Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt

Die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung wurde für den Westen Deutschlands ab dem kommenden Jahr wieder angehoben und erreicht damit die selbe Höhe, wie im Jahr 2010. Als Grund wurden die um 2,09 Prozent gestiegenen Löhne angegeben, für die entsprechend höhere Sozialabgaben notwendig wären. In den Ost-Bundesländern ändert sich an den Abschlägen nichts. Dort liegt die Beitragsbemessungsgrenze für die Renten- und Arbeitslosenversicherung auch 2012 bei 4.800 Euro pro Monat. In den alten Bundesländern steigt sie dagegen auf 5.600 Euro monatlich. Das entspricht für Gutverdiener einer höheren Belastung von 9,80 Euro monatlich für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung erhöht sich ebenfalls ab dem 1. Januar von derzeit 3.712,50 Euro auf 3,825 Euro. Die neue Versicherungspflichtgrenze liegt dann bei 4.237,50 Euro, im Gegensatz zu bisher 4.125 Euro.