Wer bisher seine Versicherungen monatlich zahlt sollte in Erwägung ziehen diese besser jährlich zu zahlen, teilweise spart man so bis zu 11% im Jahr. Bei den Krankenversicherungen sind sogar Rabatte drin wenn jährlich gezahlt wird, da diese mit monatlichen Beiträgen kalkulieren und eine Jahreszahlung somit belohnen.
Kein Schadensersatz bei Fussball-Verletzungen
Liegt bei einem Foulspiel in einem Fussballspiel kein regelwidriges Verhalten des Verletzers vor, so kann der Geschädigte keine Schadensansprüche geltend machen, so entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil aus dem Oktober letzten Jahres.
Im vorliegenden Fall wurde der Klagende in einem Fussballspiel von Hinten in die Beine gegrätscht und kam ins Straucheln. Aus dieser Situation heraus verletzte sich der Spieler schwer. Er brach sich Schien- und Wadenbein und klagte gegen den Verursacher.
Das Gericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass der vorliegenden Fall nicht gegen die Regeln des sportlichen Wettkampf verstoße. Ein Zweikampf gehöre zum Wesen eines Fussballspiels.
[BGH, Urteil vom 27.10.2009, Az. VI ZR 296/08]
Foodwatch zwingt Eckes-Granini in die Knie
Die Essensretter, wie sich Foodwatch selbst nennt, haben es wieder einmal geschafft, dass ein Hersteller sein Produkt grundlegend ändert – viel mehr – verbessert. Diesmal hat es der Hersteller des 2009 zum goldenen Windbeutel nominierte Kindersaft ernst genommen und seine Rezeptur erheblich verbessert.
Zierten noch vorher Zutaten wie Citronensäure und diverse Süßstoffe die Zutatenliste, so findet man heute nur noch konzentrierte Säfte und fruchteigenen Zucker als Süsse.
Auch 2010 sind wieder Produkte für den goldenen Windbeutel nominiert. Auf abgespeist.de kann man sich für ein Produkt entscheiden, welches die dreisteste Werbelüge benutzt. Nominiert sind unter anderem das von Carlsberg als Bio gekennzeichnete Beo Heimat Apfel-Birne, welches gerade einmal 5,5% Bio enthält. Weiterhin nominiert ist die von Starkoch Alfons Schuhbeck beworbene Tütensuppe von Escoffier, die drei Mal so teuer ist, wie eine herkömmliche Suppe.
Schlecker macht erneut Negativschlagzeilen
Zuletzt machte Schlecker auf sich aufmerksam durch die Eröffnung der sogenannten XL Märkte, dabei wurden die Mitarbeiter aus den alten Filialen entlassen und über eine eigene Leiharbeitsfirma in den neuen Filialen zu deutlich schlechteren Stundenlöhnen eingestellt. Nun kam heraus das Schlecker seine Angestellten bespitzelt. Angelika Braun eine Mitarbeiterin bei Schlecker in Leverkusen teilte mit das Sie die Überwachungskamera per Zufall entdeckt habe. Sie werde Anzeige gegen Schlecker erstatten, arbeiten möchte sie dort nicht mehr. Schlecker hat derzeit auch mit starken Umsatzeinbußen zu kämpfen da der Konkurrenzdruck sehr hoch geworden ist. Des weiteren sind die Läden relativ altmodisch gehalten und überwiegend von älteren Käufern besucht. Zudem gibt es kaum Beratungspersonal da die meisten Filialen von einem Angestellten geleitet werden der dann an der Kasse sitzt und nicht im Laden rumlaufen kann.
Geldgeschenke über 50 Euro gelten als Einkommen bei Hartz IV
Erhält ein Empfänger des Arbeitslosengeld II, sprich Hartz IV, Geldgeschenke, die den Betrag von 50,- Euro überschreiten, so muss er dieses als Einkommen anmelden – das entschied das sächsische Landessozialgericht am 08. April.
Im vorliegenden Fall klagte eine alleinerziehende Mutter dreier Kinder gegen einen Beschluss der ARGE. Die Großmutter hatte den Kindern zu Weihnachten und zum Geburtstag je 100,- bzw. 135,- Euro überwiesen. Hier entschied das Gericht, dass die Beträge über 50,- Euro als Einkommen angerechnet werden müssten.
Nur einmalige Geldgeschenke mit spezieller Zweckbestimmung, wie beispielsweise bei einer Kommunion, bilden eine Ausnahme. Diese lag im geschilderten Fall nicht vor, somit wurde die Klage abgewiesen.
[Sächsisches LSG, Urteil vom 08.04.2010, Az L 2 AS 248/09]