Kurzfristige Urlaubsplanung wird in Deutschland immer beliebter. Einer Umfrage der Gfk zufolge, werden aktuell schon 63 Prozent aller Reisen spontan entschieden und gebucht – mit steigender Tendenz. Den Grund dafür sehen die Analysten vor allem in der stärkeren beruflichen Anspannung vieler Menschen, die es ihnen erschwert, langfristig im Voraus zu planen. Dem haben sich die Tourismus-Anbieter angepasst und so ist auch der Umfang der Last-Minute-Angebote erheblich gewachsen. Allerdings können gerade die sogenannten Schnäppchen richtig teuer werden, wenn aufgrund von Krankheit, Unfall oder einer unerwarteten Arbeitsbelastung, die Reise nicht angetreten werden kann. In diesem Fall hilft nur eine vorher abgeschlossene Reiseversicherung. Dabei ist jedoch zu beachten, dass gerade bei kurzfristig geplanten Trips für Reiserücktrittsversicherungen andere Fristen gelten. So muss normalerweise eine solche Versicherung mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Reisebeginn abgeschlossen worden sein. Wird ein Urlaub noch kurzfristiger geplant, sollte man sich also vorab gezielt einen Versicherer suchen, der explizit auch dafür einen Reiseversicherungsschutz anbietet. „Gerade bei Familienurlauben wird schnell mal ein Kind krank und man kann den Ferien-Aufenthalt nicht mehr fortsetzen“, erklärt der Geschäftsführer des Online-Reiseversicherungsportals Travelprotect.de, Jan Roehrle. „Eine Zusatzversicherung übernimmt in solchen Fällen die Kosten.“ Wer häufiger verreist, oder häufiger Last-Minute-Angebote nutzt, für den lohnt sich unter Umständen auch eine Jahresversicherung. Maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen eine solche Reiserücktrittsversicherung ist immer, ob die eventuellen Verluste eine Größenordnung erreichen, die man lieber abgedeckt haben möchte.
Archiv der Kategorie: Wissenswertes
Neues Transplantationsgesetz in Kraft
Der erste Teil des neuen Transplantationsgesetzes ist jetzt in Kraft getreten. Dadurch soll eine bessere Koordination von Organspenden in den zuständigen Kliniken ermöglicht werden. Weiterhin verpflichtet das neue Gesetz die 1400 deutschen Kliniken, die Organtransplantationen durchführen können, einen Transplantationsbeauftragten zu stellen. Dieser ist zum Beispiel dafür zuständig, Organspender oder deren Angehörige zu beraten. Eine weitere Änderung legt fest, dass Lebendspender zukünftig mehr rechtliche Sicherheit erhalten. So steht ihnen künftig eine sechswöchige Lohnfortzahlung zu. Die geplante sogenannte Entscheidungslösung, die festlegt das jeder Bundesbürger eine Anfrage erhält, ob er im Todesfall Organspender sein möchte, tritt erst am 1. November in Kraft. Im Hinblick auf den Transplantations-Skandal an der Göttinger Uni-Klinik betont Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP), dass durch das Transplantationsgesetz der Ablauf einer Organtransplantation besser dokumentiert und somit ein Missbrauch erschwert wird. Auch Hans Lilie, der Vorsitzende der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer, hält die veränderten Vorschriften in punkto Sicherheit für hilfreich, da die Befugnisse der Kontrollkommission dadurch vergrößert werden. Unklar ist bisher noch, wie die Änderungen finanziert werden sollen.
Wie viel Versicherungsschutz benötigt ein Berufsanfänger?
Viele Berufsanfänger sind froh, endlich mit der Ausbildung oder dem Studium fertig zu sein und Geld verdienen zu können. Oft beachten sie dabei nicht, dass sie als Berufsanfänger für die neue Lebensphase abgesichert werden müssen. Gerade in jungen Jahren und als Anfänger im Beruf, lassen sich Fehler nicht vermeiden. Wenn man Pech hat, können aus einem solchen Fehler Schäden entstehen, deren Folgen die Betroffenen ein ganzes Leben lang zu tragen haben. Es reicht schon, mit seinem Fahrrad einen Unfall zu verursachen, der andere in Mitleidenschaft zieht. Jeder Erwachsene muss in voller Höhe für die von ihm verursachten Schäden haften. Das kann schnell in den finanziellen Ruin führen. Deshalb ist es wichtig, sich spätestens zum Beginn des Berufslebens darüber klar zu werden, welche Versicherungen unumgänglich sind. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Renten- und Krankenversicherung, ist es vor allem eine Privathaftpflicht-Versicherung, die jeder Mensch haben sollte. Durch sie werden alle eventuellen Regressansprüche, die aus Unfällen oder Unachtsamkeiten entstehen versichert. Auch unberechtigte Ansprüche Dritter, können mit Hilfe einer solchen Privathaftpflicht-Versicherung abgewehrt werden. Je nach gewähltem Berufsfeld, muss Jeder für sich klären, wie wichtig ihm die finanzielle Absicherung bei Krankheit, Unfall oder unerwarteter Arbeitslosigkeit ist. Vor allem vor der Planung größerer Investments, die eine Kreditaufnahme erfordern, muss unbedingt ein eventueller Arbeitsausfall einkalkuliert und abgesichert werden. Weniger dringend, abhängig von der privaten Wohnsituation, kommen dann noch Hausrat-, oder Rechtsschutz-, oder im Falle einer geplanten Selbständigkeit, eine Firmenhaftpflichtversicherung hinzu. Nicht jede Versicherung ist für Jeden notwendig. Darüber Nachdenken und alle Eventualitäten einzukalkulieren, ist jedoch Pflicht, wenn man nicht riskieren will, seine finanzielle Zukunft aufs Spiel zu setzen.
Bundesgerichtshof kassiert mehrere unwirksame Klauseln
Der Bundesgerichtshof hat jetzt in einem Urteil mehrere Klauseln von Versicherern als rechtlich unwirksam erklärt. Betroffen davon sind verschiedene Vertragsklauseln zur Kündigung, Stornierungsabzügen, oder zur möglichen Beitragsfreistellung von Lebens- und Rentenversicherungen. Dies geschah auf Betreiben der Verbraucherzentrale Hamburg, die auf die Rückerstattung nicht gezahlter Beiträge geklagt hatte, nachdem immer häufiger entsprechende Verbraucherbeschwerden in Hamburg eingegangen waren. Durch die für die Kunden nachteiligen Verrechnungen, verloren Kunden bisher pro Vertrag oft mehrere tausend Euro. „Das Urteil hat eine Signalwirkung für die gesamte Versicherungsbranche“, erläutert Günter Hörmann, der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg. Auf rund 12 Milliarden Euro wird die sich aus dem Urteil ergebende Gesamtsumme der zu erwartenden Nachzahlungen an Versicherungskunden geschätzt. Die Verbraucherzentrale rät, nicht auf eine Reaktion der Versicherungsunternehmen zu warten, sondern selbständig eventuelle Ansprüche einzufordern.
Väter gestärkt: Gemeinsames Sorgerecht beschlossen
Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Rechte lediger Väter zu stärken und einen diesbezüglichen Gesetzentwurf erarbeitet. Demnach können unverheiratete Väter das Sorgerecht auch gegen den Willen der Mütter bekommen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Der Gesetzentwurf regelt, dass Mütter nach der Geburt des Kindes zwar vorab das alleinige Sorgerecht erhalten, die Väter ein gemeinsames Sorgerecht jedoch in einem Schnellverfahren vor dem Familiengericht einklagen können. Notwendig wurde die Änderung der bisherigen Handhabung durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass 2010 die aktuelle Gesetzeslage als unzulässig gekippt und eine Gesetzesänderung gefordert hat. Bisher konnten Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter erhalten.