Liegt bei einem Foulspiel in einem Fussballspiel kein regelwidriges Verhalten des Verletzers vor, so kann der Geschädigte keine Schadensansprüche geltend machen, so entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Oktober letzten Jahres.
Im vorliegenden Fall wurde der Klagende in einem Fussballspiel von Hinten in die Beine gegrätscht und kam ins Straucheln. Aus dieser Situation heraus verletzte sich der Spieler schwer. Er brach sich Schien- und Wadenbein und klagte gegen den Verursacher.
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der vorliegenden Fall nicht gegen die Regeln des sportlichen Wettkampf verstoße. Ein Zweikampf gehöre zum Wesen eines Fussballspiels.
[BGH, Urteil vom 27.10.2009, Az. VI ZR 296/08]