Obwohl das Verständnis um die Notwendigkeit einer angemessenen Lebensweise für die Erhaltung der Gesundheit bei den meisten Menschen gewachsen ist, leiden immer mehr Menschen an sogenannten Wohlstandskrankheiten. Allein an zu hohem Blutdruck erkrankt weltweit schon jeder Dritte. Dieser ist die Hauptursache für Schlaganfall und Herzinfarkt. Gleichzeitig hat sich die Zahl der Menschen mit Übergewicht seit 1980 verdoppelt. An der davon verursachten Diabetes leiden inzwischen weltweit zehn Prozent. Die Weltgesundheitsorganisation hat eine ausführlichen Statistik erstellt und die Häufigkeit der einzelnen Wohlstandskrankheiten, aufgeschlüsselt nach Ländern, veröffentlicht. Dabei zeigt sich, dass es vor allem die ärmeren Länder sind, in denen die Gefahr besonders hoch ist. So hat in Nigeria rund 50 Prozent der Bevölkerung mit hohem Blutdruck und dessen Folgen zu kämpfen, während es in Kanada – das über ein höheres Einkommen pro Person verfügt – nur 20 Prozent sind. Da ein höheres Einkommen in der Regel auch mit einem höheren Bildungsstand einhergeht, lassen die Zahlen darauf schließen, dass diese Probleme mit einer besseren Aufklärung gemildert werden könnten. Ein ähnliches Gefälle wurde bereits innerhalb Deutschlands zwischen Gering- und Besserverdienenden festgestellt.
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Kein Anrecht auf beste Therapie oder Diagnostik
Einem neuen Gerichtsurteil zufolge sind Krankenkassen nicht dazu verpflichtet, die jeweils bestmögliche Therapie für Patienten zu bezahlen. Dazu gehören etliche Therapien für eine bessere Lebensqualität, sowie die Behandlung oder Diagnostik im Ausland. Das Gericht hatte die Klage einer Patientin aus Hessen verhandelt, die für eine Krebsdiagnose in die Niederlande gefahren war. Bei der dort verwendeten Diagnosemethode können durch ein neu entwickeltes Verfahren auch kleinste Lymphknoten identifiziert werden. Die zuständige Krankenkasse weigerte sich allerdings die Kosten in Höhe von 1.500 Euro zu zahlen. Das Gericht gab der Krankenversicherung recht und begründete seine Entscheidung damit, dass diese nicht verpflichtet sei, alle verfügbaren Optionen für die Gesunderhaltung der Patienten zu bezahlen. Auf eine „Spitzenmedizin um jeden Preis“ hat der Versicherte, nach Ansicht des Gerichts, keinen Anspruch.
Höhere Arbeitsbelastung fördert psychische Krankheiten
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums, ist die Zahl der wegen psychischen Krankheiten ausfallenden Mitarbeiter in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Waren es vor zehn Jahren insgesamt noch circa 33,6 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage aus diesem Grund, so ist die Zahl inzwischen auf fast 54 Millionen gestiegen. „Burnout wird zur neuen Volkskrankheit“, erläuterte die Bundestagsabgeordnete, Jutta Krellmann. Gründe für den rasanten Anstieg sind die steigenden Anforderungen im Beruf und die gleichzeitig geringere Sicherheit, die eine Anstellung heute mit sich bringt. Außerdem werden immer mehr Arbeitsbereiche auf verschiedene Fachkräfte aufgeteilt was dazu führt, dass die einzelnen Arbeitskräfte häufiger unbefriedigend stupide, immer wiederkehrende Aufgaben erledigen müssen. Entsprechend hoch ist inzwischen auch die Zahl derjenigen, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen. Bei den Männern erhöhte sich die Zahl derer, die eine Erwerbsminderungsrente beantragten von 19.000 Im Jahr 2000, auf 31.700, zehn Jahre später. Das entspricht einem Zuwachs um 66 Prozent. Im gleichen Zeitraum war der Anstieg bei Frauen allerdings noch drastischer. Bei ihnen verdoppelte sich die Zahl von fast 20.000 auf 39.000. Für das kommende Jahr hat sich deshalb die Bundesregierung im Rahmen der deutschen Arbeitsschutzstrategie zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit Arbeitgebern und Gewerkschaften zu erörtern, wie psychische Belastungen im Berufsleben künftig verringert werden könnten. Erst nach einer Erweiterung des aktuellen Kenntnissands will die Regierung entscheiden, ob gezielte Schutzmaßnahmen nötig sind. „Arbeitsstress macht die Beschäftigten krank“, erklärte die Linken-Abgeordnete Krellmann und fordert die Regierung auf, schneller als bisher geplant zu handeln. Auch die Arbeitnehmerexpertin der Grünen, Beate Müller-Gemmeke, kritisiert die derzeitige Untätigkeit der Verantwortlichen. Müller-Gemmeke: „Fakt ist, dass immer mehr Beschäftigte unter einem steigenden Arbeitsdruck und zunehmender Arbeitsverdichtung leiden. Das erschwert insbesondere älteren Beschäftigten ein längeres Arbeiten.“ Außerdem verursacht es für die Volkswirtschaft und jeden einzelnen Unternehmer Kosten in Milliardenhöhe, so dass eine schnelle Verbesserung der Situation im Interesse aller sein sollte.
Bei Folgekrankheiten ist weitere Ersatzzahlung rechtens
Wenn eine Berufsbedingte Krankheit geheilt wurde, doch der Betroffene aufgrund der Krankheit einen anderen seelischen oder körperlichen Schaden bekommt, der seine Arbeitsfähigkeit weiterhin behindert, dann hat er als Versicherter auch das Recht auf eine Erwerbsminderungsrente. Das entschied das Sozialgericht Detmold. Geklagt hatte eine Frau mit einer Erwerbsminderungsrente, die ihr während ihrer Krankheit von ihrer Berufsgenossenschaft gezahlt worden war. Die Krankheit konnte zwar ausgeheilt werden, doch als Nebenwirkungen der Medikamente kam es zu multiplen Beschwerden, durch die sie sich körperlich und geistig weniger belastbar fühlte. Die Berufsgenossenschaft verweigerte die weitere Zahlung der Rente mit dem Hinweis darauf, dass die ursprüngliche Berufskrankheit ja ausgeheilt sei. Das Gericht sah dies anders und argumentierte, dass die aktuellen Beschwerden eine Folge der Berufskrankheit sind, da ohne diese die Einnahme der Medikamente nicht nötig gewesen sei. Deshalb ist die Berufsgenossenschaft weiterhin verpflichtet, die Rente zu zahlen. Das Urteil ist auch für Arbeits- und Berufsunfähigkeitsversicherungen relevant.
Unzureichende Zahnprophylaxe bei Kindern
Trotz umfangreicher Aufklärung und Vorsorgemaßnahmen, nehmen im Deutschsprachigen Raum noch immer nur zwei Drittel aller Kinder die Früherkennungsuntersuchungen beim Zahnarzt in Anspruch. Experten warnen deshalb vor bleibenden Schäden.
Thomas Schäfer, Mitarbeiter des Institut für Sozialmedizin Hannover, empfiehlt eine gezielte Förderung von Familien. Schäfer: „Wir müssen die Akzeptanz der kleinkindlichen Früherkennungsuntersuchung stärken, insbesondere in sozial schwachen Familien und bei alleinerziehenden Müttern.“ Die noch immer unzureichende Akzeptanz der Vorsorgeuntersuchungen für Kinder spiegelt sich auch im Verhalten der Erwachsenen wieder. Nur die Hälfte aller Erwachsenen geht zur jährlichen Vorsorgeuntersuchung zum Zahnarzt. Vor allem Männer nutzen die Möglichkeiten der Prophylaxe noch immer nur unzureichend. Entsprechend lasch gehen Eltern oft mit den diesbezüglichen Empfehlungen für ihre Kinder um. Experten raten deshalb an, die Aufklärung in diesem Bereich zu verstärken. Geschieht dies nicht, werden viele junge Erwachsene mit Zahnproblemen und den daraus resultierenden gesellschaftlichen Hindernissen zu kämpfen haben, die hätten vermieden werden können.