Immer öfter kommt es aufgrund psychischer Krankheiten zu Fehltagen im Job. Deren Anteil hat sich in den vergangenen zwölf Jahren verdoppelt. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) veröffentlichte jetzt in Berlin eine aktuelle Studie, nach der rund 12,3 Prozent aller krankheitsbedingten Fehltage auf psychische Leiden, wie Burnout und Depressionen, zurückzuführen sind. Als Grund dafür wird eine höhere private und berufliche Belastung angenommen. So stieg beispielsweise der Zeitdruck in den meisten Berufsfeldern, während das eigene Verständnis für – und die Kontrolle über die Arbeitsabläufe, durch die wachsende Spezialisierung geringer wird. Mitarbeiter die sich dadurch überfordert fühlen, trauen sich aus Angst um den Arbeitsplatz oft nicht dies einzugestehen. Wird der Druck zu hoch, kommt es zum Burnout oder zu Depressionen, wenn sich die Betroffenen deshalb schuldig und unfähig fühlen. Nicht nur für die Menschen, auch für die Wirtschaft ist der dadurch entstehende Schaden immens. Rund 26 Milliarden Euro kosten die jährlichen Produktionsausfälle aufgrund psychischer Krankheiten. BPtK-Präsident Rainer Richter rät Unternehmen deshalb, selbst vorbeugend tätig zu werden. Entscheidend hierfür ist, dass in den Firmen eine Atmosphäre geschaffen wird, die es erlaubt offen über psychische Belastungen zu sprechen. Das Wissen mit seinen Problemen nicht allein zu sein, verringert den psychischen Druck und verhindert dessen Kumulierung. In den meisten Fällen lassen sich zudem die Stressauslösenden Faktoren verringern, so das auch die ursprüngliche Ursache für die Überlastung weg fällt.
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Wirtschaft soll sich im Kita-Ausbau beteiligen
Da sie mit dem staatlichen Aufbau der bis zum Sommer 2013 notwendigen Krippenplätze nicht hinterher kommt, kritisiert die Familienministerin Kristina Schröder jetzt die Wirtschaft, die sich vor ihrer Mitverantwortung drücke. Schröder: „Wenn die Wirtschaft von den Vorteilen einer flächendeckenden Kinderbetreuung profitieren will, muss sie sich schon aus Eigennutz stärker als bisher am Ausbau der Betreuungsplätze beteiligen“. Eine sinnlose Kritik, ist es doch die Aufgabe der Politik, die rechtlichen Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Soziales zu schaffen. Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hatte die Pläne der Ministerin, Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen, zurückgewiesen und die Schaffung neuer Kita-Plätze als „vorrangig staatliche Aufgabe“ bezeichnet. Im gleichen Interview kritisierte der Arbeitgeberpräsident seinerseits die Pläne der Koalitionsregierung für ein Betreuungsgeld, dass Eltern erhalten, die auf einen Kindergartenplatz verzichten, als „grundverkehrt“ und „falschen Anreiz“, sowie finanziell „nicht zu verantworten“. Damit geht er zwar mit der Meinung vieler Experten konform, allerdings ist es wiederum nicht seine Aufgabe als Arbeitgeberpräsident, sich in die Regierungspläne für „vorrangig staatliche Aufgaben“ einzumischen.
Zuschussrente: Hohe Hürden für Rentenaufstockung
Die sogenannte Zuschussrente, mit der geplant ist die Altersarmut zu bekämpfen, soll mit einer Übergangszeit von zehn Jahren eingeführt werden. Geringverdiener, die aufgrund niedriger Löhne auch weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben, sollen mit dem geplanten Zuschuss ihre Rente auf 850 Euro aufstocken können. Die Hürden dafür sind jedoch groß und nur die wenigsten, von Altersarmut betroffenen, werden davon profitieren. So ist eine Voraussetzung für den Anspruch auf Aufstockung, dass mindestens 40 Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurde. Von diesen 40 Jahren müssen mindestens 30 Arbeitsjahre gewesen sein; Ausbildungszeit, Arbeitslosenzeit, frühere Selbständigkeit und Wehr- sowie Zivildienst fallen also raus. Nach der zehnjährigen Übergangszeit sollen dann sogar 45 Jahre Einzahlung und davon 35 Arbeitsjahre gelten. Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis der Eigenvorsorge. Ab 2019 muss für fünf Jahre die Zahlung in eine Zusatzrente nachgewiesen werden. Später mehr. Die daraus resultierende zusätzliche Beitragszahlung soll bei der Berechnung der Aufstockung nicht mit einkalkuliert werden. Wer sich für seinen Lebensabend lieber nicht auf den Staat verlassen möchte, sollte beizeiten verschiedene Renten- und Vermögensaufbauende Sparanlagen vergleichen und die für sich passende abschließen.
Lärm von Kinderspielplätzen muss akzeptiert werden
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat jetzt in einem aktuellen Urteil bestätigt, dass der Lärm von Kinderspielplätzen für Anwohner zumutbar ist. Damit scheiterte die Klage einer Frau die gefordert hatte, den Kindern einer Ganztagsschule das spielen auf dem zugehörigen Spielplatz zwischen 13.00 Uhr und 16.00 Uhr zu verbieten. Selbst wenn, wie im vorliegenden Fall, durch ungünstige Umstände die Belastung der Anwohner größer ist als üblich, fällt die Interessenabwägung zugunsten der Kinder aus. Kinderlärm steht, wie das Gericht betonte, unter einem „besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft“ und muss ausgehalten werden, auch wenn der Spielplatz in einem Wohngebiet liegt.
Zahl der Wohnungseinbrüche erheblich gestiegen
Wie aus der polizeilichen Kriminalstatistik für das vergangene Jahr hervorgeht, ist die Gesamtzahl aller registrierten Straftaten vor allem aufgrund häufigerer Diebstahldelikte gestiegen. Insgesamt 5,99 Millionen Straftaten wurden 2011 entdeckt. Das entspricht einem Anstieg um ein Prozent. Zeitgleich sank die Aufklärungsquote um 1,3, auf 54,7 Prozent. Während sich die Zahl der Gewalttaten im vergangenen Jahr erneut verringerte, sorgt vor allem die um rund viereinhalb Prozent höhere Zahl der Diebstähle für Besorgnis bei den Verantwortlichen. Diese machen circa 40 Prozent aller verzeichneten Straftaten aus. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), der in Berlin die aktuelle Kriminalitätsstatistik vorstellte, erklärte in dem Zusammenhang, dass die Zahl der Wohnungseinbrüche um über neun Prozent gestiegen ist und sich in diesem Bereich ein „besorgniserregender“ Trend abzeichnet. 2011 entstand durch Einbrüche ein Gesamtschaden von circa 600 Millionen Euro. Wohnungseinbrüche werden oft von professionellen Banden durchgeführt, die europaweit agieren und vorrangig Häuser und Wohnungen mit fehlenden Sicherheitsvorkehrungen ausrauben. Deshalb wird, neben einer entsprechenden finanziellen Absicherung, auch die professionelle Kontrolle auf Sicherheitsmängel für Wohn- und Geschäftshäuser empfohlen.