Prämiensparverträge mit falscher Klausel

Wenn jemand jeden Monat einen Fixbetrag auf sein Konto einzahlt und dieser Betrag dann zu einem variablen Zinssatz über eine vertraglich geregelte Laufzeit anlegt, so spricht man von Prämiensparverträgen. Am Ende der Laufzeit wird dann in der Regel eine Prämie ausgezahlt. Jetzt hat der Bundesgerichtshof entschieden das die Klauseln in den Verträgen mit der Zinsschwankung nicht kalkulierbar sind und somit nichtig. Jetzt ist es möglich bei der Bank Geld aus der Verzinsung nachzufordern, hierbei ist der Verbraucherschutz behilflich um die Verzinsung zu errechnen. Auf die Banken dürfte damit eine Welle von Nachforderungen zurollen, Prämiensparverträge sind in sechsstelliger Höhe in Umlauf.