Archiv der Kategorie: Finanzen

Neue Regelung zur Zeitarbeit

Der Bundesrat hat jetzt den Schutz von Arbeitnehmern verstärkt, die in Zeitarbeitsfirmen tätig sind. Besonders Leiharbeiter werden seit Jahren immer häufiger von der Wirtschaft als billige Arbeitskräfte ausgenutzt. Verstärkt wurde das noch durch die von der Arge erzwungene Annahme von unterbezahlten Jobs bei so genannten Personaldienstleistern. Eine jetzt beschlossene Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist die Voraussetzung für Mindestlöhne in der Branche, die den Arbeitnehmern ein Minimum an Sicherheit garantieren und den „Drehtüreffekt“ unterbinden sollen. Damit soll zukünftig dem Lohndumping Einhalt geboten werden, was vor allem durch die neue EU-Freizügigkeit für Arbeitssuchende notwendig wird, durch die in wenigen Tagen Arbeitskräfte aus Ländern mit geringerem Einkommen, leichter Zugang zu Arbeitsplätzen in Deutschland bekommen. Bisher konnten sich die Gewerkschaften auf einen Mindestlohn für Osteuropäische Arbeitnehmer von 7,79 Euro im Westen und 6,89 Euro im Osten einigen.
Neu und positiv für Zeitarbeiter ist auch, dass Firmen an die sie ausgeliehen werden, sie zukünftig über freie Stellen informieren müssen, um ihnen eine Chance zu geben, sich für eine Festanstellung zu bewerben. Außerdem dürfen Zeitarbeiter nur noch zeitlich befristet an Unternehmen vermittelt werden. Damit wird verhindert, dass Zeitarbeiter als Ersatz für Festangestellte eingesetzt werden.

Glücksspielverbot für Hartz-4-Empfänger?

Mit einer einstweiligen Verfügung gegen die Westlotto GmbH, hat das Kölner Landgericht den Verkauf von Losen und Lotto-Scheinen an Hartz-4-Empfänger oder Personen, die wie Hartz-4-Empfänger „aussehen“ untersagt. Die Westlotto GmbH darf keine Rubbellose oder Wettscheine verkaufen, wenn sie den Eindruck haben die Käufer würden „Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen stehen, insbesondere Hartz-IV-Empfänger sind“. Mit einer Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro drohte das Gericht bei Zuwiderhandlung. Derweil laufen nicht nur Hartz-4-Empfänger Sturm gegen dieses Urteil. Erstens wäre dies ein Eingriff in die persönliche Entscheidungsfreiheit der Betroffenen, der dem Grundgesetz widerspricht. Zweitens müssten Angestellte von Lottoläden Kunden die ihnen nicht „ordentlich“ genug erscheinen ablehnen. Dies stellt eine nicht hinnehmbare Diskriminierung dar. Drittens ist es unmöglich für einen Kunden zu beweisen, dass er NICHT Hartz-4 bezieht, oder sich Lottoscheine leisten kann. Ganz abgesehen davon ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass ein Hartz-4-Empfänger von Staat und Arbeitsämtern nicht gegen seinen Willen als Hartz-4-Empfänger geoutet werden darf. So ist es beispielsweise strikt untersagt, ohne Einwilligung des Betroffenen den Vermieter eines Leistungsempfängers, oder andere Personen seines Umfeldes zu informieren – aus welchem Grund auch immer. WZ Lotto-Sprecher Axel Weber reagiert entsprechend schockiert: „Ich kann doch niemandem ansehen, ob er Hartz-IV-Empfänger ist. Wir werden diese Entscheidung des Gerichts selbstverständlich akzeptieren, streben aber eine schnelle Klärung in einem Hauptverfahren an“. Das Gericht urteilte nach eigenen Angaben mit Hinweis, auf den seit drei Jahren geltenden Glücksspielstaatsvertrag der helfen soll, die Spielsucht zu bekämpfen. Das dieses Urteil ein nicht haltbares und besonders dämliches Urteil ist, hätte sich der Richter allerdings denken können. Nicht nur der Ex-Verteidigungsminister scheint während seines Studiums geschlafen zu haben.

Schadensersatz bei falscher Berechnungen der Rendite

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Verfahren entschieden, dass Anlagevermittler bei falschen Berechnungen der Rendite für ihre Produkte haften und Schadensersatz leisten müssen. Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar vor fast 14 Jahren in einen geschlossenen Immobilienfonds investiert. Die prognostizierte Wertsteigerung fand zwar statt, aber der Anlagevermittler hatte eine, vom Fondsanbieter erstellte Berechnung, anhand der eingezahlten Summe vorgenommen und dabei die einbehaltenen Gebühren und Provisionen nicht berücksichtigt. Die dadurch entstandene Gewinndifferenz, muss der Fondsbetreiber dem Ehepaar jetzt ersetzen. Durch dieses Urteil ist zu erwarten, dass eine umfangreiche Klagewelle auf ihn und andere Fondsanbieter zukommen wird.

Alte Sparbücher verlieren Gültigkeit nicht

Entgegen bisherigen Verlautbarungen der Kreditinstitute, hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden, dass auch alte Sparbücher als Beweis für Forderungen gegen die jeweilige Bank ausreichend sind. Seit Jahren schon versuchen Banken bei „vergessenen“ Sparbüchern, sich um die Auszahlung des Guthabens und vor allem der angefallenen Zinsen zu drücken. Im vorliegenden Fall ging es um ein Sparbuch, auf dem es 50 Jahre lang keine Einzahlungen oder Abhebungen gegeben hatte. Der Erbe des Besitzers fand das Sparbuch auf dem mehr als 100.000 DM Guthaben verzeichnet war. Die Bank bezweifelte die Echtheit des Buches an und verweigerte die Zahlung. Dabei versuchte die Bank den Anspruch auf das Geld damit abzuweisen, dass sie keine Unterlagen über das Konto mehr hätte. Dies jedoch, so entschied der Richter, ist allein das Problem der Bank. Der Kunde hat sich mit Vorlage des Sparbuchs ausreichend legitimiert.

Dritte Rentenerhöhungen in Folge geplant

Auf drei Rentenerhöhungen in Folge, dürfen sich die rund 20 Millionen Rentner in Deutschland freuen. Wie die Regierung jetzt bekannt gab, wird auch für 2013 eine leichte Erhöhung um circa 1 Prozent erwartet. Das gab das Bundeswirtschaftsministerium in einem Interview bekannt. Zugrunde gelegt wurden dabei die erwarteten Lohnentwicklungen, an die die Höhe der staatlichen Rente gekoppelt ist. Nicht nur die erwarteten Lohnerhöhungen, auch ein vermuteter Anstieg der Beschäftigungszahl auf mehr als 40,5 Millionen, wirkt sich positiv auf die Erhöhung der Renten aus. Ob diese Erhöhung allerdings tatsächlich als solche wahr genommen wird, hängt wiederum von der Inflationsrate ab, die in der Regel mehr als 1 Prozent beträgt, so dass zwar die Bruttorente steigen, aber die Kaufkraft trotzdem sinken kann.