Alte Rostlauben gelten als Abfall

Auch ein eigenes Grundstück nützt nicht vor Gesetzen. Wer seine Altautos jahrelang unangemeldet auf dem eigenen Grundstück verrosten, vermoosen oder ähnliches lässt, muss diese entsorgen, weil diese als Abfall gelten. Der Abfallbegriff des Gesetzes hierfür sieht vor, dass jede bewegliche Sache zwingend zum Abfall wird, wenn ihre ursprüngliche Zweckbestimmung entfällt oder aufgegeben wird, ohne dass ein neuer Verwendungszweck unmittelbar an deren Stelle tritt. Dieser Fall tritt bei solchen Fahrzeugen ein, nachdem eine Neuanmeldung nicht mehr möglich ist.