Archiv der Kategorie: Gesundheit

Industriewurst verringert Lebenserwartung

Wer sich jeden Tag Fleisch oder Wurst gönnt, der verkürzt damit seine Lebenserwartung erheblich. Das ist das Ergebnis einer Studie US-amerikanischer Ärzte, die kürzlich im Fachmagazin „Archives of International Medicine“ veröffentlicht wurde. Dafür verglichen die Wissenschaftler die Krankenanfälligkeit von 38.000 Männern und 83.000 Frauen über einen Zeitraum von 22 Jahren und befragten die Probanden regelmäßig über ihre Essgewohnheiten. Um bis zu 12 Prozent höher ist demnach für Menschen mit einem täglichen Fleischverzehr die Wahrscheinlichkeit, an Krebs oder Herz-Kreislauf-Problemen zu erkranken und zu sterben. Erschreckenderweise erhöhte sich die Gefahr sogar auf 20 Prozent, wenn die regelmäßig gegessene Fleischmenge aus industriell verarbeiteten Produkten, wie Aufschnitt und Würstchen stammte. Dies liegt vermutlich an dem fast immer eingesetzten Nitritpökelsalz, durch welches Fleisch und Wurst seine rote Farbe behält und für längere Zeit, in Plastik eingeschweißt, haltbar ist. Was weniger bekannt ist; Nitrit verringert zwar erheblich die Gefahr von Schimmelbildung und ist auch in kleinen Mengen nicht gesundheitsschädlich, allerdings gilt das nur, so lange es nicht heiß wird. Wird mit Nitritpökelsalz behandelte Wurst stark erhitzt, wie dies beispielsweise beim backen, braten und frittieren geschieht, dann bilden sich aus dem Nitrit immens krebsfördernde Nitrosamine. Lebensmittelchemiker, die eher Befürworter von Nitritzugaben bei Wurst und Fleisch sind, da diese schwere Lebensmittelvergiftungen durch Verwesungsgifte verhindern, warnen davor, diese zu stark zu erhitzen. Das jedoch wird öffentlich kaum kommuniziert, da es konsumschädigend wäre, würde bekannt, dass weder Speck, noch Schinken, Salami oder Würstchen die Nitrit enthalten, gebraten werden dürfen. Staatlich in Auftrag gegebene Analysen der Schädlichkeit von Nitritpökelsalz beschränkten sich bisher auf dessen mögliche Gesundheitsgefahr bei kaltem Verzehr.

Das Ergebnis der US-Studie wird hoffentlich dazu führen, dass offener mit dem Thema umgegangen und Verbraucher besser darüber informiert werden, welche Lebensmittel sich für bestimmte Zubereitungsarten eignen, oder nicht. Aber auch ein positives Fazit konnten die Wissenschaftler nach Auswertung der Studie ziehen. Demnach erhöht bereits auch jede kleinere Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten die Lebensdauer der Menschen. Wer regelmäßig anstelle roten Fleisches Fisch, Geflügel, Hülsenfrüchte, Nüsse und Getreideprodukte isst, kann sein Erkrankungs- und Sterberisiko um bis zu 19 Prozent senken.

Neue Vorsorgeuntersuchungen für Kinder?

Die Bundesärztekammer (BÄK) fordert Veränderungen bei den Vorsorgeuntersuchungen für Kinder. Dabei sollte auch schon bei Kleinkindern stärker beachtet werden, ob sie zu Übergewicht neigen, oder andere physische und psychische Auffälligkeiten zeigen, deren Ursache in falscher Ernährung oder Bewegungsmangel liegt. Die Medizinerin Bärbel-Maria Kurth, vom Berliner Robert Koch-Institut, hat in einer umfangreichen Studie ermittelt, dass schon ab dem dritten Lebensjahr deutliche Anzeichen dafür erkennbar sind. Rund 15 Prozent aller Kinder und Jugendlichen sind bereits vor dem Erreichen der Volljährigkeit durch eine falsche Lebensweise geschädigt. Diesem Missstand könnte im Rahmen der insgesamt 11 während der Kindheit stattfindenden Vorsorgeuntersuchungen begegnet werden. Nach Meinung des BÄK-Vorstandsmitglied Rudolf Henke, sei es „höchste Zeit“, dass ein deutschlandweiter Bundesausschutz die Richtlinien für diese Vorsorgeuntersuchungen diesbezüglich anpasst. Übergewicht und Haltungsschäden zählen zu den größten Risikofaktoren für chronische Erkrankungen und Herz- Kreislaufbeschwerden.

Lebensmittel: Kinderprodukte schneiden schlecht ab

In einem umfangreichen Report stellte die Verbraucherorganisation „Foodwatch“ das Ergebnis einer Analyse von rund 1500 Kinderprodukten vor. Darin wird festgestellt, dass trotz gegenteiliger Behauptung und Werbung, der Großteil der angebotenen speziellen Lebensmittel für Kinder, diese nicht nur keinen positiven Effekt haben, sondern das sie durch die Förderung von Fehlernährung, Übergewicht und Krankheiten verursachen. Mehr als 73 Prozent aller Kinderprodukte gehören zur Kategorie der Genussmittel und enthalten zu viel Fett und/oder Zucker. Selbst die als sehr gesund deklarierten sogenannten Frühstückscerealien enthalten so viel Zucker oder Süßstoff, dass sie als „getarnte Süßigkeiten“ gelten. Lediglich 12,4 Prozent der Kinderprodukte sind Lebensmittel wie verarbeitetes Obst und Gemüse, Säfte oder Saucen, die einen ihrem Sättigungswert angemessenen Nährstoffgehalt besitzen. „Die Industrie will Kinder so früh wie möglich auf ungesundes Junkfood programmieren“, warnte Anne Markwardt, Mitarbeiterin von Foodwatch. „Mit Obst und Gemüse lässt sich nur wenig Profit machen – mit Junkfood und Softdrinks schon mehr.“ So liegt der Gewinn beim Verkauf von Obst und Gemüse bei durchschnittlich unter fünf Prozent. Bei Süßwaren und Snacks streichen die Konzerne dagegen einen Gewinn von mindestens 15 Prozent ein. Dessen sollten sich alle Eltern stets bewusst sein, wenn Hersteller behaupten, sich für eine ausgewogene Ernährung der Kinder einzusetzen zu wollen. Die Verantwortung für die Ernährung der Kinder liegt allein bei den Eltern. Als Kinderprodukte deklarierte Waren beinhalten keine kindgerechten Nahrungsmittel. „Kinderprodukt“ ist Werbung. Mehr nicht.

GKV: Einkommensprüfung für Familienversicherung

Aktuell prüfen viele gesetzliche Krankenversicherungen, ob die kostenfreie Familienversicherung noch von den Kassen übernommen werden muss. Dafür wird das Einkommen der angemeldeten Kinder auch bei Minderjährigkeit überprüft. So gibt es alle drei Jahre eine entsprechende Prüfung bei Kindern unter 15 Jahren und ab diesem Alter eine jährliche Kontrolle der möglichen Einnahmen. Eltern sollten wissen, dass die kostenlose Familienversicherung für Kinder oder Ehepartner nur gewährt wird, so lange deren monatlichen Einkünfte 2011 365 Euro nicht überschreiten. Ab 2012 liegt die Einkommensgrenze bei 375 Euro. Als Ausnahme werden lediglich 400,- Euro-Jobs zugelassen. In dem Fall dürfen die Betroffenen auch bis 400,- Euro verdienen. Auch eine kurzfristige Überschreitung der monatlichen Einkünfte, jedoch maximal für zwei Monate, wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert. Beachtet werden muss, dass ebenfalls Geldgeschenke an Kinder, zum Beispiel in Form von Aktien oder Bundesschatzbriefen, als Einkommen berechnet werden. Dafür anfallende Zinsen werden allerdings, auch wenn sie nur einmal im Jahr anfallen und deren Summe die Einkommensobergrenze überschreitet, rechnerisch auf das gesamte laufende Jahr verteilt. Für volljährige Kinder gilt als Obergrenze das vollendete 23. Lebensjahr. Bis dahin können sie bei den Eltern mitversichert werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Ausbildung befinden, oder arbeitslos sind. Für Studenten und Schüler gilt, das sie bis zum Alter von 25 Jahren in der Familienversicherung verbleiben können. Auch hier gibt es eine Sonderregelung für Zivil- oder Wehrdienstleistende, die im Anschluss an ihre Dienstzeit studieren. Für sie verlängert sich die Zeit, in der sie familienversichert sein können, um die Dauer ihres Wehr- oder Zivildienstes.

Neues Gesetz zur Familienpflegezeit

Im Bundestag wurde jetzt ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen, dass am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. Demnach haben pflegende Angehörige jetzt mehr Rechtssicherheit, wenn sie aufgrund der zusätzlichen Belastung ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Das Gesetzt sieht vor, dass Betroffene ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um bis zu 50 Prozent verkürzen können und während dieser Zeit 75 Prozent ihres bisherigen Lohnes erhalten. Um die Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, müssen die Beschäftigten nach der Pflegezeit so lange Vollzeit für ebenfalls nur 75 Prozent des Gehaltes arbeiten, bis das Soll wieder ausgeglichen wurde. Bis dahin haben die Unternehmen die Möglichkeit, die höheren Kosten durch einen staatlichen zinslosen Kredit auszugleichen, den sie im Fall des Todes der Arbeitnehmer nicht zurückzahlen müssen. Allerdings haben die pflegenden Angehörigen keinen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit, so dass sie von der Zustimmung der Unternehmen abhängig sind. Trotzdem bezeichnete die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder (CDU), von einem „innovativen Modell“, durch das wichtige Probleme gelöst würden. Auch sei die Familienpflegezeit durchaus attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmer. Ein Forsaumfrage, in der fünfzig Prozent der befragten Unternehmer das Gesetz als unzureichend kritisierte, bestätigt dies allerdings nicht. Für Betroffene und Sozialverbände ist vor allem der fehlende Rechtsanspruch kritikwürdig. Freiwillige Vereinbarungen dieser Art gibt es bereits in vielen Betrieben. Gerade wenn Firmen nicht zu Konzessionen bereit sind, wäre eine rechtliche Unterstützung der Pflegeangehörigen notwendig. Diese fehlt jedoch weiterhin. Die SPD-Abgeordnete Petra Crone verwies darauf, dass die Notwendigkeit einer Neuregelung bereits jetzt feststünde.