Neues Gesetz zur Familienpflegezeit

Im Bundestag wurde jetzt ein neues Gesetz zur Familienpflegezeit beschlossen, dass am 1. Januar 2012 in Kraft treten wird. Demnach haben pflegende Angehörige jetzt mehr Rechtssicherheit, wenn sie aufgrund der zusätzlichen Belastung ihre Arbeitszeit reduzieren müssen. Das Gesetzt sieht vor, dass Betroffene ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre um bis zu 50 Prozent verkürzen können und während dieser Zeit 75 Prozent ihres bisherigen Lohnes erhalten. Um die Arbeitgeber nicht zu stark zu belasten, müssen die Beschäftigten nach der Pflegezeit so lange Vollzeit für ebenfalls nur 75 Prozent des Gehaltes arbeiten, bis das Soll wieder ausgeglichen wurde. Bis dahin haben die Unternehmen die Möglichkeit, die höheren Kosten durch einen staatlichen zinslosen Kredit auszugleichen, den sie im Fall des Todes der Arbeitnehmer nicht zurückzahlen müssen. Allerdings haben die pflegenden Angehörigen keinen Rechtsanspruch auf die Pflegezeit, so dass sie von der Zustimmung der Unternehmen abhängig sind. Trotzdem bezeichnete die Bundesfamilienministerin, Kristina Schröder (CDU), von einem „innovativen Modell“, durch das wichtige Probleme gelöst würden. Auch sei die Familienpflegezeit durchaus attraktiv für kleine und mittelständische Unternehmer. Ein Forsaumfrage, in der fünfzig Prozent der befragten Unternehmer das Gesetz als unzureichend kritisierte, bestätigt dies allerdings nicht. Für Betroffene und Sozialverbände ist vor allem der fehlende Rechtsanspruch kritikwürdig. Freiwillige Vereinbarungen dieser Art gibt es bereits in vielen Betrieben. Gerade wenn Firmen nicht zu Konzessionen bereit sind, wäre eine rechtliche Unterstützung der Pflegeangehörigen notwendig. Diese fehlt jedoch weiterhin. Die SPD-Abgeordnete Petra Crone verwies darauf, dass die Notwendigkeit einer Neuregelung bereits jetzt feststünde.