Die meisten Krankenkassen bieten Zusatzversicherungen für nahezu jeden Bereich an, im Bereich der Zahnzusatzversicherung ist das Angebot momentan stark gewachsen. Die Stiftung Warentest hat heute einen Vergleich veröffentlicht in dem auf die Besonderheiten hingewiesen wird. Für männliche Kunden im Alter um die 40 fallen für diese monatliche Kosten zwischen 18 und 37 Euro an, Frauen zahlen bei gleichen Bedingungen 19 bis 49 Euro im Monat. Die Versicherung lohnt sich für die meisten Kunden da von den Kassen zumeist nur noch bei Zahnersatz ein Zuschuss geleistet wird und nicht bei Kronen, Implantaten oder Prothesen welche enorme Kosten nach sich ziehen können. Bei den Verträgen ist darauf zu achten wie hoch die jährliche Maximalbeteiligung der Versicherung ist und welche Behandlungen ausgeschlossen sind. Der Test ergab, dass sich die Anzahl der guten Zusatzversicherungen deutlich erhöht hat.
Krankenkasse wollen Beiträge anheben
Die gesetzliche Krankenversicherung Barmer hat für eine Erhöhung der Beiträge plädiert um die kommenden finanziellen Defizite von etwa 15 Milliarden Euro auszugleichen. Der Grundbeitrag soll in erster Linie angehoben werden damit nicht nur die Zusatzbeiträge für den Ausgleich der Defizite sorgen müssen. Der Beitragssatz liegt aktuell bei 14,9 Prozent für die gesetzlichen Kassen. Diverse Ortskrankenkassen ziehen bereits einen Zusatzbeitrag von acht Euro pro Monat in Erwägung. Gesundheitsökonom Jürgen Wasem warnt die Kassen davor Zusatzbeiträge einzuführen, nach der letzten Einführung solcher Beiträge im Februar haben etliche Kunden die Krankenkasse gewechselt. Dies hinterlässt für die Kassen neue finanzielle Defizite die zu berücksichtigen sind.
Danones Schwindel bringt Imageschaden
Nachdem die Essensretter von Foodwatch den Trinkjoghurt Actimel 2009 für den goldenen Windbeutel nominierten, stimmten die Leser umgehend für das Unternehmen aus Oberbayern.
Seitdem fällt das Image der Marke Actimel kontinuierlich. Das zeigt ein Langzeit-Studie des Kölner Marktforschungsinstitutes YouGovPsychonomics. Wie Foodwatch am Montag mitteilte, zog Danone einen Antrag bei der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zurück. Danone wollte sich das angeblich gesundheitsfördernde Getränk bestätigen lassen. Scheinbar ist Danone selbst nicht mehr von seinem Produkt überzeugt.
Foodwatch deckt seit Jahren die Schwindeleien der Lebensmittelkonzerne auf und zeichnet jedes Jahr das Unternehmen aus, welches die größte und dreisteste Werbelüge verbreitet.
Auch dieses Jahr wird wieder unter www.abgespeist.de das schlimmste Unternehmen gesucht.
Tipps bei falscher Anlageberatung
Nicht erst seit der Wirtschaftskrise ist bekannt das es bei Anlageberatern zu falschen Informationen und vor allem zu enormen Kapitalverlust führen kann. Oftmals ist die Feststellung das der Bankberater oder Vermittler etwas falsches verkauft hat zu spät um noch zu reagieren. Es gibt aber Möglichkeiten sich dagegen zur Wehr zu setzen um sein Geld zurück zu erhalten. Man kann einen Nachweis erbringen das man falsch beraten wurde, dazu am besten immer eine zweite Person mit zu dem Gespräch nehmen die den Ablauf bezeugen kann. Oder aber man kann nachweisen das der Berater mit Provisionen die unter der Hand getätigt wurden bestochen wurde. Die letzte Möglichkeit wäre einen Nachweis zu erbringen das man in die Irre geführt wurde bei der Beratung. Banken haften in der Regel dafür wenn den Kunden Produkte verkauft werden die absolut unpassend für das Anlageverhalten des Kunden sind. Zusicherungen die im Gespräch getätigt werden sollten immer schriftlich festgehalten werden. Diesbezüglich wurde auch ein Beratungsprotokoll eingeführt. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren in der die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Kürzung bei Hartz IV
Viele Hartz IV Empfänger haben es momentan nicht leicht, in den Medien werden sie zunehmend als Schmarotzer und arbeitsunwillig dargestellt. Dies mag auf einen kleinen Teil vielleicht zutreffen, auf den Großteil jedoch sicherlich nicht. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen hat jetzt vorgeschlagen das junge Hartz IV Empfänger innerhalb von sechs Wochen ein Arbeits- oder Fortbildungsangebot durch die Agentur für Arbeit erhalten sollen, wird dieses jedoch nicht angenommen so drohen Kürzungen. Sollte der Empfänger über einen Schul oder Berufsabschluss verfügen so wird dieser nachgeholt so von der Leyen. Darüber hinaus soll den jungen Menschen auch ein Ansprechpartner zur Seite stehen der ihnen hilft im Berufsleben Fuß zu fassen und das man pünktlich auf der Arbeitsstelle erscheint. Es drängt sich die Frage auf ob grundsätzlich davon ausgegangen wird das wir nur Problemjugendliche haben die alle lieber zuhause rumsitzen anstatt arbeiten zu gehen. Zudem ist ungeklärt welche Arbeitsstellen angeboten werden sollen und ob die Person überhaupt für die Stellen die angeboten werden geeignet ist.