Elektrische Zigaretten erfreuen sich einer wachsenden Beliebtheit. Bei dieser wird Nikotin mit einer verdampfenden Flüssigkeit inhaliert. Diese Art zu rauchen gilt als weniger gesundheitsschädlich und wird entsprechend beworben. Wissenschaftlich erforscht ist die Schädlichkeit der E-Zigaretten allerdings noch nicht. Der Versuch, E-Zigaretten als Arzneimittel zu behandeln und entsprechend kontrollieren zu können, ist jetzt gescheitert. Barbara Steffens, die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen, hatte vor E-Zigaretten gewarnt, da diese zwar als Arzneimittel angesehen, aber nicht als solches zugelassen seien. Das Ministerium hatte deshalb mit einer einstweiligen Anordnung den Handel mit elektronischen Zigaretten unter Strafe gestellt. Das Oberlandesgericht Münster hat dagegen jetzt entschieden, das bei der Nutzung von E-Zigaretten der Genuss der Raucher und nicht die Entwöhnung im Vordergrund steht, so dass die gesetzlichen Voraussetzung für eine Einstufung als Medikament nicht gegeben ist. Da sie jedoch „keine für ein Arzneimittel erforderliche therapeutische oder vorbeugende Zweckbestimmung“ hat, bedarf sie auch keine entsprechende Zulassung.
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Männer sollten sich wie Frauen ernähren
Der Anteil der Nahrungsherstellung am Treibhauseffekt liegt in Deutschland bei circa 20 Prozent. Da für die Fleischerzeugung zusätzlich noch Futtermittel für Tiere angebaut werden, ist der Energieaufwand und damit auch die CO2-Produktion für Fleisch durchschnittlich höher, als für Gemüse und Obst. Daraus ergibt sich, wie jetzt im Magazin „International Journal of Life Cycle Assessment“ veröffentlicht wurde, dass Frauen sich durch ihren höheren Obst- und Gemüseanteil auf dem Speiseplan nicht nur gesünder ernähren, sondern dass sie auch maßgeblich die Umwelt schonen. Analysten rechneten aus, dass wenn sich alle Männer dem Ernährungsstil der Frauen anpassten, eine landwirtschaftliche Fläche in der Größe des Bundeslandes Schleswig-Holstein eingespart werden könnte. Außerdem entstünden 15 Millionen Tonnen weniger Treibhausgase und es würden, bedingt durch die eingesparte Düngung, 60.000 Tonnen Ammoniak weniger freigesetzt werden. Notwendig dafür wäre, dass Männer ihren jetzigen Fleisch- und Wurstkonsum halbieren und statt dessen mehr Brot, Obst und Gemüse essen würden. Man sollte sich allerdings hüten diese Zahlen als Argument für Vegetarismus zu verwenden. Tatsächlich war Fleischkonsum für uns Hominide die Möglichkeit, uns über den Umweg des Schlachttieres die in Gras – das für uns unverdaulich ist – gespeicherte Energie nutzbar zu machen. Die schlechteren Werte für die Umwelt sind keine Folge des Fleischkonsums, sondern der industriellen Fleischerzeugung, für die es billiger ist, gezielt Masttiere zu züchten, die wiederum mit den selben Produkten gefüttert werden, die auch zur Nahrung der Menschen gehören. Würden statt der, allein lebensunfähiger Zuchtschweine- und Rinder, die früheren Urformen unserer Haustiere verwendet werden, sähe die CO2- und Ammoniak-Bilanz wesentlich günstiger für Fleisch aus.
Mediziner warnen vor erhöhten Zeckengefahr
Das gefährlichste in Deutschland lebende Tier ist die Zecke. Kein anderes Tier ist hier für so viele Krankheitsfälle verantwortlich, wie dieses kleine, zur Gattung der Milben zählende Insekt. Am bekanntesten und trotzdem noch immer weit unterschätzt, ist die Hirnhautentzündung (FSME), die durch Zeckenbisse übertragen wird. Durch die milden Winter und wärmeren Temperaturen in Frühjahr und Herbst, ist die Zeckenpopulation in den vergangenen Jahren erheblich angewachsen. Das spiegelt sich auch in der Statistik der gemeldeten FSME-Fälle wieder, deren Zahl sich allein im letzten Jahr um rund 40 Prozent erhöht hat. Fast ein Drittel aller deutschen Gegenden, zählen mittlerweile zu den Risikoregionen. Zwar sind nur zwei Prozent der Zecken von FSME befallen, doch die wachsende Zeckenplage erhöht auch die Zahl der Opfer. In 50 Prozent aller Erkrankungen nimmt die Hirnhautentzündung einen sehr schweren Verlauf und bei 25 Prozent aller betroffenen Patienten bleiben schwere Schäden zurück. Deshalb raten die Biologen und Mediziner, sich vor allem im noch immer am schwersten betroffenen Süden Deutschlands, gegen Hirnhautentzündung impfen zu lassen.
Neuregelung der Organspende beschlossen
Alle Fraktionen des Bundestags, haben sich inzwischen für eine Neuregelung, der in Deutschland geltenden Gesetze, für die Organspende ausgesprochen. Auch über die Art der Änderung herrscht weitestgehend Übereinstimmung. Derzeit ist in Deutschland niemand Organspender, der sich nicht extra als solcher registrieren lässt. Wie der Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin kritisierte, befürworten viele Menschen zwar die Organspende, vergessen aber, dies schriftlich festzuhalten. Dadurch gehen viele mögliche Spenderorgane verloren. Aktuell warten 12.000 Patienten auf ein Spenderorgan, für die jedoch nur 1.400 Organe zur Verfügung stehen. Andere Optionen, wie beispielsweise die Widerspruchsregel, werden jedoch von den Grünen und allen anderen Parteien abgelehnt. Bei der Widerspruchsregel ist prinzipiell jeder Mensch bei seinem Tod Spender, es sei denn er verbietet dies explizit. Obwohl dies das effektivste System ist, wodurch auch der Organmangel sofort beendet wäre, traut sich keine der deutschen Parteien diese zu vertreten. Lediglich Linken-Fraktionschef Gregor Gysi erklärte, dass er die Widerspruchslösung favorisierte, er aber aus Mangel an Zustimmung dafür, auch für den neuen Gesetzentwurf stimmen werde. CDU-Politiker, wie Volker Kauder, halten Organspende für einen „Akt der Nächstenliebe“, der eine persönliche Entscheidung sei. Auch die Option einer Pflicht für jeden Bürger, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden, erhielt keine Mehrheit. Statt dessen soll in Zukunft jeder Bürger einen Informationsbrief von der Bundesregierung erhalten, in dem danach gefragt wird, ob er zur Organspende bereit sei, oder nicht. Einen Zwang dieses Schreiben zu beantworten, gibt es allerdings nicht. „Die Krankenkassen werden den Grundsatz der Freiwilligkeit der Entscheidung eines jeden einzelnen Versicherten berücksichtigen. Dies schließt auch die Ergebnisoffenheit der Aufklärung mit ein und berücksichtigt auch Fragen beim Zusammentreffen von Organspendeerklärung und Patientenverfügung“, erklärte das Bundesgesundheitsministerium.
Kinderkuren positiv für Heilungsverlauf
Bei lang anhaltenden Krankheiten, oder schweren Allergien, ist oft eine mehrwöchige Kur für Kinder erfolgreich. Besonders gute Erfolge wurden so bei der Behandlung von Neurodermitis, Asthma und Essstörungen verzeichnet. Durch die ständige ärztliche Überwachung und die regelmäßige Aufzeichnung aller gesundheitlichen Veränderungen, lassen sich bei einer Kinderkur oft sehr viel bessere Therapieergebnisse erzielen, als bei ambulanter Behandlung. Alle vier Jahre und bei schweren Fällen auch öfter, können Eltern einen Kuraufenthalt für ihr Kind beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Bestätigung vom behandelnden Kinderarzt, dass eine Kur nötig und medizinisch wirksam ist. Bei der zuständigen Krankenkasse muss anschließend ein Antragsformular für eine Kur angefordert und eingereicht werden. Dort kann auch die von den Eltern gewünschte Klinik eingetragen werden. Bei einer Ablehnung durch die Krankenkasse bleibt die Option des Widerspruchs, der allerdings noch einmal vom behandelnden Kinderarzt begründet und innerhalb von vier Wochen eingereicht werden muss. Das sich der damit verbundene Aufwand lohnt, zeigen Untersuchungen der Universitätsklinik Ulm. Ulmer Mediziner analysierten zum Beispiel die Wirksamkeit der sogenannten Höhlentherapie bei Asthma, die im Rahmen eines mehrwöchigen Kuraufenthalts angeboten wird und stellten fest, dass sich das Lungenvolumen der an Asthma leidenden Kinder in dieser Zeit um rund 8 Prozent erhöhte.