Circa 23 Millionen Menschen sind in Deutschland ehrenamtlich tätig. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft. Allerdings müssen sie auch ein paar Details beachten, um nicht selbst Schaden zu erleiden. Dazu gehört auch die Haftung, im Falle eines Unfalls oder Missgeschicks. Einfache Mitglieder sind normalerweise über ihre eigene Privathaftpflicht mitversichert. Das gilt allerdings nur, solange sie eine solche überhaupt haben. Problematisch kann es darüber hinaus auch für Vereinsmitglieder werden, die in verantwortlichen Funktionen tätig sind. Zwar wurde mit dem Paragraf 31aBGB die Haftung von Vorständen beschränkt, so dass sie nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden, doch auch dabei gibt es noch Lücken, da „grobe Fahrlässigkeit“ sehr weit gefasst werden kann. Grundsätzlich ist es deshalb sinnvoll sich vor Beginn einer ehrenamtlichen Tätigkeit beim jeweiligen Verein oder Verband zu informieren, welche Form der Absicherung von Haus aus vorgenommen wurde. Sind diese unzureichend oder überhaupt nicht vorhanden, sollte dringend ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsfachmann gesucht und eventuell offene Risiken behoben werden.
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Die perfekte Geldanlage für Kinder
Wer seinen Kindern beim Start ins Leben helfen will, der sollte beizeiten anfangen, zum Beispiel für ihre Ausbildung Geld zurück zu legen. Viele Eltern greifen deshalb gern auf spezielle Geldanlagen für Kinder zurück, die mittlerweile von den meisten Banken und Kreditinstituten angeboten werden. Allerdings sind diese qualitativ recht unterschiedlich. Ein Vergleich verschiedener Geldanlagen für Kinder durch die Stiftung ÖKO-TEST ergab, dass bei einer monatlichen Einzahlung von 150 Euro über 18 Jahre, je nach Anbieter, Gewinnunterschiede von mehr als 13.000 Euro heraus kamen. Wenn man wirklich eines dieser auf Kinder zugeschnittenen Anlageprodukte will, sollte man deshalb genau vergleichen, welche Bank die besten Konditionen anbietet, statt sich einfach auf die Empfehlung der Hausbank zu verlassen. Noch extremer sind die Gewinnunterschiede bei Sparverträgen, die mit einer Lebensversicherung gekoppelt sind. Diese sollen, im Fall des Todes der Eltern, die Kinder finanziell absichern. Allerdings lohnen sich solche Angebote wirklich nur als Risikoschutz. Für den Vermögensaufbau eignen sie sich nicht, da hohe Abschlusskosten und Vermittlungsprovisionen die Rendite dermaßen verringern, dass die Höhe der Auszahlungssumme oft nicht einmal die eingezahlten Beiträge ausgleicht.
Höhere Arbeitsbelastung fördert psychische Krankheiten
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, ist die Zahl der wegen psychischen Krankheiten ausfallenden Mitarbeiter in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Waren es vor zehn Jahren insgesamt noch circa 33,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aus diesem Grund, so ist die Zahl inzwischen auf fast 54 Millionen gestiegen. „Burnout wird zur neuen Volkskrankheit“, erläuterte die Bundestagsabgeordnete, Jutta Krellmann. Gründe für den rasanten Anstieg sind die steigenden Anforderungen im Beruf und die gleichzeitig geringere Sicherheit, die eine Anstellung heute mit sich bringt. Außerdem werden immer mehr Arbeitsbereiche auf verschiedene Fachkräfte aufgeteilt was dazu führt, dass die einzelnen Arbeitskräfte häufiger unbefriedigend stupide, immer wiederkehrende Aufgaben erledigen müssen. Entsprechend hoch ist inzwischen auch die Zahl derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Bei den Männern erhöhte sich die Zahl derer, die eine Erwerbsminderungsrente beantragten von 19.000 Im Jahr 2000, auf 31.700, zehn Jahre später. Das entspricht einem Zuwachs um 66 Prozent. Im gleichen Zeitraum war der Anstieg bei Frauen allerdings noch drastischer. Bei ihnen verdoppelte sich die Zahl von fast 20.000 auf 39.000. Für das kommende Jahr hat sich deshalb die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Arbeitsschutzstrategie zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu erörtern, wie psychische Belastungen im Berufsleben künftig verringert werden könnten. Erst nach einer Erweiterung des aktuellen Kenntnissands will die Regierung entscheiden, ob gezielte Schutzmaßnahmen nötig sind. „Arbeitsstress macht die Beschäftigten krank“, erklärte die Linken-Abgeordnete Krellmann und fordert die Regierung auf, schneller als bisher geplant zu handeln. Auch die Arbeitnehmerexpertin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, kritisiert die derzeitige Untätigkeit der Verantwortlichen. Müller-Gemmeke: „Fakt ist, dass immer mehr Beschäftigte unter einem steigenden Arbeitsdruck und zunehmender Arbeitsverdichtung leiden. Das erschwert insbesondere älteren Beschäftigten ein längeres Arbeiten.“ Außerdem verursacht es für die Volkswirtschaft und jeden einzelnen Unternehmer Kosten in Milliardenhöhe, so dass eine schnelle Verbesserung der Situation im Interesse aller sein sollte.
Bei Folgekrankheiten ist weitere Ersatzzahlung rechtens
Wenn eine Berufsbedingte Krankheit geheilt wurde, doch der Betroffene aufgrund der Krankheit einen anderen seelischen oder körperlichen Schaden bekommt, der seine Arbeitsfähigkeit weiterhin behindert, dann hat er als Versicherter auch das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Das entschied das Sozialgericht Detmold. Geklagt hatte eine Frau mit einer Erwerbsminderungsrente, die ihr während ihrer Krankheit von ihrer Berufsgenossenschaft gezahlt worden war. Die Krankheit konnte zwar ausgeheilt werden, doch als Nebenwirkungen der Medikamente kam es zu multiplen Beschwerden, durch die sie sich körperlich und geistig weniger belastbar fühlte. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die weitere Zahlung der Rente mit dem Hinweis darauf, dass die ursprüngliche Berufskrankheit ja ausgeheilt sei. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass die aktuellen Beschwerden eine Folge der Berufskrankheit sind, da ohne diese die Einnahme der Medikamente nicht nötig gewesen sei. Deshalb ist die Berufsgenossenschaft weiterhin verpflichtet, die Rente zu zahlen. Das Urteil ist auch für Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.
Elektrische Zigaretten sind kein Arzneimittel
Elektrische Zigaretten erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Bei dieser wird Nikotin mit einer verdampfenden Flüssigkeit inhaliert. Diese Art zu rauchen gilt als weniger gesundheitsschädlich und wird entsprechend beworben. Wissenschaftlich erforscht ist die Schädlichkeit der E-Zigaretten allerdings noch nicht. Der Versuch, E-Zigaretten als Arzneimittel zu behandeln und entsprechend kontrollieren zu können, ist jetzt gescheitert. Barbara Steffens, die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, hatte vor E-Zigaretten gewarnt, da diese zwar als Arzneimittel angesehen, aber nicht als solches zugelassen seien. Das Ministerium hatte deshalb mit einer einstweiligen Anordnung den Handel mit elektronischen Zigaretten unter Strafe gestellt. Das Oberlandesgericht Münster hat dagegen jetzt entschieden, das bei der Nutzung von E-Zigaretten der Genuss der Raucher und nicht die Entwöhnung im Vordergrund steht, so dass die gesetzlichen Voraussetzung für eine Einstufung als Medikament nicht gegeben ist. Da sie jedoch „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“ hat, bedarf sie auch keine entsprechende Zulassung.