Archiv der Kategorie: Versicherung

Hoffnung für die Hebammen?

Der Spitzenverband der Krankenkassen GKV hat bekannt gegeben, den Hebammen im Problem der zu hohen Haftpflichtversicherungsprämien entgegen zu kommen. Sie erklärten, dass der Prämienanstieg bei der Vergütung berücksichtigt würde, was allerdings ohnehin schon vor einem Jahr, durch die Regierung, rechtlich bindend vereinbart worden war. Zwar haben sich die Krankenkassen, das Gesundheitsministerium und die zuständigen Berufsverbände schon zum Wochenbeginn getroffen, um eine Lösung zu finden, doch bisher konnte noch kein Weg gefunden werden, um die unhaltbare Situation für Hebammen zu entspannen. Das Gesundheitsministerium lies durch einen Sprecher erklären, dass sie zeitnah mit einer akzeptablen Lösung rechnen. „Wir erwarten jetzt, dass der GKV-Spitzenverband und die Hebammenverbände über die Ausgestaltung des Vertrages zeitnah zu einer guten Lösung kommen.“ Hintergrund der aktuellen Auseinandersetzung ist die Anhebung der Haftpflichtversicherungssumme und die damit gestiegenen Versicherungsraten. Diese betragen jährlich rund 5000 Euro und sind somit für die meisten Hebammen nicht mehr tragbar. Infolgedessen hatten in den vergangenen Tagen Hebammen, Frauenärzte und Eltern gegen diese verfehlte Familien- und Gesundheitspolitik demonstriert. Sollte die Erhöhung der Haftpflichtversicherung ohne einen finanziellen Ausgleich bestehen bleiben, wäre dies das Aus für die rund 3500 freiberuflichen Hebammen in Deutschland, die noch für die Geburtshilfe zur Verfügung stehen.

Altersvorsorge wird zu sehr vernachlässigt

Noch immer halten viele Menschen die private Altersvorsorge für überflüssig und werden darin von selbsternannten Experten bestärkt. Wenn es sich dabei um Finanzfachleute handelt, sollten die Bürger jedoch bedenken, dass diese nicht uneigennützig handeln, wenn sie ihnen, zu Lasten der Altersvorsorge, kurzfristige Anlagen oder den Kauf diverser Gebrauchsgegenstände offerieren. Auf Vorsorge für das Alter kann jedoch nur verzichten, wer seinen Ruhestand mit einer Rente auf Hartz-IV-Niveau plant. Denn die Rentenlücke wächst. Wie der Rentenversicherungsbericht von 2011 zeigt, beträgt die derzeitige gesetzliche Rente, die nach 45 Arbeits- bzw. Beitragsjahren gezahlt wird, durchschnittlich 50 Prozent, des Nettoeinkommens. Tendenz sinkend. Das entspricht für Männer rund 1000 und für Frauen gerade einmal 500 Euro monatlich. Trotzdem verringert sich die Bereitschaft der Deutschen, für ihr Alter vorzusorgen. Derzeit sind lediglich 24 Prozent der Arbeitnehmer bereit, in ihre Altersvorsorge zu investieren, wie eine aktuelle Umfrage durch das Allensbach-Institut, die im Auftrag des Versicherungsverbands GDV durchgeführt wurde, belegt. Wichtiger sind den Befragten die Ausgaben für gutes Essen, moderne Kleidung, Mobiliar, oder verschiedener technischer Geräte. Doch gerade im Alter ist man verstärkt auf Dienstleistungen und technische Hilfsmittel angewiesen. Deshalb sollte sich jeder bewusst machen, dass ihn die Versäumnisse von heute, in naher Zukunft zum Verhängnis werden können – und diesbezüglich schnell handeln. Auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Rentensparpläne, lassen sich online leicht, durch verschiedene Vergleichsportale ermitteln.

Garantiezins für Lebensversicherungen dürfte bald sinken

Wie bereits früher hier berichtet, könnte der Garantiezins für Lebensversicherungen bald sinken. Eine Sprecherin des Bundesfinanzministeriums gab bekannt, aktuell eine Senkung des Garantiezinses bei Lebensversicherungen zu prüfen. Damit folgt das Ministerium einer Empfehlung der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV), vor dem „Hintergrund einer unveränderten Niedrigzinsphase“, den Garantiezins von aktuell 1,75 auf 1,25 Prozent zu verringern. Bisher müssen Versicherungsunternehmen bei allen neuen Verträgen 1,75 Prozent garantieren, wodurch andere Anlageformen, aufgrund der momentan geringen Zinshöhe, weniger attraktiv sind. Das Ministerium will jetzt prüfen, ob die geforderte Senkung des Garantiezinses wirklich nötig ist und wird „im Laufe des Jahres“ darüber entscheiden.

Vorsicht bei der „Entsorgung“ von Altverträgen

Immer häufiger werden Kunden von ihren Versicherern dazu gedrängt, bestehende Altverträge zu kündigen. Bausparkassen gehen sogar noch einen Schritt weiter und kündigen ihrerseits Verträge, die den Kunden hohe Zinsen garantieren. Allein das Unternehmen Wüstenrot hat in den vergangenen Wochen 15.000 Sparverträge aufgelöst, wie ein Sprecher der Firma am vergangenen Freitag bekannt gab. Der Grund ist das derzeit extrem niedrige Zinslevel, wodurch die früheren, höher verzinsten Verträge, nur noch geringe Gewinne für die Versicherungen abwerfen. So müssen sie ihren Kunden zwar die vereinbarten hohen Zinsen bezahlen, viele der Versicherten nehmen im Anschluss allerdings nicht mehr die Kredite mit den, angesichts des Zinstiefs, zu hohen Darlehenszinsen in Kauf, mit denen die Institute normalerweise die gezahlten Darlehenszinsen ausgleichen. Bausparanbieter wie Wüstenrot kündigen deshalb, nach Erreichen der vereinbarten Summe, von sich aus die Verträge, so dass die Kunden nicht, wie ursprünglich bei Vertragsabschluss geplant, bis zur Nutzung der angesparten Summe, weiterhin von den hohen Zinsen profitieren. Möglich ist dies durch eine in den Allgemeinen Bausparbedingungen festgelegten Regel, nach der die Verträge durch den Versicherer gekündigt werden dürfen, sobald das Guthaben und der Bonuszinsen, die Bausparsumme übersteigt. Zwar ist dies legal, allerdings widerspricht es den ursprünglichen Versprechungen der Vertreter, bei Abschluss des Bausparvertrages. „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“, kritisiert diesbezüglich Niels Nauhauser, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

BGH klärt Verbraucherrechte bei Lebensversicherungen

Ein neues Urteil des Bundesgerichtshofs klärt die Rechte der Verbraucher bei Kündigung von Lebensversicherungen. Versicherer müssen mindestens 50 Prozent des vorhandenen Deckungskapitals auszahlen, unabhängig von den Abschlusskosten, die bisher immer abgezogen wurden. Versicherte, die ihren Vertrag innerhalb des ersten Jahres kündigten, erhielten bis 2008 fast nichts, von den im ersten Jahr eingezahlten Beiträgen zurück erstattet. Begründet wurde dies mit den Kosten für Aquise und den bürokratischen Aufwand des Vertragsabschlusses. Auch nach dem ersten Jahr, lohnte sich eine Vertragsauflösung oftmals nicht. Das Gesetz über die Mindesthöhe der Auszahlung wurde 2008 verabschiedet und gilt damit nur für Verträge, die nach 2008 abgeschlossen wurden. Dagegen hatten zwei Versicherte geklagt. Deren Verträge bestanden zwischen 2004 und 2009. Sie forderten, dass bei der Berechnung der Rückzahlung das neue Gesetz angewandt wird. Dem hat das BGH widersprochen. Demnach dürfen neue Regelungen nicht rückwirkend gelten. Rund 3,2 Millionen Lebensversicherungen werden jedes Jahr vorzeitig gekündigt. Trotz der höheren Verbraucherrechte sind diese Kündigungen immer mit Verlusten verbunden. Deshalb darf ein Vertragsabschluss niemals spontan erfolgen, sondern immer erst nach genauer Prüfung des Nutzens und der stets umfangreichen Vertragsklauseln.