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Rentenkasse mit deutlichem Plus

Die aktuelle Geldreserve der deutschen Rentenkasse befindet sich auf einem historischen Hoch, wie jetzt die „Stuttgarter Zeitung“ veröffentlichte. Demnach erhöhte sich die Summe der Rücklagen auf 23,2 Milliarden Euro. Damit übertrifft die Summe die Prognosen für dieses Jahr. Lediglich 1992 war die finanzielle Reserve der Rentenkasse mit rund 25 Milliarden Euro etwas höher. Allerdings war das noch vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Die derzeit gute Finanzlage der Rentenkasse liegt an der robusten Konjunktur und den Weihnachtsgeldzahlungen der Angestellten, für die ebenfalls anteilmäßige Rentenbeiträge fällig werden. Peter Weiß, der rentenpolitische Sprecher der Regierung bezeichnete die Rentenversicherung als „kerngesund“. Das jedoch ist angesichts der demografischen Entwicklung entweder sehr naiv, oder der Versuch die Wähler über die korrekte Finanzlage des Staates hinweg zu täuschen.

Ab 2012 höheres Renteneintrittsalter

Mit Beginn des neuen Jahres erhöht sich das Renteneintrittsalter für alle Geburtsjahrgänge ab 1947. Für die Jahrgänge von 1947 bis 1963 wird das Renteneintrittsalter stufenweise angehoben. So können beispielsweise Personen die 1950 geboren wurden, mit 65 Jahren, plus vier Monaten in Rente gehen. Ab Jahrgang 1958 beginnt die Rente mit 66 Jahren. Ab dem Geburtsjahr 1964 beträgt das Renteneintrittsalter 67 Jahre. Die meisten Versicherten können die Regelaltersrente beanspruchen, wenn sie eine Versicherungszeit von mindestens fünf Jahren nachweisen können. Geblieben ist ebenfalls die Möglichkeit mit 63 Jahren in den Ruhestand zu treten, wenn der Versicherte mindestens 35 Versicherungsjahre vorweisen kann. Dafür wird allerdings pro Monat eine Kürzung von 0,3 Prozent berechnet. Hauptsächlich für Frauen gilt, dass dazu auch die Kindererziehungsjahre gerechnet werden. Die bisherige „Altersrente wegen Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit“ und die „Altersrente für Frauen“ entfallen und gelten nur noch für die Geburtsjahrgänge bis Dezember 1951.

Sonderzahlungen vorteilhaft in Altersvorsorge investieren

Die jetzt anstehenden Sonderzahlungen, wie Weihnachtsgeld, oder noch zu zahlende Überstunden, können gut in eine betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Davon profitieren Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen. Je nach Höhe der offenen Sonderzahlungen können so bis zu 2.640 Euro eingespart werden. Der Arbeitnehmer spart bis zu vier Prozent im Jahr die Steuer, wenn das Geld in eine Altersvorsorge investiert wird. Arbeitgeber wiederum müssen in dem Fall keine Sozialversicherungsbeiträge für diese Summe mehr zahlen. Voraussetzung dafür ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, dass ein prozentualer Teil des Arbeitslohnes in eine betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Alternativ muss das Finanzamt auch Anerkennen, wenn die so vereinbarte Vorsorgeleistung in eine Lebensversicherung, oder in eine Absicherung für den Fall einer Arbeitsunfähigkeit eingezahlt wird. Ist eine solche Vereinbarung vorhanden, werden auch Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld, oder angesparte Überstunden, als Entgeldumwandlung vom Finanzamt anerkannt.

Versicherer rechtfertigen Riester-Rente

Die stark umstrittene Riester-Rente wurde jetzt von der Versicherungsbranche als sehr „rentabel“ für die private Altersvorsorge verteidigt. Besonders für Familien und Geringverdiener sei dies eine gute Möglichkeit der Vorsorge, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin erklärte. Aber auch Singles mit einem durchschnittlichen Einkommen würden, trotz aller Kritik, noch immer von der Riester-Vorsorge profitieren. Die aktuellen Beschwerden über den zu geringen Gewinn bei dieser staatlich unterstützten Anlageform, bezeichnete der Verband als „zum Teil auch politisch motivierte Anti-Riester-Kampagne“. Dabei hatte erst vor rund zwei Wochen das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) eine umfangreiche Analyse der Riester-Rente veröffentlicht, deren Bilanz so schlecht war, dass das DIW die Riester-Vorsorge grundsätzlich in Frage stellte und eine umfangreiche Reform der Riester-Sparanlagen forderte. Der Verband der Deutschen Versicherungswirtschaft wies die Kritik zurück und erklärte, dass bei der Gewinn-Berechnung dieser Anlageform auch die „wichtige rentabilitätssteigernde Wirkung der Riester-Zulagen“ berücksichtigt werden müsse, wie beispielsweise die Steuerersparnis für die eingezahlten Beträge. Dies jedoch ist eine vom Staat gezahlte Förderung, deren Gewinn nicht durch niedrigere Auszahlungen durch die Versicherungen geschmälert werden darf. Dies jedoch geschieht durch alle Versicherungsgesellschaften, so dass der staatliche Zuschuss letztlich nicht den sparwilligen Bürgern, sondern den Versicherungskonzernen zugute kommt – was nicht dem Sinn dieses Zuschusses entspricht und letztlich eine zusätzliche Belastung für den Steuerzahler, zugunsten der Versicherungskonzerne darstellt.

Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für den Westen Deutschlands ab dem kommenden Jahr wieder angehoben und erreicht damit die selbe Höhe, wie im Jahr 2010. Als Grund wurden die um 2,09 Prozent gestiegenen Löhne angegeben, für die entsprechend höhere Sozialabgaben notwendig wären. In den Ost-Bundesländern ändert sich an den Abschlägen nichts. Dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auch 2012 bei 4.800 Euro pro Monat. In den alten Bundesländern steigt sie dagegen auf 5.600 Euro monatlich. Das entspricht für Gutverdiener einer höheren Belastung von 9,80 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich ebenfalls ab dem 1. Januar von derzeit 3.712,50 Euro auf 3,825 Euro. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 4.237,50 Euro, im Gegensatz zu bisher 4.125 Euro.