Auch ein eigenes Grundstück nützt nicht vor Gesetzen. Wer seine Altautos jahrelang unangemeldet auf dem eigenen Grundstück verrosten, vermoosen oder ähnliches lässt, muss diese entsorgen, weil diese als Abfall gelten. Der Abfallbegriff des Gesetzes hierfür sieht vor, dass jede bewegliche Sache zwingend zum Abfall wird, wenn ihre ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt. Dieser Fall tritt bei solchen Fahrzeugen ein, nachdem eine Neuanmeldung nicht mehr möglich ist.
Archiv der Kategorie: Recht
Prämiensparverträge mit falscher Klausel
Wenn jemand jeden Monat einen Fixbetrag auf sein Konto einzahlt und dieser Betrag dann zu einem variablen Zinssatz über eine vertraglich geregelte Laufzeit anlegt, so spricht man von Prämiensparverträgen. Am Ende der Laufzeit wird dann in der Regel eine Prämie ausgezahlt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden das die Klauseln in den Verträgen mit der Zinsschwankung nicht kalkulierbar sind und somit nichtig. Jetzt ist es möglich bei der Bank Geld aus der Verzinsung nachzufordern, hierbei ist der Verbraucherschutz behilflich um die Verzinsung zu errechnen. Auf die Banken dürfte damit eine Welle von Nachforderungen zurollen, Prämiensparverträge sind in sechsstelliger Höhe in Umlauf.
Kein Schadensersatz bei Fussball-Verletzungen
Liegt bei einem Foulspiel in einem Fussballspiel kein regelwidriges Verhalten des Verletzers vor, so kann der Geschädigte keine Schadensansprüche geltend machen, so entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Oktober letzten Jahres.
Im vorliegenden Fall wurde der Klagende in einem Fussballspiel von Hinten in die Beine gegrätscht und kam ins Straucheln. Aus dieser Situation heraus verletzte sich der Spieler schwer. Er brach sich Schien- und Wadenbein und klagte gegen den Verursacher.
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der vorliegenden Fall nicht gegen die Regeln des sportlichen Wettkampf verstoße. Ein Zweikampf gehöre zum Wesen eines Fussballspiels.
[BGH, Urteil vom 27.10.2009, Az. VI ZR 296/08]
Geldgeschenke über 50 Euro gelten als Einkommen bei Hartz IV
Erhält ein Empfänger des Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, Geldgeschenke, die den Betrag von 50,- Euro überschreiten, so muss er dieses als Einkommen anmelden – das entschied das sächsische Landessozialgericht am 08. April.
Im vorliegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder gegen einen Beschluss der ARGE. Die Großmutter hatte den Kindern zu Weihnachten und zum Geburtstag je 100,- bzw. 135,- Euro überwiesen. Hier entschied das Gericht, dass die Beträge über 50,- Euro als Einkommen angerechnet werden müssten.
Nur einmalige Geldgeschenke mit spezieller Zweckbestimmung, wie beispielsweise bei einer Kommunion, bilden eine Ausnahme. Diese lag im geschilderten Fall nicht vor, somit wurde die Klage abgewiesen.
[Sächsisches LSG, Urteil vom 08.04.2010, Az L 2 AS 248/09]
Degressive Abschreibung jetzt auch bei vermieteten Wohnungen im Ausland möglich
Bisher war laut § 7 Abs. 5 EStG nur eine lineare Abschreibung bei vermieteten Wohnungen im Ausland möglich. Durch eine Gesetzesänderung ist dies aber jetzt nicht nur bei Wohnungen in Deutschland möglich und kann ab sofort für alle Steuererklärungen, auch für die Jahre in denen noch keine Steuererklärung abgegeben wurde angewandt werden. Dieses Recht ist anzuwenden für Neubauten, bei denen der Bauantrag oder Kaufvertrag bis Ende 2005 abgeschlossen wurde.