Nicht erst seit der Wirtschaftskrise ist bekannt das es bei Anlageberatern zu falschen Informationen und vor allem zu enormen Kapitalverlust führen kann. Oftmals ist die Feststellung das der Bankberater oder Vermittler etwas falsches verkauft hat zu spät um noch zu reagieren. Es gibt aber Möglichkeiten sich dagegen zur Wehr zu setzen um sein Geld zurück zu erhalten. Man kann einen Nachweis erbringen das man falsch beraten wurde, dazu am besten immer eine zweite Person mit zu dem Gespräch nehmen die den Ablauf bezeugen kann. Oder aber man kann nachweisen das der Berater mit Provisionen die unter der Hand getätigt wurden bestochen wurde. Die letzte Möglichkeit wäre einen Nachweis zu erbringen das man in die Irre geführt wurde bei der Beratung. Banken haften in der Regel dafür wenn den Kunden Produkte verkauft werden die absolut unpassend für das Anlageverhalten des Kunden sind. Zusicherungen die im Gespräch getätigt werden sollten immer schriftlich festgehalten werden. Diesbezüglich wurde auch ein Beratungsprotokoll eingeführt. Es gibt eine Verjährungsfrist von drei Jahren in der die Ansprüche geltend gemacht werden müssen.