Degressive Abschreibung jetzt auch bei vermieteten Wohnungen im Ausland möglich

Bisher war laut § 7 Abs. 5 EStG nur eine lineare Abschreibung bei vermieteten Wohnungen im Ausland möglich. Durch eine Gesetzesänderung ist dies aber jetzt nicht nur bei Wohnungen in Deutschland möglich und kann ab sofort für alle Steuererklärungen, auch für die Jahre in denen noch keine Steuererklärung abgegeben wurde angewandt werden. Dieses Recht ist anzuwenden für Neubauten, bei denen der Bauantrag oder Kaufvertrag bis Ende 2005 abgeschlossen wurde.