Rentner unter Umständen die volle Steuerlast tragen. Probleme ergeben sich auch aus den unterschiedlichen Gesundheitssystemen, da die jeweiligen Krankenversicherungsleistungen, die den Betroffenen gewährt wird, sich an denen des Aufenthaltslandes richtet, die oft weniger umfangreich sind, als in Deutschland. Finanzexperten empfehlen deshalb eher einen Zweitwohnsitz im Ausland zu nehmen, wodurch Nachteile bei Renten-, Steuer- und Krankenversicherungen nicht anfallen. Derzeit leben rund 220.000 deutsche Rentner im Ausland.

Finanzprodukte: Regierung stärkt Verbraucherrechte

Die Bundesregierung will Verbraucher noch stärker vor dubiosen Finanzprodukten schützen. Dafür erarbeiteten der Verbraucherminister Heiko Maas, gemeinsam mit Finanzminister Wolfgang Schäuble, einen Aktionsplan, den sie jetzt öffentlich präsentierten. Neue Regeln für mehr Transparenz, soll es privaten Anlegern ermöglichen, im Voraus die Chancen und Risiken angebotener Geldanlagen besser einzuschätzen. Dafür müssen beispielsweise Verkaufsprospekte grundlegende wirtschaftliche Daten des jeweiligen Anlageproduktes aufweisen. „Der Anleger muss wissen, dass Renditen mit Risiko zu tun haben“, erklärt der Finanzminister. Damit die dort aufgeführten Daten möglichst aktuell sind, sind Verkaufsprospekte nur noch maximal zwölf Monate gültig. Außerdem soll die Werbung derart eingeschränkt werden, dass deren Vertrieb an ungeeignete Käufer nicht mehr forciert werden kann. Parallel dazu erweitern die neuen Regeln die Kompetenzen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), für die der „kollektive Verbraucherschutz“ als Aufsichtsziel formuliert und gesetzlich verankert werden wird, wenn die Regierung den Aktionsplan akzeptiert und bestätigt. Damit dürfte die Bafin beispielsweise Vertriebsbeschränkungen gegen einzelne Produkte oder Vertriebsunternehmen verhängen, oder gezielte Warnhinweise veröffentlichen.